Behändigungsschein Krotoschin 1868
Ein Behändigungsschein wird nach erfolgter Behändigung am 9.9.1868 von Adelnau zurück an die Königliche Special Kommission zu Krotoschin gesandt. Es ist der Groschen für die Rücksendung frankiert mit NDP 4. Der Aufgabestempel ist der nachverwendete Preussen-Stempel Feuser Pr011. Der Adressat ist nicht ein Gericht, also gilt der § 38 des Reglements. Wie die Behändigung erfolgte, ist auf der Rückseite des Blattes zu lesen: Die Rückseite besteht aus einem handschriftlich gefertigten Formular, das von den mitwirkenden Personen ausgefüllt wurde. Der Vordruck wird in normaler Schrift wiederholt, der eingefügte Text kursiv: Post-Insinuations Document zur Nro: 579c über die Zustellung der Verfügung vom 6. September 1868 in der Sache betr: die Segaration von Hutta insbes. in Sachen Piztek wider Podamski, sowie über die Zustellung des ....... Ostrowo den 6ten Februar 1855 Die mit der Nro: 579c bezeichnete an den Wirth Stanislaus Piztek zu Hutta adressirteVerfügung richtig erhalten zu haben, bescheinige ich hierdurch. Hutta den 9ten September 1868 Stanislaus Piztek
Die Bezahlung der Gebühr von 3 Gr. für die Behändigung ist durch entwertete Freimarken NDP 5 und 4 dokumentiert. Dieser nicht ganz vorschriftsmäßige (es fehlt das Datum des Absenders und das Siegel des Postamtes) und von mir nicht vollständig entzifferte Behändigungsschein zeigt die Behändigung einer Verfügung der Königlichen Spezial-Kommision zu Krotoschin an einen Herrn Stanislaus Piztek in Hutta bei Aldenau durch einen Landbriefträger des Postamts Aldenau. Der Brief mit dem Behändigungsschein ist am 8.9. in Aldenau eingetroffen und wurde am 9.9. behändigt und am gleichen Tage zurückgesandt. |