Behändigungsschein nach Freiberg in Sachsen 1869
Ein Behändigungsschein wird nach erfolgter Behändigung am 1.11.1869 von Dresden an das Gerichtsamt in Freiberg gesandt. Das Porto für die Rücksendung ist vorausfrankiert und schon in Freiberg entwertet worden. Die Behändigungsgebühr von 2½ Gr. wurde nach der Behändigung in Dresden mit Freimarken berichtigt und entwertet. Wie die Behändigung erfolgte, ist auf der Rückseite des Blattes zu lesen: Behändigungsschein Links oben erfolgt die Ausfertigung des Gerichtsamtes Freiberg, in der der Betreff (Zufertigung einer Verordnungsschrift...), das Datum (26. Octb. 1869) des zu behändigenden Schreibens und die Person (Damm... Advocat in Dresden) genannt wird, an die das Schreiben zu behändigen ist. Darunter das Datum der Absendung und der Siegelstempel des Gerichtamtes Freiberg. Rechts oben sind die Angaben zur Insinuation selbst vermerkt: an wen Insinuiert wurde (Adressat selbst) und das Datum (30/10 1869). Dieser Teil ist vom Briefträger ausgefüllt worden. Darunter befindet sich die Unterschrift des Adressaten (Dresden, den 30. October 1869 ...Damm). Die Gebühren betragen 2 Ngr. 5 Pf. Dies entspricht den auf der Adress-Seite verklebten 2 ½ Gr. Der Briefträger bestätigt, dass er die Gebühren erhalten hat und dass er die Insinuation durchgeführt hat (Carl Horn Briefträger). Schließlich bescheinigt das Postamt nach Übergabe des Briefträgers (Horn), dass alles seine Ordnung hat, mit Datum (1 Novbr 1869) und Unterschrift. |