Noth-Adressen (58)

Siehe auch Rundbrief 65 Seite 46.

Das Procedere für unanbringliche Paketsendungen an Soldaten regelte die Feldpostordre Nr. 56 vom 9. Okt. 1870. Punkt 13 lautet:

„Die von den Truppentheilen zurückgelieferten unanbringlichen Sendungen werden in die vorerwähnten vollzogenen Feldpost-Päckereikarten seitens der Truppentheile mit verzeichnet. - Das Depot bzw. Feldpostrelais hat über den Rückempfang der Feldpoststücke eine summarische Quittung zu ertheilen und die Stücke - soweit deren Zuführung an den Empfänger sich nicht etwa noch anderweitig bewerkstelligen läßt - mittels Packetsackes an das Postamt Frankfurt a.M. zu übersenden. Von dort aus sind die Feldpoststücke bei der Nach- oder Rücksendung, unter Beigabe von Nothadressen, nach den für gewöhnliche Packete ohne declarirten Wert bestehende Expeditions-Vorschriften zu behandeln, und zwar in derselben Weise, als wenn die Stücke in Frankfurt a.M. selbst zur Post aufgeliefert worden wären.“

 

Interessant ist, dass unbestellbare Pakete der Großherzoglich Hessischen Division (25. Div.) nicht über die Sammelstelle in Frankfurt am Main, sondern über Darmstadt liefen und dass dort die Noth-Adressen erstellt wurden.

 

 

 

Tabelle der bisher bekannten Noth-Adressen

 

Datum

Formular

von

nach

abgebildet im

13. 1. 1868

preuß. Formular

Cöln

Lippstadt

RB 35, S. 40

3. 11. 1870

Fp-Formular der Großh. Hessischen Truppen

Holzhausen

Front - Darmstadt

RB 37, S. 16

RB 65, S. 45

14. 11. 1870

NDP-Formular C.18.

Waltershausen

Front  - Ffm

RB 65, S. 46

31. 5. 1871

Fp-Formular

Waltershausen

Front - Ffm

RB 35, S. 40

?

Fp-Formular

Herrenberg

Front - Frankfurt a.M.

RB 36, S. 10

RB 48, S. 83

22. 7. 1874

DR-Formular C.18.

Hamburg

Malchin

RB 37, S. 15

17. 9. (74?)

DR-Formular C.18.

Cöln

Cöln

FORUM 7, S. 9