Privat-Briefsendungen an Personen der Preußischen Schiffsbesatzungen im Auslande

Quelle:
General-Verfügung No. 170 vom 26.10.1867 im Amts-Blatt des königlichen Post-Departements. Seite 333


Beförderungsweise und Porto-Ermäßigung der Privat-Briefsendungen an Personen der Preußischen Schiffsbesatzungen im Auslande.

Bei dem Hof-Postamte in Berlin wird mit dem 15 November cr. ein Marine-Post-Büreau in Wirksamkeit treten, welches die Bestimmung hat, die bei den einzelnen Landes-Post-Anstalten aufgelieferten Briefe an Personen der Preußischen Schiffsbesatzungen im Auslande zu sammeln und demnächst nach dem Bestimmungsorte zu befördern.
Dem Marine-Post-Büreau liegt die Rechnungsführung über das Porto für die gedachten Briefpost-Sendungen ob.
Die Absendung der in Rede stehenden Briefe nach dem Auslande erfolgt von Seiten des Marine-Post-Büreaus am 1. und 15. eines jeden Monats.
Für jeden gewöhnlichen Privatbrief - bis zum Gewichte von 4 Loth einschließlich - aus der Heimat an Personen der Schiffsbesatzungen im Auslande tritt vom 15. November cr. ein ermäßigtes Porto ein und zwar:
A. Im Betreff der nach Abschnitt III. ad VIII. der Postdienst-Instruction mit Portofreiheit im Inlande bedachten Militairs und Militair-Beamten der höchste Portosatz für einen zwischen zwei inländischen Post-Anstalten zu befördernden einfachen frankirten Brief, mithin bis zum 1. Januar k. J. 3 Sgr., vom 1. Januar k. J. ab 1 Sgr.;
B. in Betreff der Offiziere und der im Offiziersrang stehenden Marine-Beamten das Doppelte des sub A. angegebenen Portosatzes.
Die Adresse der Briefe, für welche die vorstehend bezeichnete Porto-Ermäßigung in Anspruch genommen wird, muß enthalten:
a) den Grad und Character des Adressaten oder das Amt, welches derselbe in der Marine-Verwaltung bekleidet,
b) die Angabe:
"an Bord Seiner Majestät Schiff (Name des Schiffes) per Adresse des Königlichen Hof-Post-Amts in Berlin."
Die Berichtigung des vorgedachten Portosatzes muß bei der Post-Anstalt am Aufgabeorte erfolgen.
Die in Rede stehenden Briefe unterliegen somit, in Ansehung dieses Portosatzes, dem Franco-Zwange.
Die Aufgabe-Post-Anstalt verrechnet das aufgekommene Franco in der gewöhnlichen Weise. Die Einsendung der in Rede stehenden Briefe an des Marine-Post-Büreau in Berlin ist von den Post-Anstalten sofort nach Auflieferung der Briefe zu bewirken und erfolgt unter dem Rubrum Post-Sache. Ein Anschreiben wird nicht beigefügt. Die Sendung muß mit dem Vermerk: "Hierin Marinebriefe" versehen sein.
Das Königliche Ober-Commando der Marine wird dem Hof-Postamte in Berlin Behufs richtiger Leitung der Correspondenz halbmonatlich die erforderliche Mittheilung rechtzeitig zugehen lassen. Recommandirte Briefe, ferner Geld- und Packetsendungen sind von der vorgedachten Beförderungsweise und Porto-Ermäßigung ausgeschlossen, ebenso die den vorstehenden Bestimmungen nicht entsprechenden Briefsendungen.