Porto und Gebühren im Briefpostverkehr mit Frankreich
1868-1871
für den Norddeutschen Postbezirk


Es werden folgende Sendungsarten betrachtet: Briefe, Warenproben, Drucksachen, Handels- und Geschäftspapiere sowie Briefe mit Wertangabe und die recommadirte Versendung auch mit Rückschein.
Grundlagen bilden die Postverträge zwischen Preußen, Thurn & Taxis, Baden bzw. Bayern und Frankreich.
Nicht behandelt werden hier die besonderen Bedingungen, die durch den Krieg 1870/71 entstanden sind (s. Fr. Spalink: Doppelporto und Doppelfrankierung 1870 bis 1872).

Hinweis:

Ab 1.1.1871 können frankierte Correspondenzkarten zum Briefportotarif nach Frankreich versandt werden.


A. Postverträge zwischen Preußen und Frankreich

a) Postvertrag vom 21.5.1858 betreffend Briefe, Warenproben und Drucksachen
Gültigkeitsbereich auf deutscher Seite:

Preußen
die von der preußischen Post verwalteten Postgebiete:

Herzogtum Anhalt-Dessau-Cöthen
Herzogtum Anhalt-Bernburg
Fürstentum Birkenfeld (Großherzogtum Oldenburg)
Fürstentum Waldeck
Enklave Allstedt (Großherzogtum Sachsen-Weimar)
Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen (ohne die Enklaven Arnstadt, Gehren - Groß-Breitenbach)
Enklaven Frankenhausen, Schlotheim (Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt)

für Sendungen in französischen oder preußischen Briefpaketschlüssen aus oder nach

Königreich Sachsen
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin
Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz
Großherzogtum Oldenburg (ohne Fürstentum Lübeck)
Herzogtum Braunschweig
Herzogtum Sachsen-Altenburg

auf französischer Seite:

Frankreich und Algerien


b) Additionalvertrag vom 20.12.1861 betreffend Wertbriefe
Gültigkeitsbereich wie a) zusätzlich Königreich Hannover

c) Additionalvertrag vom 3.7.1865 betreffend Briefe, Warenproben, Drucksachen, Handels- und Geschäftspapiere und Wertbriefe
Gültigkeitsbereich wie b)

d) Vereinbarung zwischen Preußen und Frankreich:
Ab 1.1.1867 gelten die oben genannten Postverträge auch für die neue preußische Provinz Schleswig-Holstein einschließlich Fürstentum Lübeck.

Aufgrund dieser Verträge bestehen für Sendungen zwischen den genannten Gebieten ab 1.1.1868 folgende Portosätze und Gebühren:

1. Briefe
Für Briefe gibt es zwei Tarifzonen und einen Grenzbereich:
1. Tarifzone:  die preußische Provinz Rheinland (Regierungsbezirke Aachen, Coblenz, Cöln, Düsseldorf und Trier)  und das Fürstentum Birkenfeld
2. Tarifzone: alle übrigen oben genannten Gebiete
Grenzbereich: Sendungen zwischen Postorten im Regierungsbezirk Trier und Postorten in den an diesen Regierungsbezirk angrenzenden Departements Frankreichs, die in gerader Linie nicht weiter als 30 km entfernt liegen.

Briefe können frankiert und unfrankiert abgesandt werden.
Je 10 Gramm Gewicht sind zu entrichten:

Deutschland -> Frankreich

Frankreich -> Deutschland

frankiert

unfrankiert

frankiert

unfrankiert

Zone 1

3½ Gr.

50 Cent.

40 Cent.

4 Gr.

Zone 2

4½ Gr.

60 Cent.

50 Cent.

5 Gr.

Grenzbereich

2 Gr.

20 Cent.

30 Cent.

2½ Gr.


Unvollständig frankierte Briefe werden wie unfrankierte Briefe behandelt, die vorhandene Frankatur wird angerechnet.


Recommandirte Briefe müssen vorausbezahlt werden. Die Gebühr beträgt zusätzlich zum Briefporto 4 Gr. bzw. 50 Cent.

Briefe in reinen Staatsdienstangelegenheiten sind portofrei. Für Briefe, bei denen die Portofreiheit nicht für Absender und Empfänger gilt, ist nur das jeweilige Inlandsporto zu erheben.

Briefe mit deklarierten Wertpapieren:
Diese Briefe müssen recommandirt versandt werden. Zusätzlich zu den Portosätzen für recomandirte Briefe sind zu zahlen 1¾ Gr. bzw. 20 Cent. für je 100 Francs oder einen Teil von 100 Francs des deklarierten Werts. Die Briefe dürfen nicht schwerer als 250 g sein, der angegebene Wert darf 2000 Francs nicht übersteigen.

Wird für einen recommandirten Brief mit oder ohne Wert eine Empfangsbestätigung verlangt, so ist dafür eine Gebühr von 2 Gr. bzw. 20 Cent. zu zahlen.

2. Muster ohne Wert und Drucksachen
Als Drucksachen gelten Journale, Zeitungen, periodische Werke, Broschüren, Musikalien, Kataloge, Prospekte, und Anzeigen verschiedener Art, gedruckt, gestochen, lithographiert, oder autographiert.
Das Porto beträgt je 40 g ¾ Gr. bzw. 10 Cent.

3. Handels- und Geschäftspapiere, einschließlich von Manuskripten und deren Korrekturen
Das Porto beträgt je 200 g 4½ Gr. bzw. 50 Cent.

Für Muster ohne Wert, Drucksachen und Handels- und Geschäftspapiere besteht Frankierungszwang.

B. Postvertrag zwischen der Thurn & Taxis'schen Postverwaltung und Frankreich
vom 25.11.1861

Gültigkeitsbereich auf deutscher Seite:

mit Talerwährung

Kurfürstentum Hessen
Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach (ohne Enklave Allstedt)
Herzogtum Sachsen-Gotha
Fürstentümer Reuß
Fürstentum Lippe-Detmold
Fürstentum Schaumburg-Lippe
Enklaven Arnstadt, Gehren - Groß-Breitenbach (Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen)
Hansestädte Bremen, Hamburg und Lübeck

mit Guldenwährung:

Großherzogtum Hessen
Herzogtum Nassau
Landgrafschaft Hessen-Homburg
Frankfurt a. Main
Herzogtum Sachsen-Meiningen-Hildburghausen
Herzogtum Sachsen-Coburg
Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt (ohne Enklaven Frankenhausen und Schlotheim)

auf französischer Seite:

Frankreich und Algerien

Der Vertrag gilt nicht für die Fürstentümer Hohenzollern.

Aufgrund dieses Vertrages bestehen für Sendungen zwischen den genannten Gebieten ab 1.1.1868 folgende Portosätze und Gebühren:

1. Briefe
Für Briefe gibt es in Deutschland 2 Tarifzonen:
1. Zone: alle Gebiete bis auf die Hansestädte Bremen, Hamburg und Lübeck
2. Zone: Hansestädte Bremen, Hamburg und Lübeck

Briefe können frankiert und unfrankiert versendet werden.
Je 10 g sind zu entrichten:

Deutschland -> Frankreich

Frankreich -> Deutschland

frankiert

unfrankiert

frankiert

unfrankiert

Groschen

Kreuzer

Cent.

Cent

Groschen

Kreuzer

1. Zone

12

50

40

15

2. Zone

60

50

Hamburg und Lübeck 6½ Schilling
Bremen 12 Grote


Unvollständig frankierte Briefe werden wie unfrankierte Briefe behandelt. Die vorhandene Frankatur wird angerechnet.


Recommandirte Briefe müssen vorausbezahlt werden. Die Gebühr beträgt zusätzlich zum Briefporto 4 Gr., 14 Kr.  bzw. 50 Cent.
Die Gebühr für Rückscheine zu recommandirten Sendungen beträgt 2 Gr., 6 Kr. bzw. 20 Cent.

Briefe mit deklarierten Wertpapieren:
Diese Briefe müssen recommandirt versandt werden. Zusätzlich zu den Portosätzen für recomandirte Briefe sind zu zahlen 2½ Gr., 9 Kr. bzw. 30 Cent. für je 100 Francs oder einen Teil von 100 Francs des deklarierten Werts. Der Brief darf nicht schwerer als 250 g sein, der angegebene Wert nicht höher als 2000 Francs.

2. Muster ohne Wert und Drucksachen
Als Drucksachen gelten Journale, Zeitungen, periodische Werke, Broschüren, Musikalien, Kataloge, Prospekte, und Anzeigen verschiedener Art, gedruckt, gestochen, lithographiert, oder autographiert.
Das Porto beträgt je 40 g ¾ Gr., 3 Kr. bzw. 10 Cent. Es besteht Frankierungszwang.

C. Postverträge zwischen Baden und Frankreich

a) Postvertrag betreffend Briefe und Kreuzbandsendungen
vom 29.12.1856

Gültigkeitsbereich auf deutscher Seite

Großherzogtum Baden
deutsche Postvereinsländer für Sendungen durch Baden

auf französischer Seite

Frankreich und Algerien

 

b) Additionalvertrag betreffend Wertbriefe, Handels- und Geschäftspapiere und  Warenproben
vom 27.11.1867, ratifiziert 3.1.1868.

Gültigkeitsbereich auf deutscher Seite

Großherzogtum Baden

sowie für Sendungen, die über Baden geleitet werden, aus und nach

Königreich Sachsen
Königreich Württemberg
Herzogtum Sachsen-Altenburg
Fürstentümer Hohenzollern

auf französischer Seite

Frankreich und Algerien


Diese Verträge sind hier ab 1.1.1868 nur relevant für die hohenzollernschen Fürstentümer und soweit Sendungen aus Sachsen über Baden nach Frankreich geleitet wurden.
Aufgrund dieser Verträge bestehen für Sendungen zwischen den genannten Gebieten ab 1.1.1868*) folgende Portosätze und Gebühren:

*) Da der unter b) genannte Additionalvertrag erst am 3.1.1868 ratifiziert wurde, ist ein etwas späterer Gültigkeitsbeginn für die dort genannten Sendungen zu vermuten. Ein Datum ist aus den mir bekannten Quellen nicht zu entnehmen.

1. Briefe
Das Porto ist aufgeteilt in deutsches und fremdes Porto, die Gewichtsprogression ist jeweils unterschiedlich:

deutsches Porto

fremdes Porto

je 1 Lot exklusiv

je 9/20 Lot = 7½ g inklusiv

nach Frankreich frankiert

3 Kr.

6 Kr.

nach Frankreich unfrankiert

10 Cent.

30 Cent.

 aus Frankreich frankiert

10 Cent.

20 Cent.

aus Frankeich unfrankiert

3 Kr.

9 Kr.



Unvollständig frankierte Briefe werden wie unfrankierte Briefe behandelt. Die vorhandene Frankatur wird nur angerechnet, wenn der Adressat bereit ist, die die Frankatur enthaltende Adresse zurückzugeben.

Recommandirte Briefe müssen frankiert sein. Es sind zusätzlich zum Briefporto 12 Kr., ab 1870 13 Kr. zu entrichten.
Die Gebühr für Rückscheine (Retourrecepisse) zu recommandirten Briefen nach Frankreich beträgt 6 Kr.

Briefe mit deklariertem Wert
Diese Sendungen müssen frankiert und recommandirt versendet werden. Zusätzlich ist für jede 100 Francs bis 2000 Francs eine Versicherungsgebühr von   6 Kr. oder 20 Cent. zu entrichten.

2. Kreuzbandsendungen
a) Zeitungen, Journale und Periodische Schriften: Porto je 45 g = 2 7/10 Lot  3 Kr.
b) Geheftete Bücher, Broschüren, Musikalien, Kataloge, Prospekte, gedruckte, gestochene, lithographierte oder autographierte Anzeigen und Avise: Porto je 15 g = 9/10 Lot 2 Kr.

3. Handels- oder Geschäftspapiere, Manuskripte und Korrekturen
Porto je 12 Lot. = 200 g 15 Kr. oder 50 Cent.

4. Warenproben
Porto je 40 g = 2 4/10 Lot  bis 250 g 3 Kr. oder 10 Cent.

Kreuzbandsendungen, Handels- und Geschäftspapiere und Warenproben müssen frankiert sein.

D. Postverträge zwischen Bayern und Frankreich (einschl. Algerien)

a) Postvertrag betreffend Briefe, Warenproben und Drucksachen
vom 19.3.1858

b) Additionalvertrag  betreffend Wertbriefe
vom 9.5.1864

Diese Verträge gelten für die nach dem Deutschen Krieg 1866 von Bayern an Preußen abgetretenen Gebiete (Kreis Gersfeld mit den Postorten Gersfeld, Helders, Tann, Weyhers, Wüstensachsen und die Stadt Orb).
Aufgrund dieser Verträge gelten ab 1.1.1868  folgende Portosätze und Gebühren:

1. Briefe
pro 10 g sind zu entrichten:
nach Frankreich: frankiert 12 Kr. unfrankiert 60 Cent.
aus Frankreich: frankiert 40 Cent. unfrankiert 18 Kr.

Für recommandirte Briefe ist zusätzlich eine Gebühr von 12 Kr. bzw. 40 Cent. zu entrichten. Diese Briefe müssen frankiert sein.
Die Gebühr für einen Rückschein beträgt 6 Kr. bzw. 20 Cent.

Für Briefe mit deklariertem Wert ist zusätzlich zum Briefporto und zur Recommandationsgebühr eine Versicherungsabgabe von 9 Kr. bzw. 30 Cent. pro 100 Francs zu entrichten. Der maximale Wert beträgt 2000 Francs.

2. Drucksachen und Warenproben
Porto pro 40 g: 3 Kr. bzw. 10 Cent.
Drucksachen und Warenproben müssen frankiert sein.