1-Gr-Orts-Einschreiben im Elsass (59) Siehe auch
Rundbrief 87 Seite 55. -->-->-->Der Brief trägt eine Taxe von nur „1“ (Groschen), sehr ungewöhnlich, da wir doch die Ortseinschreibbriefe von Metz mit den 15 Centimes vor Augen haben. Aber beim Wechsel von Centimes zu Groschen am 1. Januar 1872 ist offensichtlich ein Fehler in die Bekanntgabe der neuen Tarife hineingeraten. Statt „plus 1 Groschen“ für das Einschreiben innerhalb eines Ortes hat man nur „1 Groschen“ geschrieben.
Nach Vergleich der Handschrift stammen die beiden Einschreibbriefe vom 5. Dezember 1872 vom selben Absender. Es scheint sich um einen ähnlichen Vorgang zu handeln wie bei den acht bekannten Einschreib-Ortsbriefen von Metz vom 11./12. Dezember 1871, möglicherweise um Steuerzahlungs-Aufforderungen. (vergl. RB 41-17 oder RB 82-57) |