Briefpost-Portostufen (19)

Rundbrief 82 Seite 16

Portostufen der Briefpost innerhalb des Norddeutschen Postbezirkes

Alfred Mechler

(Dr. Joachim Schaaf hat freundlicherweise den Artikel kritisch durchgesehen und einige Anregungen gegeben; u.a. machte er darauf aufmerksam, dass bei den Bestellgeldern eigentlich stets „vorausbezahlt“ stehen müsste.)

Am 1. Januar 1868 traten die Gesetze über das Postwesen vom 2. November 1867 und über das Posttaxwesen vom 4. November 1867 in Kraft. Damit sollte ein einheitlicher Posttarif für den Nord-deutschen Postbezirk eingeführt werden. Es bestanden jedoch bei den bisherigen Postverwaltungen vielfach Tarife, die zum Teil ihre Gültigkeit behielten. Dadurch ergaben sich in dem neuen Postgebiet -  insbesondere bei Ortssendungen  -  eine Vielzahl von Portostufen. Im Post- und Telegraphen-Handbuch 1868 für das Inland-->[1]--> findet sich sechsmal folgende Fußnote: Die bei einzelnen Post-Anstalten bestehenden abweichenden Bestimmungen werden vorerst noch beibehalten.

Nachfolgend wird versucht, diese Portostufen aufzulisten. Eine Weiterentwicklung und Komplettierung der Aufstellung ist erwünscht.

Zur Briefpost gehörten:

            Briefe ohne Wertangabe                                           Drucksachen

            Einschreibbriefe                                                        Warenproben

            Eilbriefe                                                                     Postanweisungen

            Briefe mit Postbehändigungsschein                          und Zeitungen

            Correspondenzkarten (ab Juni 1870)

Das Gewicht der Briefe, Drucksachen und Warenproben durfte 15 Lot / 250 g nicht überschreiten.

Das Porto beim Briefposttarif innerhalb des Norddeutschen Postbezirks (und mit wenigen Ausnahmen im Bereich des Postvertragsgebietes mit Baden, Bayern, Württemberg, Luxemburg, Österreich-Ungarn) betrug:

a)         für den frankierten gewöhnlichen Brief und für Correspondenzkarten auf alle Entfernungen

            bis zu einen Lot Zollgewicht (einschließlich)                       1 Gr. oder 3 Kr.

            bei höherem Gewicht (bis 15 Lot)                            2 Gr. oder 7 Kr.

            für Ortsbriefe/-karten                                                ab ¼ Gr. bis 1 Gr. oder 1 Kr.

b)         bei unfrankierten normalen Briefen ohne Unterschied des Gewichts ein Zuschlagporto 1 Gr./4 Kr.

dasselbe Zuschlagporto wurde bei unzureichend frankierten Briefen neben dem Ergänzungsporto         in Ansatz gebracht

            (portopflichtige Dienstbriefe wurden nicht mit Zuschlagporto belegt, wenn die Eigenschaft als Dienstsache auf dem Couvert erkennbar gemacht wurde)

            (ebenfalls gab es kein Zuschlagporto bei Briefen mit Zusatzleistungen wie z.B. Einschreiben,             Expreßbeförderung, Wertversicherung usw., sowie nicht bei un-/unterfrankierten Stadtbriefen)

c)         für Drucksachen ohne Unterschied der Entfernung für je 2½ Lot  ⅓ Gr.  oder  1 Kr.

(auch für Streifbandsendungen und Muster ohne Wert); unfrankierte und teilfrankierte  
Drucksachen kosteten dasselbe Porto wie un- oder teilfrankierte Briefe.

d)        Einschreibgebühr                                                       + 2 Gr. oder 7 Kr.

            Einschreibgebühr für Stadtbriefe                                    + 1 Gr.

            im Gebiet mit Guldenwährung Gesamtgebühr für Reco-Stadtbriefe         

                                                                                              4 Kr

            Erhöhung (außer z.B. in Darmstadt und Mainz) ab 22.10. 1869 auf  6 Kr.

            in Hamburg Stadtbriefe                                            + 2 Gr.  /  ab  … 1871  gesamt 18 Pfennige

            in Mecklenburg Stadtbriefe im Januar 1868             + 2 Gr.

e)         Expreßbestellung im Ortsbestellbezirk der Bestimmungspostanstalt

                                                                                              2½ Gr. oder 9 Kr.

            im Landbestellbezirk pro ¼ Meile 1½ Gr. oder 6 Kr., mindestens 3 Gr. oder 11 Kr. pro Bestellung

Mit diesen Posttarifen ergaben sich folgende Portostufen, wobei Sonderstufen, die von früheren Postverwaltungen übernommen worden sind, besonders mit „S“ gekennzeichnet sind. Literatur-fundsstellen sind zum Teil erwähnt  (R = Rundbriefe).

 

Nördlicher Bezirk   -   Taler/Groschen-Rechnung

 

Groschen

S  ¼     früheres Postgebiet Braunschweig Bestellgeld für Orts-Briefe,

            -Correspondenzkarten und -Drucksachen                                                    R 1, S. 6 + R 21, S. 21

S  ¼     früheres Postgebiet Braunschweig vorausbezahltes Bestellgeld für portofreie

            Briefe in den   Landbestellbezirk                                                                             R 21, S. 21

S  ¼     früheres Postgebiet Sachsen Partiebriefe bei Einlieferung von mindestens

            60 Ortsbriefen;   Bestellgeld für Ortsdrucksachen bis 2½ Lot Gewicht      R 1, S. 6 + R 21, S. 22

S  ¼     früheres Postgebiet Thurn und Taxis Bestellgeld für einfache Briefe und

            Drucksachen                                                                                                 R 1, S. 6 + R 21, S. 22

S  ¼     früheres Postgebiet Thurn und Taxis vorausbezahltes Bestellgeld für

            portofreie Briefe in den Landbestellbezirk                                                              R 21, S. 22

   ⅓      Drucksachen bis 2½ Lot Gewicht

   ⅓      Bücherbestellzettel  (ab 25. 10. 1871)                                                                                 R 65, S. 16

S  ⅓     früheres Postgebiet Hannover Bestellgeld für Briefe sowie Drucksachen im

            Ortsbestellbezirk bis zum 28. 2. 1870 (nur innerhalb des alten hannoverschen

            Postgebietes);ab 1. 3. 1870 nur noch Ortsporto für die Stadt Hannover mit

            Vorort Linden sowie Drucksachenporto im Orts- und Landbestellbezirk               R 21, S. 23

S  ⅓     früheres Postgebiet Preußen (vor 1866) Bestellgeld für gewöhnliche Briefe

            bei Einlieferung von mindestens 100 frankierten Ortsbriefen                                 R 21, S. 23

S  ⅓     früheres Postgebiet Sachsen Partiebriefe und Drucksachen bei Einlieferung

            von 12 – 30 Stück

   ⅓      wahrscheinlich auch normale Dienstbriefe staatlicher Behörden ab 1. 1. 1870

            innerhalb Berlins (eine 100er Einlieferung)                                                              R 68, S. 15

   ½      Orts-Korrespondenzkarten ab Mitte Juni 1870                                                        R 22, S. 16

S  ½     gewöhnliche Briefe bis 1 Lot im Orts- oder eigenen Landbestellbezirk und im

            Nahbereich (außer Berlin), z.T. ab 1. 1. 1868 (z.B. Sachsen), z.T. auch erst zu späteren

            Daten; lt. GVfg vom 22. 10. 1869 für den ganzen NDP gültig ab 1. 11. 1869;

            in den meisten ehemaligen preußischen OPD-Bezirken wurde dieser herabgesetzte

            Tarif nach und nach ab 1. 7. 1868 eingeführt.                      R 22, S. 16 +R24, S. 47 +R28, S. 26

S  ½     früheres Postgebiet Braunschweig Bestellgeld für Briefe und Drucksachen

            bei Einlieferung von 50 – 100 Stück in die Landbestellbezirke

S  ½     früheres Postgebiet Braunschweig Porto für Briefe in den eigenen Landbestellbezirk      R 22, S. 16

S  ½     früheres Postgebiet Hannover Bestellgeld für Briefe zwischen dem Postort und der

            zugehörigen Briefsammlung; Drucksachen in den Landbestellbezirk; ab 1. 3. 1870

            Briefe im Orts- und Landbestellbezirk der Aufgabepostanstalt

S  ½     früheres Postgebiet Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz Ortsbriefe

            (frankiert und unfrankiert) ohne Gewichtsbegrenzung  R7 + Circular OPD Schwerin v. 28.1.1868

S  ½     früheres Postgebiet Oldenburg Bestellgeld für Ortsbriefe und Briefe in den

            Landbestell-Bezirk derselben Postanstalt; gültig ab 1. 10. 1869; Ausnahme

            Postanstalten im Bezirk Aurich; für diesen galt dieser Tarif erst ab 1. 3. 1870

Groschen

S  ½     früheres Postgebiet Preußen (vor 1866) Bestellgeld für gewöhnliche Briefe bei

            Einlieferung von mindestens 25 frankierten Ortsbriefen (auch Berlin);                           R 22, S. 17

  ½       Bestellgeld für sogenannte Abholbriefe im Ortsbezirk  (1868)                                     R 22, S. 17

   ½      gewöhnliche portopflichtige Briefe, die bei der Abgabepostanstalt eingeliefert wurden

                                                                                                                                         Postordnung § 47

S  ½     früheres Postgebiet Sachsen für Ortsbriefe                                                                            R 22, S. 16

S  ½     früheres Postgebiet Thurn und Taxis Bestellgeld für Briefe in den eigenen

            Landbestellbezirk                                                                                                           R 22, S. 16

S ⅓ + ¼   früheres Postgebiet Thurn und Taxis Tarif Drucksache in Landbestellbezirk                R 76, S. 21

  ⅔       Drucksachen 2. Gewichtsstufe bis 5 Lot                                                                       R 58, S. 21

S ¾      früheres Postgebiet Lübeck Porto für Briefe innerhalb des eigenen Landpostgebietes     R 77, S. 47

S ¾      früheres Postgebiet Bergedorf Porto für Briefe innerhalb des eigenen Landpostgeb.      R 50, S. 23

S ¾      früheres Postgebiet Thurn und Taxis Tarif für Ortseinschreibbriefe                .     R 71, S. 14

⅓ + ½   Drucksachen in einen Landbestellbezirk mit vorausbezahltem Bestellgeld                               R 55 Titel

  1        gewöhnliche Briefe bis 1 Lot Gewicht

  1        Ortsbriefe in Berlin in 250 g

  1        Ortsbriefe im altpreußischen Postgebiet bis mindestens 30. Juni 1868       

  1        Drucksachen 3. Gewichtsstufe bis 7½ Lot                                                                    R 77, S. 24

  1        Postanweisungen an Soldaten bis 5 Taler                                                            Postordnung § 35

  1        Briefe an regierende Fürsten mit oder ohne „Chargé“- (bzw. Recomandirt-)Stempel     R 43, S. 42

  ⅔ + ½   Drucksachen 2. Gewichtsstufe bis 5 Lot in einen Landbestellbezirk mit

            vorausbezahltem Bestellgeld                                                                                          R 76, S. 21

S  1¼   früheres Postgebiet Braunschweig Porto für Ortseinschreibbriefe

            (¼ Gr. Porto plus 1 Gr. Reco-Gebühr)

S  1¼   früheres Postgebiet Thurn und Taxis Porto für Ortseinschreibbriefe

            (¼ Gr. Porto plus 1 Gr. Reco-Gebühr)

 

 

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Drucksache 4. Gewichtsstufe                              Neuerwerbung bei Ebay durch Dr. Constatnin Zirz

  1⅓     Drucksachen 4. Gewichtsstufe bis 10 Lot

S 1⅓    früheres Postgebiet Hannover ab 1. 3. 1870 Einschreibbriefe in der Stadt Hannover

            mit Vorort Linden (⅓ Gr. Bestellgeld plus 1 Gr. Reco-Gebühr)

  1½     Tarif für Ortseinschreibbriefe bis 1 Lot  (½ Gr. Bestellgeld plu s1 Gr. Reco-Gebühr);

            z.T. schon ab 1. 1. 1868 möglich; sonst erst nach Einführung des einheitlichen Ortsportos

            von ½ Gr.; dieser Tarif galt auch für Hamburg ab …..1871.

  1½     Allgemeiner Tarif für Ortseinschreibbriefe in den eigenen Landbestellbezirk ab 1869

                                                                                                                      Heft 30 Anhang    R 59, S. 13

  1½     Tarif für einfache Briefe in einen Landbestellbezirk (1 Gr. Bestellgeld plus ½ Gr.            vorausbezahltes Landbestellgeld)

S 1½    früheres Postgebiet Mecklenburg Porto für Orts-Einschreibbriefe (½ Gr. Bestellgeld

            plus 1 Gr.Reco-Gebühr)                                                                   Reg.Bl.Nr.22 v. 18. 3. 1870

S 1½    früheres Postgebiet Thurn und Taxis Porto für Einschreibbriefe bis 1 Lot

            in den eigenen Landbestellbezirk  (½ Gr. Bestellgeld plus 1 Gr. Reco-Gebühr)

  1⅔     Drucksachen 5. Gewichtsstufe bis 12½ Lot

2        Briefe der 2. Gewichtsstufe über 1 bis 15 Lot

  2        Gebühr für Retour-Recepissen, soweit nicht schon auf dem Einschreibbrief frankiert         R 79, S. 17

            (z.B. Mecklenburg)

  2        Einschreibbriefe im Ortsbereich Berlin (1 Gr. Bestellgeld plus 1 Gr. Reco-Gebühr)

  2        Orts-Reco-Briefe im altpreußischen Postgebiet; ab Mitte 1868 nach und nach auf 1½ Gr. reduziert.

  2        Einschreibbriefe in den eigenen Landbestellbezirk (1 Gr. Bestellgeld plus 1 Gr. Reco-Gebühr)

            1868

-->2                -->früheres Postgebiet Hannover ab 1. 3. 1870 Tarif für Einschreibbriefe im Orts- und

          Landbestellbezirk der Aufgabe-Postanstalt (½ Gr. Bestellgeld plus 1½ Gr. Reco-Gebühr)

            Ausnahme Hannover nur für den Landbestellbezirk

-->2                -->früheres Postgebiet Mecklenburg Tarif für Ortseinschreibbriefe (½ Gr. Bestellgeld

          plus 1½ Gr. Reco-Gebühr)

  2        früheres Postgebiet Oldenburg im Bezirk Aurich ab 1. 3. 1870 Tarif für Einschreibebriefe

            im Orts- und Landbestellbezirk der Aufgabe-Postanstalt (½ Gr. Bestellgeld plus 1½ Gr.

            Reco-Gebühr)

  2        Drucksachen 6. Gewichtsstufe bis 15 Lot

  2        Postanweisungen im Ortsbezirk (Stadtpost-Verkehr) bis 50 Taler

  2        Postanweisungen bis 25 Taler (43¾ Gulden)

  2        Rücksendung Insinuations-Dokumente (1 Gr. Rückporto plus 1 Gr. Insinuationsgebühr)   R 22, S. 12

  2        Laufschreiben  (Nachforschungsauftrag)                                         R 78, S. 22  Postordnung § 53

S 2½    früheres Postgebiet Mecklenburg Tarif für Orts-Einschreibbriefe mit Rückschein

            (½ Gr. Bestellgeld plus 1 Gr. Reco-Gebühr plus 1 Gr. Vorauszahlung für den Rückschein)

                                                                                                              R 7 + Reg.Bl. Nr. 22 v. 16. 3. 1870

S 2½    früheres Postgebiet Mecklenburg Tarif für Orts-Einschreibbriefe

            (zumindest Anfang 1868)                  Reg..ABl. Mecklenburg       Handbuch Hamburger Stadtpostmarke S.75

S 2½    Briefe 2. Gew.-Stufe mit vorausbezahltem Landbestellgeld                                                     R 70, S. 26

  2½     portofreie Einbotenbriefe, bei denen die Expreßgebühr bezahlt werden musste     Abb. siehe Seite 20

  2½     sächsische Insinuationsgebühr                                                                                       R 66, S. 24

S 2½    früheres Postgebiet Sachsen Tarif für Orts-Einschreibbriefe 1868 ohne Rückschein

            (½ Gr. Bestellgeld plus 2 Gr. Reco-Gebühr)

 

Groschen

S 2½    früheres Postgebiet Sachsen Tarif für Orts-Einschreibbriefe ab 1869 mit Rückschein

            (½ Gr. Bestellgeld plus 1 Gr. Reco-Gebühr plus 1 Gr. Vorauszahlung für den Rückschein)     R 49, S.28

S 2¾    früheres Postgebiet Sachsen Tarif für Orts-Einschreibbriefe mit Rückschein (noch 1868)

            (½ Gr. Bestellgeld + 2 Gr. Reco-Gebühr! + ¼ Gr. Vorauszahlung für den Rückschein)           R 74, S.14

  3        Einschreibbriefe bis 1 Lot und Korrespondenzkarten (1 Gr. Porto plus 2 Gr. Reco-Gebühr)

  3        Orts-Expreßbriefe ab spätestens 22. Okt. 1869 (½ Gr. Ortsporto + 2½ Gr. Expreßgebühr)

  3        Insinuationsdokumente (1 Gr. Porto für den Hinweg + 1 Gr. Gebühr + 1 Gr. Porto für die

            Rücksendung); einheitlicher Tarif für den NDP ab 1. 1. 1870                                      R 22, S. 12

 3½      Expressbriefe bis 1 Lot: für Bestellung im Ort, 1868 auch für Orts-Expressbriefe

            (1 Gr. Porto + 2½ Gr. Expreßgebühr)

 3½      Insinuationsdokumente in einen Landbestellbezirk (1 Gr. Porto für den Hinweg +

            1 Gr. Gebühr + 1 Gr. Porto für die Rücksendung + ½ Gr. Landbestellgeld)

  4        Expreßbriefe in einen Landbestellbezirk (Mindesttarif)               Postordnung § 38      R 73, S. 21

  4        Einschreibbriefe der 2. Gewichtsstufe  (2 Gr. Porto + 2 Gr. Reco-Gebühr)

  4        Orts-Einschreibbriefe mit Recepisse 1868                                                                     R 57, S. 21

  4        Rücksendung von Insinuationsdokumenten vor 1.1.1870 (1 Gr. Rückporto+3 Gr. Gebühr)   RB 82, S.41

  4        Insinuationsdokumente mit Brief nach dem 1. 1. 1870 über 1 Lot  (2 Gr. Porto für den

            Hinweg + 1 Gr. Insinuationsgebühr + 1 Gr. Porto für die Rücksendung des Formulars)

  4        Postanweisungen über 25 bis 50 Taler (87½ Gulden)                                          Postordnung § 19

 4½      Expressbriefe der 2. Gewichtsstufe in einen Ortsbestellbezirk (2 Gr. Porto + 2½ Gr. Expreßgebühr)

 4½      Insinuationsdokumente mit Brief über 1 Lot in den Landbestellbezirk (2 Gr. Porto für den

            Hinweg + 1 Gr. Insinuationsgebühr + 1 Gr. Porto für den Rückweg + ½ Gr. Landbestellgeld)

  5        Einschreibbriefe bis 1 Lot mit Rückschein (1 Gr. Porto + 2 Gr. Reco- + 2 Gr. Rückschein- Gebühr)

  5        Postmandate ab 15. 10. 1871                                                                                         R 74, S. 16

 

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Expreß in den Landbezirk                                     aus der 125. Rauhut-Auktion Jan. 2010

Groschen

5½       Einschreibbriefe bis 1 Lot mit Expreßbestellung in einem Ortsbestellbezirk

            (1 Gr. Porto + 2 Gr. Reco-Gebühr + 2½ Gr. Expreßgebühr)

  6        Einschreibbriefe der 2. Gewichtsstufe mit Rückschein (2 Gr. Porto + 2 Gr. Reco-Gebühr

            + 2 Gr. Rückscheingebühr); auch innerhalb Berlins                                                       R 39, S. 20

 6½      Einschreibbriefe der 2. Gewichtsstufe mit Expreßbestellung in einem Ortsbestellbezirk

            (2 Gr. Porto + 2 Gr. Reco-Gebühr + 2½ Gr. Expreßgebühr)

  7        Expreßbriefe in einen Landbestellbezirk für 1 Meile vorausbezahlt            Postordnung § 38   R 55, S. 7

 

 

Südlicher Bezirk   -   Gulden/Kreuzer-Rechnung

Kreuzer

  1        Drucksachen bis 2½ Lot Gewicht

  1        Bücherbestellzettel  (ab 25. 10. 18719                                                                           R 41, S. 15

S 1       früheres Postgebiet Thurn und Taxis Ortsporto für Briefe und Drucksachen

  2        Drucksachen 2. Gewichtsstufe bis 5 Lot

S 2       früheres Postgebiet Thurn und Taxis Porto für einfache Briefe in den eigenen

            Landbestellbezirk                                                                                                           R 22, S. 16

  3        einfache Briefe bis 1 Lot Gewicht

  3        Drucksachen 3. Gewichtsstufe bis 7½ Lot

  3        Postanweisungen bis 8¾ Gulden an Soldaten                                                                 Postordnung § 35

3 + ¼ Gr.   einfache Briefe/Karten im Groschengebiet aufgegeben                                                     R 64, S. 13

  4        Drucksachen 4. Gewichtsstufe bis 10 Lot                                                                     R 63, S. 8

S 4       Einschreibbriefe im Ortsbezirk (1 Kr. Porto + 3 Kr. Reco-Gebühr); bis 21. 10. 1869          R 70, S. 22

  4        Rücksendung Insinuations-Dokumente (3 Kr. Rückporto plus 4 Kr. Insinuationsgebühr)

  5        Drucksachen 5. Gewichtsstufe bis 12½ Lot

  5        Briefe in einen Landbestellbezirk mit vorausbezahltem Bestellgeld                                         R 70, S. 24

  6        früheres Postgebiet Thurn und Taxis ab 22. 10. 1869 Porto für Einschreibbriefe im eigenen

            Ortsbezirk (1 Kr. Porto + 5 Kr. Reco-Gebühr); nicht in Darmstadt und Mainz            R 66, S. 19

  7        Briefe der 2. Gewichtsstufe über 1 Lot bis 15 Lot

 

Kreuzer

  7        Postanweisungen im Ortsbezirk (Stadtpostverkehr) bis 50 Taler                         Postordnung § 19

  7        Laufschreiben (Nachforschungsauftrag)                                                              Postordnung § 53

  7        Rücksendung von Insinuationsdokumenten (3 Xr. Rückporto + 4 Xr. Insinuationsgebühr)

  8        Ortseinschreibbriefe mit Rückschein                                                                            R 67, S. 19

  9        schwere Briefe in einen Landbestellbezirk mit vorausbezahltem Bestellgeld              R 67, S. 33

 10       Einschreibbriefe bis 1 Lot Gewicht (3 Kr. Porto + 7 Kr. Reco-Gebühr)

 10       Insinuationsdokumente (3 Kr. Porto für den Hinweg + 4 Kr. Insinuationsgebühr

            + 3 Kr. Porto für die Rücksendung); einheitlicher Tarif für den NDP ab 1. 1. 187            R 22, S. 12/13

-->12              -->Expreßbriefe bis 1 Lot (3 Kr. Porto + 9 Kr. Expreßgebühr)

 12       Insinuationsdokumente in den Landbestellbezirk (3 Kr. Porto für den Hinweg

            + 4 Kr. Insinuationsgebühr + 3 Kr. für die Rücksendung + 2 Kr. Landbestellgeld)

 14       Einschreibebriefe der 2. Gewichtsstufe  (7 Kr. Porto + 7 Kr. Reco-Gebühr)

 14       Postanweisungen über 25 bis 50 Taler (43¾ bis 87½ Gulden)                            Postordnung § 19

 16       Expreßbriefe der 2. Gewichtsstufe  (7 Kr. Porto + 9 Kr. Expreßgebühr)

 18       Postmandate ab 15. 10. 1871

            [Postmandat in Mischfrankatur Kr./Gr.  z.B. 4 Kreuzer + 4 Groschen]                          R 58 Titel

 

 


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-->[1]-->   unser Heft 29