Grenzrayon Elsass-Schweiz
Grundlagen für die Postsendungen aus dem
Grenzbereich des Elsass in die Schweiz waren der Postvertrag zwischen
Frankreich und der Schweiz, der für frankierte Briefe den französischen
Inlandstarif von 20 centimes pro 10 g für Entfernungen bis 30 km
vorsah, und der Postvertrag zwischen der Schweiz und den Staaten des
Wechselverkehrs, der für einfache Briefe bis 15 g den Inlandstarif
von 3 Kreuzern auf Entfernungen bis 7 Meilen (52,5 km) vereinbarte.Für die Zeit ab 10.9.1970 bis 7./11.11.1870 galten im Elsass noch die französischen Tarife (im unbesetzten Teil mit französischen Marken frankiert, im besetzten Teil mit Okkupationsmarken), danach die Tarife des Wechselverkehrs, wobei den 3 Keuzern 10 centimes entsprachen. Den Termin 7/11.11.1870 für den Tarifwechsel habe ich dem Buch von Hilmar Sturm: "Der Schweizer Grenzrayon", 2. Auflage 2015, S. 76 entnommen. Eine Begründung für den Termin nennt der Autor nicht. Der abgebildete Geschäftsbrief von Mühlhausen im Elsass nach Basel, frankiert mit einer Okkupationsmarke 5II, vom 2.7.1871 gehört zu den oben beschriebenen Briefen des Grenzverkehrs. |