Grenzrayon Elsass-Schweiz

Grundlagen für die Postsendungen aus dem Grenzbereich des Elsass in die Schweiz waren der Postvertrag zwischen Frankreich und der Schweiz, der für frankierte Briefe den französischen Inlandstarif von 20 centimes pro 10 g für Entfernungen bis 30 km vorsah, und der Postvertrag zwischen der Schweiz und den Staaten des Wechselverkehrs, der für einfache Briefe bis 15 g den Inlandstarif von 3 Kreuzern auf Entfernungen bis 7 Meilen (52,5 km)  vereinbarte.
Für die Zeit ab 10.9.1970 bis 7./11.11.1870 galten im Elsass noch die französischen Tarife (im unbesetzten Teil mit französischen Marken frankiert, im besetzten Teil mit Okkupationsmarken), danach die Tarife des Wechselverkehrs, wobei den 3 Keuzern  10 centimes entsprachen.
Den Termin 7/11.11.1870 für den Tarifwechsel habe ich dem Buch von Hilmar Sturm: "Der Schweizer Grenzrayon", 2. Auflage 2015, S. 76 entnommen. Eine Begründung für den Termin nennt der Autor nicht.

                               

Der abgebildete Geschäftsbrief von Mühlhausen im Elsass nach Basel, frankiert mit einer Okkupationsmarke 5II, vom 2.7.1871 gehört zu den oben beschriebenen Briefen des Grenzverkehrs.