Insinuations-Document im Landbestellbezirk von Gotha 1869

                                      

Die Außenseite läßt nur an dem "Zurück" erahnen, dass es sich um einen Behändigungsschein handelt. Er wurde am 24.2.1869 in Siebleben, eine halbe Meile von Gotha entfernt zugestellt und am 27.2.1869 zwischen 7 und 8 Uhr vom Postamt Gotha an das Kreisgericht in Gotha zurückgesandt (nachv. TuT-Stempel (Feuser TT172)).
Die Innenseite hat folgenden Text:

    

Postinsinuations-Document zur Nr 295 über
Zustellung des Erlasses vom 22/2 69. in Sachen Hellen hier ./. Darr in Siebleben
Die mit obiger Nummer bezeichnete, an den Restaurateut Darr zu Sieblebenadressirte Zufertigung worin Termin auf den 5/3 69 Vormittags 11 Uhr anberaumt ist, richtig erhalten zu haben, bescheinige ich hiermit.
Siebleben den 24/2 69 186   Darr

Obenbezeichnete Zufertigung ist, da ich den Adressaten selbst persönlich angetroffen habe, demselben am 24/2 1869 richtig insinuirt, welches ich bescheinige.
Lang vereideter Landbriefträger
Die Unterschrift des Lang  beglaubigt
Königl. Post Amt  (Unterschrift), mit Stempel Gotha 27 2 7-8 V
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Diese Behändigung fand im Landbestellbezirk von Gotha im ca. eine halbe Meile von Gotha entfernten Siebleben (heute ein Stadtteil von Gotha) statt. Die vom Postamt in Gotha erhobenen Gebühren von insgesamt 3 ¼ Groschen setzen sich zusammen aus der Insinuationsgebühr von 3 Gr.und der Ortsgebühr von ¼ Gr. für die Rücksendung vom Postamt zum Kreisgericht in Gotha.
Diese Gebühren wurden durch Freimarken auf dem Behändigungsschein als eingezogen ausgewiesen.