Porto
und Gebühren im Briefpostverkehr mit Frankreich
1868-1871
für
den Norddeutschen Postbezirk
Es werden folgende Sendungsarten betrachtet:
Briefe, Warenproben, Drucksachen, Handels- und
Geschäftspapiere sowie Briefe mit Wertangabe und die
recommadirte Versendung auch mit Rückschein.
Grundlagen bilden die Postverträge zwischen
Preußen, Thurn & Taxis, Baden bzw.
Bayern und Frankreich.
Nicht behandelt werden hier die besonderen Bedingungen, die durch den
Krieg 1870/71 entstanden sind (s. Fr. Spalink: Doppelporto und
Doppelfrankierung 1870 bis 1872).
Hinweis:
Ab 1.1.1871
können frankierte Correspondenzkarten zum Briefportotarif nach
Frankreich versandt werden.
A.
Postverträge zwischen Preußen und Frankreich
a) Postvertrag vom 21.5.1858 betreffend Briefe, Warenproben und
Drucksachen
Gültigkeitsbereich auf deutscher Seite:
Preußen
die
von der preußischen Post verwalteten Postgebiete:
Herzogtum
Anhalt-Dessau-Cöthen
Herzogtum Anhalt-Bernburg
Fürstentum Birkenfeld (Großherzogtum Oldenburg)
Fürstentum Waldeck
Enklave Allstedt (Großherzogtum Sachsen-Weimar)
Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen (ohne die Enklaven
Arnstadt, Gehren - Groß-Breitenbach)
Enklaven Frankenhausen, Schlotheim (Fürstentum
Schwarzburg-Rudolstadt)
für
Sendungen in französischen oder preußischen
Briefpaketschlüssen aus oder nach
Königreich
Sachsen
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin
Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz
Großherzogtum Oldenburg (ohne Fürstentum
Lübeck)
Herzogtum Braunschweig
Herzogtum Sachsen-Altenburg
auf
französischer Seite:
b) Additionalvertrag vom 20.12.1861 betreffend Wertbriefe
Gültigkeitsbereich wie a) zusätzlich
Königreich Hannover
c) Additionalvertrag vom 3.7.1865 betreffend Briefe, Warenproben,
Drucksachen, Handels- und Geschäftspapiere und Wertbriefe
Gültigkeitsbereich wie b)
d) Vereinbarung zwischen Preußen und Frankreich:
Ab 1.1.1867 gelten die oben genannten Postverträge auch
für die neue preußische Provinz Schleswig-Holstein
einschließlich Fürstentum Lübeck.
Aufgrund dieser Verträge bestehen für Sendungen
zwischen den genannten Gebieten ab 1.1.1868 folgende
Portosätze und Gebühren:
1. Briefe
Für Briefe gibt es zwei Tarifzonen und einen Grenzbereich:
1. Tarifzone: die preußische Provinz Rheinland
(Regierungsbezirke Aachen, Coblenz, Cöln, Düsseldorf
und Trier) und das Fürstentum Birkenfeld
2. Tarifzone: alle übrigen oben genannten Gebiete
Grenzbereich: Sendungen zwischen Postorten im Regierungsbezirk Trier
und Postorten in den an diesen Regierungsbezirk angrenzenden
Departements Frankreichs, die in gerader Linie nicht weiter als 30 km
entfernt liegen.
Briefe können frankiert und unfrankiert abgesandt werden.
Je 10 Gramm Gewicht sind zu entrichten:
|
Deutschland
-> Frankreich
|
Frankreich
-> Deutschland
|
|
frankiert
|
unfrankiert
|
frankiert
|
unfrankiert
|
Zone 1
|
3½ Gr.
|
50 Cent.
|
40 Cent.
|
4 Gr.
|
Zone 2
|
4½ Gr.
|
60 Cent.
|
50 Cent.
|
5 Gr.
|
Grenzbereich
|
2 Gr.
|
20 Cent.
|
30 Cent.
|
2½ Gr.
|
Unvollständig
frankierte Briefe werden wie unfrankierte Briefe behandelt, die
vorhandene Frankatur wird angerechnet.
Recommandirte
Briefe müssen vorausbezahlt werden. Die
Gebühr beträgt zusätzlich zum Briefporto 4
Gr. bzw. 50 Cent.
Briefe in reinen Staatsdienstangelegenheiten
sind portofrei. Für Briefe, bei denen die Portofreiheit nicht
für Absender und Empfänger gilt, ist nur das
jeweilige Inlandsporto zu erheben.
Briefe mit deklarierten Wertpapieren:
Diese Briefe müssen recommandirt versandt werden.
Zusätzlich zu den Portosätzen für
recomandirte Briefe sind zu zahlen 1¾ Gr. bzw. 20 Cent.
für je 100 Francs oder einen Teil von 100 Francs des
deklarierten Werts. Die Briefe dürfen nicht schwerer als 250 g
sein, der angegebene Wert darf 2000 Francs nicht übersteigen.
Wird für einen recommandirten Brief mit oder ohne Wert eine Empfangsbestätigung
verlangt, so ist dafür eine Gebühr von 2 Gr. bzw. 20
Cent. zu zahlen.
2. Muster ohne Wert und Drucksachen
Als Drucksachen gelten Journale, Zeitungen, periodische Werke,
Broschüren, Musikalien, Kataloge, Prospekte, und Anzeigen
verschiedener Art, gedruckt, gestochen, lithographiert, oder
autographiert.
Das Porto beträgt je 40 g ¾ Gr. bzw. 10 Cent.
3. Handels- und Geschäftspapiere,
einschließlich von Manuskripten und deren Korrekturen
Das Porto beträgt je 200 g 4½ Gr. bzw. 50 Cent.
Für Muster ohne Wert, Drucksachen und Handels- und
Geschäftspapiere besteht Frankierungszwang.
B.
Postvertrag zwischen der Thurn & Taxis'schen Postverwaltung und
Frankreich
vom 25.11.1861
Gültigkeitsbereich auf deutscher Seite:
mit
Talerwährung
Kurfürstentum
Hessen
Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach (ohne Enklave Allstedt)
Herzogtum Sachsen-Gotha
Fürstentümer Reuß
Fürstentum Lippe-Detmold
Fürstentum Schaumburg-Lippe
Enklaven Arnstadt, Gehren - Groß-Breitenbach
(Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen)
Hansestädte Bremen, Hamburg und Lübeck
mit
Guldenwährung:
Großherzogtum
Hessen
Herzogtum Nassau
Landgrafschaft Hessen-Homburg
Frankfurt a. Main
Herzogtum Sachsen-Meiningen-Hildburghausen
Herzogtum Sachsen-Coburg
Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt (ohne Enklaven Frankenhausen
und Schlotheim)
auf
französischer Seite:
Der Vertrag gilt
nicht für die Fürstentümer
Hohenzollern.
Aufgrund dieses Vertrages bestehen für Sendungen zwischen den
genannten Gebieten ab 1.1.1868 folgende Portosätze und
Gebühren:
1. Briefe
Für Briefe gibt es in Deutschland 2 Tarifzonen:
1. Zone: alle Gebiete bis auf die Hansestädte Bremen, Hamburg
und Lübeck
2. Zone: Hansestädte Bremen, Hamburg und Lübeck
Briefe können frankiert und unfrankiert versendet werden.
Je 10 g sind zu entrichten:
|
Deutschland
-> Frankreich
|
Frankreich
-> Deutschland
|
|
frankiert
|
unfrankiert
|
frankiert
|
unfrankiert
|
|
Groschen
|
Kreuzer
|
Cent.
|
Cent
|
Groschen
|
Kreuzer
|
1. Zone
|
3½
|
12
|
50
|
40
|
4½
|
15
|
2. Zone
|
4½
|
|
60
|
50
|
Hamburg und
Lübeck 6½ Schilling
Bremen 12 Grote
|
|
Unvollständig
frankierte Briefe werden wie unfrankierte Briefe behandelt. Die
vorhandene Frankatur wird angerechnet.
Recommandirte
Briefe müssen vorausbezahlt werden. Die
Gebühr beträgt zusätzlich zum Briefporto 4
Gr., 14 Kr. bzw. 50 Cent.
Die Gebühr für Rückscheine
zu recommandirten Sendungen beträgt 2 Gr., 6 Kr. bzw. 20 Cent.
Briefe mit deklarierten Wertpapieren:
Diese Briefe müssen recommandirt versandt werden.
Zusätzlich zu den Portosätzen für
recomandirte Briefe sind zu zahlen 2½ Gr., 9 Kr. bzw. 30
Cent. für je 100 Francs oder einen Teil von 100 Francs des
deklarierten Werts. Der Brief darf nicht schwerer als 250 g sein, der
angegebene Wert nicht höher als 2000 Francs.
2. Muster ohne Wert und Drucksachen
Als Drucksachen gelten Journale, Zeitungen, periodische Werke,
Broschüren, Musikalien, Kataloge, Prospekte, und Anzeigen
verschiedener Art, gedruckt, gestochen, lithographiert, oder
autographiert.
Das Porto beträgt je 40 g ¾ Gr., 3 Kr. bzw. 10
Cent. Es besteht Frankierungszwang.
C.
Postverträge zwischen Baden und Frankreich
a) Postvertrag betreffend Briefe und Kreuzbandsendungen
vom 29.12.1856
Gültigkeitsbereich auf deutscher Seite
Großherzogtum
Baden
deutsche Postvereinsländer für Sendungen durch Baden
auf
französischer Seite
b)
Additionalvertrag betreffend Wertbriefe, Handels- und
Geschäftspapiere und Warenproben
vom 27.11.1867, ratifiziert 3.1.1868.
Gültigkeitsbereich auf deutscher Seite
sowie
für Sendungen, die über Baden geleitet
werden, aus und nach
Königreich
Sachsen
Königreich Württemberg
Herzogtum Sachsen-Altenburg
Fürstentümer Hohenzollern
auf
französischer Seite
Diese Verträge sind hier ab 1.1.1868 nur relevant für
die hohenzollernschen Fürstentümer und soweit
Sendungen aus Sachsen über Baden nach Frankreich geleitet
wurden.
Aufgrund dieser Verträge bestehen für Sendungen
zwischen den genannten Gebieten ab 1.1.1868*)
folgende Portosätze und Gebühren:
*) Da der unter b) genannte Additionalvertrag erst am 3.1.1868
ratifiziert wurde, ist ein etwas späterer
Gültigkeitsbeginn für die dort genannten Sendungen zu
vermuten. Ein Datum ist aus den mir bekannten Quellen nicht zu
entnehmen.
1. Briefe
Das Porto ist aufgeteilt in deutsches und fremdes Porto, die
Gewichtsprogression ist jeweils unterschiedlich:
|
deutsches Porto
|
fremdes Porto
|
|
je 1 Lot exklusiv
|
je 9/20 Lot =
7½ g inklusiv
|
nach Frankreich
frankiert
|
3 Kr.
|
6 Kr.
|
nach Frankreich
unfrankiert
|
10 Cent.
|
30 Cent.
|
aus
Frankreich frankiert
|
10 Cent.
|
20 Cent.
|
aus Frankeich
unfrankiert
|
3 Kr.
|
9 Kr.
|
Unvollständig
frankierte Briefe werden wie unfrankierte Briefe behandelt. Die
vorhandene Frankatur wird nur angerechnet, wenn der Adressat bereit
ist, die die Frankatur enthaltende Adresse zurückzugeben.
Recommandirte
Briefe müssen frankiert sein. Es sind zusätzlich zum
Briefporto 12 Kr., ab 1870 13 Kr. zu entrichten.
Die Gebühr für Rückscheine
(Retourrecepisse) zu recommandirten Briefen nach Frankreich
beträgt 6 Kr.
Briefe mit deklariertem Wert
Diese Sendungen müssen frankiert und recommandirt versendet
werden. Zusätzlich ist für jede 100 Francs bis 2000
Francs eine Versicherungsgebühr von 6 Kr. oder 20
Cent. zu entrichten.
2. Kreuzbandsendungen
a) Zeitungen, Journale und Periodische Schriften: Porto je 45 g = 2
7/10 Lot 3 Kr.
b) Geheftete Bücher, Broschüren, Musikalien,
Kataloge, Prospekte, gedruckte, gestochene, lithographierte oder
autographierte Anzeigen und Avise: Porto je 15 g = 9/10 Lot 2 Kr.
3. Handels- oder Geschäftspapiere,
Manuskripte und Korrekturen
Porto je 12 Lot. = 200 g 15 Kr. oder 50 Cent.
4. Warenproben
Porto je 40 g = 2 4/10 Lot bis 250 g 3 Kr. oder 10 Cent.
Kreuzbandsendungen, Handels- und Geschäftspapiere und
Warenproben müssen frankiert sein.
D.
Postverträge zwischen Bayern und Frankreich (einschl.
Algerien)
a) Postvertrag
betreffend Briefe, Warenproben und Drucksachen
vom 19.3.1858
b) Additionalvertrag betreffend Wertbriefe
vom 9.5.1864
Diese Verträge gelten für die nach dem Deutschen
Krieg 1866 von Bayern an Preußen abgetretenen Gebiete (Kreis
Gersfeld mit den Postorten Gersfeld, Helders, Tann, Weyhers,
Wüstensachsen und die Stadt Orb).
Aufgrund dieser Verträge gelten ab 1.1.1868 folgende
Portosätze und Gebühren:
1. Briefe
pro 10 g sind zu entrichten:
nach Frankreich: frankiert 12 Kr. unfrankiert 60 Cent.
aus Frankreich: frankiert 40 Cent. unfrankiert 18 Kr.
Für recommandirte Briefe ist
zusätzlich eine Gebühr von 12 Kr. bzw. 40 Cent. zu
entrichten. Diese Briefe müssen frankiert sein.
Die Gebühr für einen Rückschein
beträgt 6 Kr. bzw. 20 Cent.
Für Briefe mit deklariertem Wert ist
zusätzlich zum Briefporto und zur
Recommandationsgebühr eine Versicherungsabgabe von 9 Kr. bzw.
30 Cent. pro 100 Francs zu entrichten. Der maximale Wert
beträgt 2000 Francs.
2. Drucksachen und Warenproben
Porto pro 40 g: 3 Kr. bzw. 10 Cent.
Drucksachen und Warenproben müssen frankiert sein.
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