Behändigungsschein nach Cosel 1868

                                                                                     

Die Adress-Seite dieses Behändigungsscheins zeigt nur die Anschrift für die Rücksendung an das Kreisgericht nach Cosel mit dem Aufgabestempel von Polnisch Neukirch vom 22.2. 68 9-10 V. (ein nachverwendeter Preußen-Stempel, Feuser 2590). Die Behändigung ist eine portofreie Justizsache.
Das Formular ist textlich vollständig erhalten, der Heftrand wurde nachträglich beschnitten und neu gelocht. Das Formular ist speziell für die Vorladung beim Kreisgericht Cosel eingerichtet. Die Behändigung wurde in Sakrau, einem etwa eine halbe Meile von Polnisch Neukirch entfernt gelegenen Kirchdorf, durchgeführt.

Der ausgefüllte Behändigungsschein ist in der oberen Hälfte aufgeteilt in den Adressierungsteil und die Empfangsbescheinigung.








Der Text lautet:


Post-Behändigungsschein zu No.  
über die Zustellung der Vorladung vom 12ten Februar 1868 in der Grundsache No 64 Sakrau betreffend Aufnahme von Löschungsanträgen zum Termine dem 24ten Februar 1868 N.mittags 3 Uhr .... (den Rest habe ich nicht entziffern können)


Empfangs-Bescheinigung
Die mit der oben angegebenen Nummer bezeichnete, an den Anbauer Anton Duczek zu Sakrau adressierte Vorladung richtig erhalten zu haben, bescheinige ich hiermit.
Sakrau den 21tem Februar 1868 Anton Duczek



Die untere Hälfte des Formulars beginnt mit dem Zustellungsbericht des Boten.
Er lautet:
Nachdem ich mich in den Wohnung des Adressaten begeben habe, habe ich die umstehend bezeichnete Vorladung daselbst, da ich den Adressaten selbst persönlich angetroffen habe  Dem Adressaten Selbst am 21ten Februar 1868 vormittags um 9. Uhr richtig insinuirt.
Sakrau den 21ten Februar 1868 Jersoh vereideter Post-Bote.
Der Unterschrift des Postboten ist ein Siegelstempel  der K: PR: POST-EXPED: POLN.-NEUKIRCH  beigefügt.



Darunter beginnt die Erläuterung für den Boten, die auf der Rückseite fortgesetzt wird.


























Darunter befinden sich die vorgedruckten Durchsichtsvermerke des Botenmeisters und des Büro-Vorstehers, die jedoch in diesem Falle nicht beachtet wurden.











Wiederum darunter befindet sich der oben abgebildete Adressteil.

Auch wenn der Text speziell für das Kreisgericht Cosel eingerichtet ist, so entspricht er doch inhaltlich in allen Punkten der Behändigung dem in Preußen üblichen. Nur die Durchsichtsvermerke habe ich noch auf keinem anderen späteren Behändigungsschein gefunden.