Rückscheine / (Retour-)Recepissen I. Verwendung im Inland a) für den Nachweis recommandirter Sendungen Allen recommandirten Sendungen, für die ein Rückschein verlangt wurde, wurde ein Rückschein-Formular beigegeben, die Text-Seite ausgefüllt und gemeinsam mit der Sendung abgeschickt. Die Gebühr für den Rückschein wurde in der Regel durch Marken verrechnet, konnte aber auch bar bezahlt werden. Die Marken wurden entweder auf der Sendung oder auf dem Rückschein angebracht. In seltenen Fällen findet sich auch die Gebühr für die Recommandation auf dem Rückschein. Der Rückschein wurde vom Empfänger unterschrieben. Anschließend wurde er vom Empfängerpostamt adressiert und auf dem Postwege recommandirt zurückgesandt. Gebühren Die Gebühr für einen Rückschein betrug 2 Gr. bzw. 7 Kr. Formulare C.63a Das in Preußen und im NDP herausgegebene farbige (hellblaue bis dunkelblaue) Formular mit der Bezeichnung C.63a ist das in der NDP-Zeit am häufigsten verwendete Formular. Dieses Formular wurde zunächst in Preußen verwendet. Es enthält im senkrecht stehenden Hinweistext die Bezeichnung "im Preußischen Postbezirk". Es wurde später nachgedruckt mit der Bezeichnung "im Norddeutschen Postbezirk". Das preußische Formular wurde bis 1871 weiter verwendet. C.63b Das kleinere weiße Formular C.63b mit der Überschrift "Retour-Recepisse für Fahrpostsendungen" wurde in der Regel für Fahrpostsendungen verwendet, es gibt aber auch Ausnahmen. Es ist ebenfalls preußischen Ursprungs. In den Formularlisten der Norddeutschen Postverwaltung wird es nicht aufgeführt. Weitere ältere Formulare sind in Preußen und in Mecklenburg auch noch während der NDP-Zeit verwendet worden.Ein Beispiel: mit folgendem Text: Nr. 6 (am Aufgabeorte des Briefes etc.) 2 Sgr. Frank. auf dem Briefe verrechnet Des Adressaten Stand. Name. Wohnung. Hülfs-Oberboniteur Höfermann Eldingen Daß ich Endesunterschriebener durch die Post-Anstalt zu einen recommandirten Brief aus Bevensen von Amt Medingen richtig erhalten, bescheinige ich hiermit Eldingen den 8 September 1869 Höfermann Nach stattgehabter Vollziehung von der Post-Anstalt sofort und unter Recommandation nach dem Aufgabe-Orte des Briefes zurückzusenden. Porto fr. gr. Nr. 16. (am Bestimmungsorte des Briefes etc.) C. 63 a. Es wurde sogfältig vermerkt, dass die 2 Gr. Gebühr für den Rückschein auf dem zugehörigen Brief verklebt worden sind. Der senkrecht stehende Text an der linken Seite lautet: Dieser Schein wird vom Empfänger unterschrieben und im Norddeutschen
An den Worten "im Norddeutschen Postgebiete" ist erkennbar, dass es sich um ein Formular C.63 a. der Norddeutschen Postverwaltung handelt. Postgebiete, insofern der Schein von der Post abgeholt und nicht durch einen bestellenden Boten der Post-Anstalt überbracht worden ist, auch untersiegelt. Vor der Absendung wurde der Rückschein adressiert: Trotz des vorgedruckten Wortes "Recommandirt" wurde zusätzlich noch ein entsprechender Stempelabdruck angebracht. Als Aufgabe-Stempel wurde der nachverwendete hannoversche Zweikreisstempel von Eschede verwendet (Feuser HV087). b) postintern bei Nachnahme-Sendungen II. Verwendung für
Sendungen ins Ausland Für die folgenden Länder gilt: Das ausgefüllte Formular ist der Sendung beizufügen. Gebühr wie im Inland. Dänemark (ab 1.5,1868) Niederlande (ab1.10.1868) Österreich-Ungarn Norwegen (ab 1.10.1868) Rumänien (ab 1.7.1868) Russland Serbien (ab 1.10.1869) Schweden (ab 1.4.1869) Schweiz (ab 1.9.1868) außerdem gilt für Belgien (ab 1.9.1868) Das ausgefüllte Rückschein-Formular wird beim Auswechselungspostamt in ein französisch-sprachiges Formular übertragen. Gebühr wie im Inland. Frankreich Das ausgefüllte Rückschein-Formular wird beim Auswechselungspostamt in ein französisch-sprachiges Formular übertragen. Gebühren: 2 Gr. bzw. 6 Kr., im Okkupationsgebiet und im besetzten Teil Frankreichs auch nach Deutschland ab 10.1870 25 Cent. USA Das ausgefüllte Rückschein-Formular wird beim Auswechselungspostamt in ein englisch-sprachiges Formular (A.109) übertragen. Die Erstellung eines Rückscheins ist kostenlos. |