Briefpost aus dem
Reichspostgebiet ins Ausland nach den Regelungen des (Welt-)Postvereins
Als Quellen sind die Verfügungen der Reichspost mit Verfügungsnummer und Jahreszahl genannt (z.B. 138/75). Vereinstarif für Briefsendungen aus Deutschland ab dem 1.7.1875 (138/75) : Brief frankiert je 15 g 20 Pfg.,keine Gewichtsgrenze, (unfrankiert
in Deutschland eintreffende Briefe 40 Pfg.)
Übergangstarif
für überseeische Länder (Tarif "B") 1.7.1876
(V146/76) - 31.3.1879Postkarte frankiert 10 Pfg. Drucksachen und Geschäftspapiere bis 1 kg, sowie Warenproben bis 250 g jeweils frankiert je 50 g 5 Pfg. Einschreibengebühr 20 Pfg. Rückscheingebühr 20 Pfg. Frankierung muss durch Freimarken erfolgen. Unzureichend frankierte Briefe werden wie unfrankierte behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken. Portofreiheit gilt nur für Postdienstangelegenheiten. Alle weiteren Sendungen werden vom Postvereinsvertrag nicht berührt. Alle Sendungen in Länder des Wechselverkehrs und nach Helgoland bleiben unberührt. Brief frankiert je 15
g 40 Pfg., unfrankiert 20 Pfg. zusätzlich
Postkarten frankiert 20 Pfg. Drucksachen, Geschäftspapiere und Warenproben je 50 g 10 Pfg., Warenproben mindestens 15 Pf. zum 1.10.1878 (V112/78) Einführung der Weltpostkarten mit Werteindruck 10 Pf. Hinweis 4.12.1878 (V160/78): Postkarten mit Antwort sind zulässig nach Belgien, Helgoland, Luxemburg und Rumänien.
zum 1.4.1879 (V33/78) wird der Vereinstarif ergänzt und geringfügig abgeändert: Postkarten mit Antwort sind zulässig nach Argentinien, Belgien, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Rumänien, Schweiz
Drucksachen und Geschäftspapiere sind bis 2 kg zulässig Geschäftspapiere mindestens 20 Pfg. Warenproben mindestens 10 Pfg., Warenproben dürfen nur 20x10x5 cm groß sein. Unfrankierte Drucksachen, Warenproben und Geschäftspapiere werden nicht befördert. Bei ungenügender Frankierung aller Sendungen ist das Doppelte des fehlenden Portos zu taxieren. Regelungen des Wechselverkehrs und des Verkehrs mit Helgoland bleiben unberührt. Einschränkungen des Grenzverkehrs mit Dänemark s. dort. Porto für Sendungen ins Vereins-Ausland (nach Ländern, die nicht Mitglied im Weltpostverein sind): Brief frankiert je 15 g 60 Pfg. (unfrankiert in Deutschland eintreffende Briefe 80 Pfg.)
Drucksachen je 50 g 10 Pfg.
Warenproben soweit zulässig je 50 g 10 Pfg. mindestens 15 Pfg. Sie
können verwendet werden nach Argentinien, Belgien, Frankreich,
Helgoland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal,
Rumänien, der Schweiz und Spanien. Auffrankierte
Inlandspostkarten mit Antwort können weiter verwendet werden.
zum 1.1.1889 (V79/88) neuer Tarif für das Vereins-Ausland Brief frankiert je 15 g 40 Pfg. (unfrankiert in Deutschland eintreffende Briefe 80 Pfg.)
Postkarten sind nicht zugelassen. Drucksachen bis 2 kg je 50 g 10 Pfg.
Warenproben bis 250 g je 50 g 10 Pfg. mindestens 20 Pfg. Geschäftspapiere bis 2 kg je 50 g 10 Pfg. mindestens 40 Pfg. Einschreibgebühr 20 Pfg.
zum 1.7.1892 (V26/92): für alle Länder gilt der Weltpostvereinstarif für Briefsendungen aus Deutschland. Unfrankierte Postkarten werden wie unfrankierte Briefe behandelt.
Warenproben dürfen 30x20x10 cm groß sein.
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