Portoberechnung 1872-73

Hier können Sie entfernungsabhängige Portoberechnungen durchführen für Pakete, Wertsendungen und Sendungen mit Postvorschuss, die im Reichspostgebiet von der Post vor der Änderung des Posttaxgesetzes zum 1.1.1874 befördert wurden.
Für Postorte aus dem Gebiet der Norddeutschen Post und Badens steht eine Entfernungs-Berechnung zur Verfügung.
Wenn keine Eingaben zum Gewicht des Pakets, zum Betrag des Postvorschusses oder zum Wert erfolgen, so wird angenommen, dass es sich nicht um eine Paket-, Vorschuss- oder Wertsendung handelt.
Bitte nur ganzzahlige Werte eingeben, bei Gewicht und Geldbeträgen evtl. aufgerundet.
Entfernung in Meilen:
Gewicht des Pakets in Pfund: (Gewicht = 0 bedeutet Brief)
Postvorschussbetrag (alternativ angeben):
Thaler:
Gulden:
Wertbetrag (alternativ angeben):
Thaler:
Gulden: und Kreuzer:
Das Porto für ein Paket oder einen Brief sowie die Versicherungsgebühr wird zunächst in Pfennigen (1 Groschen = 12 Pfennige) berechnet, die Vorschussgebühr je nach Eingabewert in Pfennigen oder in Kreuzern. Ist der Wertbetrag in Gulden und Kreuzern angegeben, so wird er zunächst in Thaler umgerechnet. Der Gesamtbetrag wird dann in Groschen- und Kreuzerwerte evtl. unter Aufrundung umgerechnet. Groschenanteile werden zu ¼, ½, ¾ oder vollen Groschen aufgerundet.
Die Berechnung wird durchgeführt, wenn Sie auf 'Berechnen' drücken.