1-Gr-Orts-Einschreiben im Elsass (59)

Siehe auch Rundbrief 87 Seite 55.

-->-->-->Der Brief trägt eine Taxe von nur „1“ (Groschen), sehr ungewöhnlich, da wir doch die Ortseinschreibbriefe von Metz mit den 15 Centimes vor Augen haben. Aber beim Wechsel von Centimes zu Groschen am 1. Januar 1872 ist offensichtlich ein Fehler in die Bekanntgabe der neuen Tarife hineingeraten. Statt „plus 1 Groschen“ für das Einschreiben innerhalb eines Ortes hat man nur „1 Groschen“ geschrieben.

 

Ort

Datum

Frankierung

Quelle

abgebildet im

Mühlhausen i. E.

5. 12. 1872

Taxe 1 Groschen    F-Stpl

Heinz- J. Hoff

RB 64-46

Mühlhausen i. E.

5. 12. 1872

Taxe 1 Gr. / weitergeleitet F-Stpl

49. Hagedorn

RB 65-16

Strassburg i. E.

9. 1. 1873

Taxe 1 Groschen    F-Stpl

Alain Sturm

RB 87-53

Mühlhausen i. E.

18. 7. 1874

1 Groschen-Marke

208. Stelzer-Aukt.

RB 63-10

 

Nach Vergleich der Handschrift stammen die beiden Einschreibbriefe vom 5. Dezember 1872 vom selben Absender. Es scheint sich um einen ähnlichen Vorgang zu handeln wie bei den acht bekannten Einschreib-Ortsbriefen von Metz vom 11./12. Dezember 1871, möglicherweise um Steuerzahlungs-Aufforderungen.   (vergl. RB 41-17 oder RB 82-57)