Tarif für
Postpakete und Postfrachtstücke
von Bayern (bzw.
dem Deutschen Reich) nach Belgien (1875 – 1920)
Wolf Becker (01.09.2020)
Postfracht
1. Tarifperiode Postfracht bis 31.10.1878
2. Tarifperiode Postfracht ab 01.11.1878
Beispiele
1. Pakete mit
Einheitstarif von Bayern (bzw. vom Deutschen Reich)
nach Belgien
Bereits ab 01.11.1878 galt zwischen Deutschland
und Belgien ein Einheitstarif für gewöhnliche Pakete im Gewicht bis 5 kg
von 80 Pf. Wobei von den 80 Pf., für
Deutschland (bzw. Bayern) 50 Pf. und für Belgien 30 Pf. berechnet
wurden. Eine Besonderheit stellt bei Belgien die Abwicklung des
Paketverkehrs durch die Staatseisenbahnen dar. Pakete konnten unfrankiert bis
zum Bestimmungsort oder frankiert bis zur nächstgelegenen Bahnstation
gesandt werden. Sollte der Empfänger bis zum Bestimmungsort von
Beförderungsgebühren befreit sein, konnte der Absender sich verpflichten
die Gebühren vom nächstgelegenen Bahnhof zum Bestimmungsort per Frankozettel nachzuentrichten. Sollte der Empfänger
auch von den Zollgebühren entlastet werden, konnten auch diese ab
01.03.1877 per Frankozettel mit Vermerk auf der
Paketkarte „franco de frais et droits“
vom Absender eingezogen werden. Ab 01.07.1879 waren Pakete bis 5 kg nur
noch frankiert möglich.
Belgien trat dem Paketpostabkommen des WPV mit
Wirksamkeit ab 01.10.1881 bei, allerdings galt die strenge Aufteilung aller
Gebühren (bei WPV Gewichtsgebühr 40 Pf. für jedes beteiligte Land) nur für
den Transit durch Deutschland nach Belgien. Die Aufteilung der Tarife und
Gebühren erfolgte 5/8 für Deutschland und 3/8 für Belgien im bilateralen
Verkehr bei Einhaltung aller sonstigen Bestimmungen des WPV bis zum
30.06.1920. Dies zeigt, dass für den bilateralen Verkehr beide Länder nicht
Mitglieder des WPV sein konnten. Da der Kunde keinen Unterschied zu
anderen dem WPV - Verkehr zugehörigen Ländern finden konnte, wurde der bilaterale
Verkehr Belgien - Deutschland in den Reichspaket-posttarifen unter
Postpaketen erfasst. Der strengen Auslegung halber werden diese Tarife kursiv
angegeben.
In den folgenden Tabellen 1.1. und 1.2. sind die
Pakettarife und die Gebühren für besondere Dienste für die WPV - nahen Tarife
(Einheitstarife) Deutschland (bzw. Bayern) – Belgien zusammengefasst. Die Leitwege werden in den Kapiteln für Postfracht
erläutert.
Tabelle 1.1.
Einheitstarife für Pakete bis 5 kg nach
Belgien 1)
Periode
|
Paket
bis 5 kg
M
|
Paket
bis 5 kg „sperrig“ 4)
M
|
01.11.1878 - 30.06.1879 2)
01.07.1879 - 01.08.1914 3)
|
0,80
0,80
|
1,20
1,20
|
21.08.1916 - 30.11.1916 1)
2)
|
1,20
|
1,80
|
01.12.1916 - 23.10.1918
1) 2)
|
1,00
|
1,50
|
(10.01.1920 – 31.01.1920 nur Eupen, Malmedy) 8)
|
(1,60)
|
|
(01.02.1920 – 14.03.1920 nur Eupen, Malmedy) 8)
|
(8,00)
|
|
(15.03.1920 – 20.04.1920 nur Eupen, Malmedy) 8)
|
(12,00)
|
|
21.04.1920 - 30.06.1920 2)5)
|
12,00
|
18,00
|
Anmerkungen:
1) Pakete waren in der Zeit 21.08.1916 – 23.10.1918 in das Gebiet des
„Generalgouvernements“ möglich. Anschließend wurde
der Paketverkehr bis zum 20.04.1920 eingestellt, mit Ausnahme des
Postpaketverkehrs nach Eupen und Malmedy, der bereits
am 10.01.1920 wieder aufgenommen wurde.
2) Mittels
einer Paketkarte durften bis zum 23.10.1918 maximal 3 Pakete mit
Einheitstarif versandt werden, Wert- und NN-Pakete
jeweils nur extra. Pakete >5 kg und Pakete ≤ 5kg
mussten mit getrennten Paketkarten erfasst werden. Ab 10.01.1920 war
für jedes Paket eine eigene Paketkarte erforderlich
3) Ab
01.07.1879 ist unfrankierter Versand zum Einheitstarif nicht mehr möglich.
4)
Die Ausdehnung, ab der sperrig galt, hat sich ein paar Mal geändert, schlecht
zu verpackende Gegenstände, wie Hutschachteln
Pakete mit lebenden Tieren etc. waren in jedem Fall sperrig.
5)
Frankozettel und Zollfrankozettel
in diesem Zeitraum nicht erlaubt.
Tabelle 1.2.
Gebühren für Pakete mit Einheitstarif bis 5kg nach Belgien
Periode
|
Eil-bote
M
|
Drin-gend 7)
M
|
Wert
Vers.geb.
Mindest-
gebühr
M
M
|
Nachnahme
Prokura- Mindest-
geb.je M gebühr max.
M 6)
M M
|
01.11.1878
- 26.03.1886
|
|
|
0,20
je 600M
|
0,20
|
0,02
|
0,10
|
150
|
27.03.1886
- 30.06.1892
|
|
|
0,20
je 600M
|
0,20
|
0,02
|
0,10
|
400
|
01.07.1892
- 30.09.1898
|
0,40
|
|
0,20 je 600M
|
0,20
|
0,01
|
0,20
|
400
|
01.10.1898
– 31.01.1905
|
0,40
|
|
0,20 je 600M
|
0,20
|
0,01
|
0,20
|
800
|
01.02.1905
- 01.08.1914
|
0,40
|
1,00
|
0,20 je 600M
|
0,20
|
0,01
|
0,20
|
800
|
01.12.1916
- 23.10.1918
|
0,40
|
1,00
|
0,20 je 600M
|
0,20
|
0,01
|
0,20
|
800
|
21.04.1920
- 05.05.1920
|
6,00
|
2,00
|
-
|
-
|
-
|
-
|
-
|
06.05.1920
– 30.06.1920
|
6,00
|
4,00
|
-
|
-
|
-
|
-
|
-
|
Anmerkungen:
6) Die Gebühr ist jeweils auf eine durch 5Pf. teilbare Summe aufzurunden.
7)
Die Behandlung als Dringend galt nur in Deutschland bis zur Grenze. Dringende
Pakete mussten per Eilbote befördert werden
außer bei Paketen „bureau restant“.
(Dieser Begriff der Belgischen Staatsbahn entspricht dem Begriff postlagernd
bei der Post)
8) Nach Eupen und Malmedy war Wertangabe zugelassen, 0,10 GF je 240 M,
Minimum 0,40 M.
2. Postfracht von Bayern (bzw. vom Deutschen
Reich) nach Belgien
Bei der Postfracht erfolgt eine Aufteilung des Tarifs von Bayern bis zum
Grenzübergangspunkt Herbesthal und von diesem
Grenzübergangspunkt bis zum Bestimmungsort in Belgien. Den Gewichtstarif
für Postfrachtstücke von Bayern bis zur Belgischen Grenze ist unter
2.1. und die Deutsche Versicherungsgebühr für Wertpakete unter
2.2.beschrieben.
Die Postfrachttarife nach Belgien werden in den Kapiteln
3., 4. den aufeinander folgenden Tarifperioden nach erläutert. Dabei muss
berücksichtigt werden, dass bei Änderungen des Tarifs jeweils 1 – 3
Wochen Übergangszeit eingeräumt wurde, ehe der alte Tarif auf der
Paketkarte korrigiert wurde. Postfracht war nur bis Kriegsbeginn
01.08.1914 zugelassen und wurde erst im September 1924 wieder aufgenommen.
2.1.
|
Gewichtstarife für den Deutschen Anteil der
Postfracht bis zur Belgischen Grenze
Periode
|
01.01.75 – 30.09.19
(Württemberg erst ab 01.07.1875, Bayern erst ab 01.01.1876)
Frachttarif ins Ausland ohne Reichsabgabe !
|
Entfernung km
|
≤75
≤150 ≤375
≤750 ≤1125 >1125
|
Pakete bis 5kg
|
0,25M
0,50M 0,50M
0,50M 0,50M
0,50M
|
bis 6kg
|
0,30M
0,60M 0,70M 0,80M
0,90M 1,00M
|
Über 6kg je kg
|
0,05M
0,10M 0,20M 0,30M
0,40M 0,50M
|
|
2.2.
|
Versicherungsgebühr für den Deutschen Anteil
bei Postfracht bis zur Belgischen Grenze
Periode
|
Versicherungsgebühr
M
|
Mindest-
Versicherungsgeb.
M
|
01.01.1876 - 23.07.1886
|
0,05 je 300 M
|
0,10
|
|
2.3.
|
Gemeinsame Versicherungsgebühr für Postfracht
nach Belgien
Periode
|
Versicherungsgebühr
M
|
Mindest-
Versicherungsgeb.
M
|
24.07.1886 – 01.08.1914
|
0,20 je 600 M
|
0,20
|
|
3.
3.1.
3.1.1.
3.1.2.
3.1.3.
3.1.4.
3.1.5.
3.1.6.
3.1.7.
|
Tarifperiode Postfracht nach Belgien
vom 01.01.1876 – 31.10.1878 (Deutsches Reich ab 01.01.1875)
Bedingungen
Leitweg über
Köln, Taxgrenzpunkt Herbesthal
Maximalgewicht
50 kg
Wert
unbegrenzt
Postvorschuß
(bereits wie Nachnahme gehandhabt, ab 01.10.1878 Nachnahme) bis
150 M möglich, 2 Pf. je 1 M,
Minimum 10 Pf., der Gesamtbetrag ist auf den
nächsten durch 5 Pf. teilbaren Betrag aufzurunden.
Pakete
konnten unfrankiert bis zum Bestimmungsort oder frankiert bis zur
nächstgelegenen Bahnstation gesandt werden. Sollte der Empfänger bis zum
Bestimmungsort von Beförderungsgebühren befreit sein, konnte der
Absender sich verpflichten die Gebühren vom nächstgelegenen Bahnhof
zum Bestimmungsort per Frankozettel
nachzuentrichten.
Sollte
der Empfänger auch von den Zollgebühren entlastet werden, konnten auch
diese ab 01.03.1877 per Frankozettel mit Vermerk
auf der Paketkarte „franco de frais et droits“
vom Absender eingezogen werden.
Ab
01.07.1879 waren Pakete bis 5 kg nur noch frankiert möglich.
Ab
12.02.1876 wurde für sperrige Pakete (z.B. Hutschachteln, Körbe, über 1,26
m lang oder breit) 50% Aufschlag auf den Deutschen Gewichtstarif verlangt.
Mittels
einer Postbegleitadresse (später Paketkarte) dürfen maximal 3
Postfrachtstücke an dieselbe Adresse versandt werden. Bei Wert-
und ab 17.06.1878 auch bei Postvorschusspaketen muss zu jedem Paket
eine eigene Postpaketadresse ausgefertigt werden.
|
3.2.
3.2.1.
3.2.2.
3.2.3.
3.2.3.1.
3.2.3.2.
3.2.4.
3.2.5.
|
Tarif für Postfracht auch mit
Wert, Postvorschuss, sperrig
Es müssen der Deutsche
Gewichtstarif und bei angegebenem Wert die Deutsche Versicherungsgebühr
plus entweder der Belgische Gewichtstarif oder der Belgische Werttarif
einschließlich Versicherungsgebühr addiert werden.
Deutscher Gewichtstarif bis Herbesthal, s. 2.1.
Deutsche Versicherungsgebühr
entsprechend 2.2.
Bei dem Belgischen
Gewichtstarif bzw. Belgischen Werttarif kommt jeweils nur der höhere Tarif
von beiden in Ansatz.
Belgischer
Gewichtstarif auf der Belgischen Staatseisenbahn:
bis 2 kg : 0,40 M
> 2 kg – 5 kg : 0,60 M
> 5 kg – 10 kg : 0,80 M
>10
kg : je kg : 0,08 M (der resultierende Betrag des Gewichtstarifs wird in
einer ersten Stufe auf den nächsten durch 5 Pf. teilbaren Betrag
aufgerundet und, nachdem alle weiteren Gebühren dazugezählt sind, pro Paket
auf den nächst durch 5 Pf. teilbaren Betrag nochmals aufgerundet)
Belgischer
Werttarif auf der Belgischen Staatseisenbahn:
0,20 M
je 800 M, Minimumgebühr: 0,40 M; wenn Gewichtstarif höher, gilt dieser!
Postvorschuss
s. 3.1.4.
Sperrige Pakete s. 3.1.6.
|
4.
4.1.
4.1.4.
4.1.5.
4.1.6.
4.1.7.
4.1.8.
4.1.9.
|
Tarifperiode
Postfracht nach Belgien vom 01.11.1878 –
01.08.1914
Bedingungen
4.1.1. – 4.1.3. gleich wie 3.1.1. – 3.1.3.
Nachnahmen
waren bis zum 24.07.1886 bis 150M und anschließend bis 30.06.1892 bis 400 M
bei einer Prokura-Gebühr von 2 Pf. je M bei einer Mindestgebühr von 10 Pf.
möglich. Ab 01.07.1892 wurde die Prokura-Gebühr auf 1 Pf. je M herabgesetzt
und die Mindestgebühr auf 20 Pf. angehoben. Ab 01.01.1899 wurde der
Maximalbetrag auf 800 M erhöht.
Ab
01.11.1878 wurde für Pakete ≤ 5kg
der Einheitstarif eingeführt, s. Kap. 1.
Pakete
>5 kg konnten unfrankiert bis zum Bestimmungsort oder frankiert bis zur
nächstgelegenen Bahnstation gesandt werden. Sollte der Empfänger bis zum
Bestimmungsort von Beförderungsgebühren befreit sein, konnte der
Absender sich verpflichten die Gebühren vom nächstgelegenen Bahnhof
zum Bestimmungsort per Frankozettel
nachzuentrichten. Sollte der Empfänger auch von den Zollgebühren entlastet
werden, konnten auch diese per Frankozettel mit
Vermerk auf der Paketkarte „franco de frais et droits“
vom Absender eingezogen werden.
Für
sperrige Pakete (z.B. Hutschachteln, Körbe und ungewöhnliche Längen und
Breitenmaße, die ein paar Mal geändert wurden) musste bis zum 31.12.1881
ein Aufschlag von 50% auf den Deutschen Gewichtstarif bezahlt werden und ab
dem 01.01.1882 wurde der Aufschlag von 50% auch auf den belgischen Anteil
fällig .
Mittels
einer Postbegleitadresse (ab 15.5.1914 Paketkarte) dürfen maximal 3
Post-frachtstücke an dieselbe Adresse versandt werden. Bei Wert-
und Nachnahmepaketen muss zu jedem Paket eine eigene Postpaketadresse
ausgefertigt werden. Pakete nach Einheitstarif und andere Pakete durften
nicht mit derselben Paketkarte versandt werden.
Ab
15.04.1912 Eilbestellung für Postfracht zugelassen, Gebühr: 0,40 M.
Ab
14.03.1910 Postfracht auch dringend bis zur Grenze zugelassen, Gebühr: 1,00
M.
Dringende
Pakete mussten per Eilbote befördert werden außer
bei Paketen „bureau restant“(Dieser
Begriff der Belgischen Staatsbahn entspricht dem Begriff postlagernd).
|
4.2.1.
4.2.1.1.
-
4.2.1.3.
4.2.1.4.
4.2.1.5.
|
Tarif
für Postfracht auch mit Wert, Nachnahme, sperrig
01.11.1878 – 23.07.1886
Bis zum 23.07.1886 muss der
Deutsche Gewichtstarif und bei angegebenem Wert die Deutsche
Versicherungsgebühr plus entweder der Belgische Gewichtstarif oder der
Belgische Werttarif addiert werden. Es gelten die Tarife >5kg, wie
in 3.2.1. bis 3.2.3. beschrieben.
Tarif
für Nachnahmen s. 4.1.4.
Tarif
für Sperrig s. 4.1.6.
|
4.2.2.
4.2.2.1.
4.2.2.2.
4.2.2.3.
4.2.2.4.
4.2.2.5.
|
Tarif für Postfracht auch mit
Wert, Postvorschuss, sperrig
24.07.1886 – 01.08.1914
Ab dem 24.07.1886 muss der Deutsche Gewichtstarif und der Belgische
Gewichtstarif addiert werden und bei Wertpaketen die gemeinsame
Versicherungsgebühr addiert werden.
Deutscher
Gewichtstarif entsprechend 2.1. mit der Ergänzung, dass ein Tarif von
0,50 M
(bei sperrigen Paketen ab 1901 von 0,75 M) nicht unterschritten werden
darf.
Belgischer
Gewichtstarif auf der Belgischen Staatseisenbahn:
> 5 kg – 10 kg : 0,80 M
>10 kg : je kg : 0,08 M (der resultierende Betrag des Gewichtstarifs wird
in einer ersten Stufe auf den nächsten durch 5 Pf. teilbaren Betrag
aufgerundet und, nachdem alle weiteren Gebühren dazugezählt sind, pro Paket
auf den nächst durch 5 Pf. teilbaren Betrag nochmals aufgerundet)
Gemeinsame
Versicherungsgebühr bei Wertpaketen: 20 Pf. je 600 M, Mindestgebühr 20 Pf.
Tarif
für Nachnahmen s. 4.1.4.
Tarif
für Sperrig s. 4.1.6.
|
5.
5.1.
|
Einige
Beispiele zur Interpretation von Paketkarten
von Bayern/Deutschland nach
Belgien (ca. 80 - 100 % der Originalgröße)
Paket
≤ 5 kg
nach Belgien vom 02.06.1883
4×BY Nr.50; Paket vom 02.06.1883 nach
Belgien, ≤ 5 kg;
siehe Kapitel 1., Tab. 1.1., Einheitstarif:
0,80 M
Man sieht, dass der Einheitstarif in 50
Pf. für Deutschland und 30 Pf. für Belgien aufgeteilt wurde.
|
|
5.2.
2 Pakete ≤ 5kg nach
Belgien vom 12.10.1891
Rückseite
2×BY Nr.63x+RS BY Nr.63x+BY Nr.56x; 2 Pakete vom 12.10.1891 nach
Belgien, ≤ 5 kg;
siehe Kapitel 1., Tab. 1.1., 2×Einheitstarif: 2×0,80 M = 1,60 M
Grüner Taxquadratzettel: vom 29.09.1891 – 30.10.1891 wurden die
Einnahmen des Fahrpostverkehrs aller Länder des Wechselverkehrs erfasst,
und anschließend die Prozentsätze für die Verteilung der Einnahmen auf die
einzelnen Länder neu festgelegt. Der grüne Taxquadratzettel belegt, dass
dieses Paket wie vorgeschrieben erfasst wurde.
5.3.
Paket >5kg nach Belgien vom 19.01.1891
Rückseite
2×DR 50d+ RS DR 50d+2×DR 48a Paket
nach Belgien vom 19.01.1891, 7 kg;
s. Kap. 2.1.: Deutscher Tarif 01.01.1875
– 30.09.1919, 375 – 750 km, >6 – 7 kg: 1,10 M;
s. Kap. 4.2.2.2.: Belgischer Tarif
01.01.1875 – 01.08.1914, >5 – 10 kg: + 0,80 M; Σ
1,90 M
5.4.
Paket ≤ 5kg
nach Belgien vom 27.02.1912 mit Nachnahme
Rückseite
BY
Nr.86I+ RS BY Nr.82I+BY Nr.83II Paket nach Belgien vom 27.02.1912, ≤ 5
kg;
siehe Kapitel 1., Tab. 1.1.,
Einheitstarif: 0,80 M
siehe Kapitel 1., Tab. 1.2., Nachnahme
109,10 M; Prokuragebühr (1 Pf. je 1M, Betrag auf
den nächsten durch 5 Pf. teilbaren Betrag aufgerundet): +1,10
M; Σ1,90 M
|
|