Rückscheine / (Retour-)Recepissen
im Bereich des NDP 1868 - 1871

I. Verwendung im Inland

a) für den Nachweis recommandirter Sendungen
Verfahren

Allen recommandirten Sendungen, für die ein Rückschein verlangt wurde, wurde ein  Rückschein-Formular beigegeben, die Text-Seite ausgefüllt und gemeinsam mit der Sendung abgeschickt. Die Gebühr für den Rückschein wurde in der Regel durch Marken verrechnet, konnte aber auch bar bezahlt werden. Die Marken wurden entweder auf der Sendung oder auf dem Rückschein angebracht. In seltenen Fällen findet sich auch die Gebühr für die Recommandation auf dem Rückschein.

Der Rückschein wurde vom Empfänger unterschrieben. Anschließend wurde er vom Empfängerpostamt adressiert und auf dem Postwege recommandirt zurückgesandt.

Gebühren 

Die Gebühr für einen Rückschein betrug 2 Gr. bzw. 7 Kr.

Formulare

C.63a

Das in Preußen und im NDP herausgegebene farbige (hellblaue bis dunkelblaue) Formular mit der Bezeichnung C.63a ist das in der NDP-Zeit am häufigsten verwendete Formular. Dieses Formular wurde zunächst in Preußen verwendet. Es enthält im senkrecht stehenden Hinweistext die Bezeichnung "im Preußischen Postbezirk". Es wurde später nachgedruckt mit der Bezeichnung "im Norddeutschen Postbezirk". Das preußische Formular wurde bis 1871 weiter verwendet.

C.63b

Das kleinere weiße Formular C.63b mit der Überschrift "Retour-Recepisse für Fahrpostsendungen" wurde in der Regel für Fahrpostsendungen verwendet, es gibt aber auch Ausnahmen. Es ist ebenfalls preußischen Ursprungs. In den Formularlisten der Norddeutschen Postverwaltung wird es nicht aufgeführt.

Weitere ältere Formulare sind in Preußen und in  Mecklenburg auch noch während der NDP-Zeit verwendet worden.

Ein Beispiel:


mit folgendem Text:
Nr. 6 (am Aufgabeorte des Briefes etc.)    2 Sgr. Frank. auf dem Briefe verrechnet
                      Des Adressaten
Stand.                                    Name.                        Wohnung.
Hülfs-Oberboniteur             Höfermann                     Eldingen
Daß ich Endesunterschriebener durch die Post-Anstalt zu
einen recommandirten Brief
aus Bevensen
von Amt Medingen
richtig erhalten, bescheinige ich hiermit
                                              Eldingen den 8 September 1869
                                                            Höfermann
Nach stattgehabter Vollziehung von der Post-Anstalt sofort und unter Recommandation
nach dem Aufgabe-Orte des Briefes zurückzusenden.
Porto fr. gr.                                 Nr. 16. (am Bestimmungsorte des Briefes etc.)
                                                                                              C. 63 a.

Es wurde sogfältig vermerkt, dass die 2 Gr. Gebühr für den Rückschein auf dem zugehörigen Brief verklebt worden sind.


Der senkrecht stehende Text an der linken Seite lautet:
Dieser Schein wird vom Empfänger unterschrieben und im Norddeutschen
Postgebiete, insofern der Schein von der Post abgeholt und nicht durch einen
bestellenden Boten der Post-Anstalt überbracht worden ist, auch untersiegelt.
An den Worten "im Norddeutschen Postgebiete" ist erkennbar, dass es sich um ein Formular C.63 a. der Norddeutschen Postverwaltung handelt.


Vor der Absendung wurde der Rückschein adressiert:



Trotz des vorgedruckten Wortes "Recommandirt" wurde zusätzlich noch ein entsprechender Stempelabdruck angebracht. Als Aufgabe-Stempel wurde der nachverwendete hannoversche Zweikreisstempel von Eschede verwendet (Feuser HV087).

b) postintern bei Nachnahme-Sendungen
Rückscheine gehören auch zu allen Nachnahme-Sendungen. Die dazu benutzten postinternen Formulare sind bisher für den NDP-Bereich nicht bekannt geworden.

 

II. Verwendung für Sendungen ins Ausland
Die Verfahren und Gebühren bei Rückscheinen für recommandirte Briefe werden für einige Länder angegeben, für die ein Verlangen nach einem Rückschein zulässig war. Die Angaben gelten teilweise nur für die neuen mit dem Norddeutschen Bund abgeschlossenen Postverträge. In diesem Fall ist der Gültigkeitsbeginn im Klammern hinzugefügt. Die vorher geltenden Bestimmungen sind nicht angegeben. In den Verfügungen zu den neuen Verträgen ist explizit von einem blauen Formular die Rede, gemeint ist wohl das Formular C.63a. Bei Fahrpostsendungen nach Österreich wurde auch das Formular C.63b verwendet.

Für die folgenden Länder gilt: Das ausgefüllte Formular ist der Sendung beizufügen. Gebühr wie im Inland.

Dänemark (ab 1.5,1868)

Niederlande (ab1.10.1868)

Österreich-Ungarn

Norwegen (ab 1.10.1868)

Rumänien (ab 1.7.1868)

Russland

Serbien (ab 1.10.1869)

Schweden (ab 1.4.1869)

Schweiz (ab 1.9.1868)

außerdem gilt für

Belgien (ab 1.9.1868)

Das ausgefüllte Rückschein-Formular wird beim Auswechselungspostamt in ein französisch-sprachiges Formular übertragen. Gebühr wie im Inland.

Frankreich

Das ausgefüllte Rückschein-Formular wird beim Auswechselungspostamt in ein französisch-sprachiges Formular übertragen. Gebühren: 2 Gr. bzw. 6 Kr., im Okkupationsgebiet und im besetzten Teil Frankreichs auch nach Deutschland ab 10.1870 25 Cent. 

USA

Das ausgefüllte Rückschein-Formular wird beim Auswechselungspostamt in ein englisch-sprachiges Formular (A.109) übertragen. Die Erstellung eines Rückscheins ist kostenlos.