Tarif für Postpakete und Postfrachtstücke von Bayern (bzw. vom Deutschen Reich) nach
Dänemark, zu den Faröer Inseln, nach Island
und Grönland (1.1.1876 – 30.06.1920) Wolf Becker (01.09.2020) Tarife
für Dänemark, Faröer Inseln und Grönland: 1. Tarifperiode01.01.1876 – 30.09.1888 2. Tarifperiode
01.10.1888 – 31.03.1891 3.
Tarifperiode 01.04.1891 – 30.09.1895 4. Tarifperiode
01.10.1895 – 30.09.1902 die weiteren Tarifperioden sind nicht aufgeführt. 1. Pakete mit
Einheitstarif von Bayern (bzw. vom Deutschen Reich)
nach Dänemark (und den zugehörigen Faröer –
Inseln, Island und
Grönland) Bereits ab 01.04.1877 galt zwischen Deutschland und Dänemark ein Einheitstarif für gewöhnliche Pakete im Gewicht bis 5 kg von 80 Pf. Wobei von den 80 Pf. für Deutschland (bzw. Bayern) 50 Pf. und für Dänemark 30 Pf. berechnet wurden. Bis zum 31.03.1880 waren auch unfrankierte Pakete bis 5 kg zum Einheitstarif gegen einen Aufschlag von 20
Pf. möglich, der ganz der Dänischen Post gutgeschrieben wurde. Dänemark trat dem Paketpostabkommen des WPV mit Wirksamkeit ab 01.10.1881 bei, aller-dings galt die strenge Aufteilung aller Gebühren (z. Bsp. Gewichtsgebühr 40 Pf. für jedes beteiligte Land) nur für den Transit durch Deutschland nach Dänemark. Die Aufteilung der Tarife und Gebühren 5/8 für Deutschland und 3/8 für Dänemark im bilateralen Verkehr auch bei Einhaltung aller sonstigen Bestimmungen bis zum 30.06.1920 zeigen, dass für den bilateralen Verkehr beide Länder nicht Mitglieder des WPV sein konnten. Da der Kunde keinen Unterschied zu anderen dem WPV - Verkehr zugehörigen Ländern finden konnte, wurde der bilaterale Verkehr Dänemark - Deutschland in den Reichspaketposttarifen unter Postpaketen erfasst. Der strengen Auslegung halber werden diese Tarife kursiv angegeben. In den folgenden Tabellen 1.1. und 1.2. sind die Pakettarife und die Gebühren für besondere Dienste für die WPV - nahen Tarife Deutschland (bzw. Bayern) – Dänemark und in den Tabellen 1.3.und 1.4. die abweichenden Tarife und Gebühren Deutschland (bzw. Bayern) - Island zusammengefasst. In diesen Tabellen kommt besonders ab 1919 der Wertverlust der Reichsmark gegenüber dem Goldfranken (Bezugswährung des WPV: 1 GF = 1/20 Gold-Napoleon von 1803) zum Ausdruck. Die Leitwege
werden in den Kapiteln für Postfracht erläutert. Tabelle 1.1. Gewichtstarife für Pakete bis 5 kg nach Dänemark mit Faröer Inseln und Grönland1) (Verkehr zu den Faröer Inseln 5.2.1916 – 2.1.1919 eingestellt, regulärer
Verkehr nach Grönland erst ab 1898)
Anmerkungen: 1) Postpakete nach Grönland wurden zunächst nur bis Kopenhagen befördert und
dort beim grönländischen Handelsamt zur
Verfügung des Adressaten gehalten. Ab1900 kostenfreie Weiterbeförderung ab
Kopenhagen durch Handelsschiffe. 2) )Mittels einer Paketkarte dürfen maximal 3
Pakete versandt werden, Wert- und NN-Pakete jeweils nur extra.. Postfracht
(>5kg)
und Pakete < 5kg müssen mit getrennten Paketkarten erfasst werden. 3) Bis
31.03.1880 ist auch unfrankierter Versand zum Einheitstarif möglich,
Aufschlag von 20 Pf. für Dänemark. Ab 01.04.1880
für Einheitstarif Frankozwang, sonst: siehe
Postfrachttarife. 4)
Die Ausdehnung, ab der sperrig galt, hat sich ein paar Mal geändert, schlecht
zu verpackende Gegenstände, wie Hutschachteln
Pakete mit lebenden Tieren etc. waren in jedem Fall sperrig. 5)
Der Paketverkehr zu den Faröer Inseln wurde bereits
am 25.02.1916 eingestellt und wurde erst am 15.3.1920 wieder
aufgenommen. 6)
Ab 01.10.1919 darf pro Paketkarte grundsätzlich nur noch ein Paket versandt
werden. Tabelle 1.2. Gebühren für Pakete bis
5kg nach Dänemark mit Faröer Inseln und Grönland
Anmerkungen:
6) Die Gebühr ist jeweils auf eine durch 5Pf. teilbare Summe aufzurunden. 7) Bis
Mitte / Ende Januar 1920 wie im Inland 0,75 M geduldet, nach WPV wären es
0,80 M gewesen. 8)
vor 01.10.1878 Postvorschuß, der allerdings schon
weitgehend wie eine Nachnahme gehandhabt wurde. Tabelle 1.3. Gewichtstarife für Pakete
mit Einheitstarif nach Island Sperrige Pakete waren
nach Island erst ab Oktober 1911 zugelassen, + 50 % Zuschlag.
1) In den Jahren 1887 – 1891 waren November bis März zu anderen
Orten im Landesinneren nur 0,5 kg zugelassen. 2) Mittels
einer Paketkarte dürfen maximal 3 Pakete versandt werden, Wert- Pakete
jeweils nur extra.. Postfracht (>5kg)
und Pakete >5kg müssen mit getrennten Paketkarten erfasst werden. 3) Bis
31.03.1880 ist auch unfrankierter Versand zum Einheitstarif möglich,
Aufschlag von 20 Pf. für Dänemark. Ab 01.04.1880
für Einheitstarif Frankozwang: sonst siehe
Postfrachttarife. 4)
Ab 01.03.1914 wurden die Gebühren für den Transport von Paketen nach Island
zwischen Deutschem Reich und Dänemark
bzw. Island entsprechend WPV (40Pf./40 Pf.) aufgeteilt. 5)
Ab 23.01.1909 bis 04.02.1916 werden vom Empfänger im Inland vom 01.04. –
14.10. 30 Öre je 0,5 kg und vom 15.10. –
14.04. 25 Öre je 125 g eingezogen. 6)
Ab 01.10.1919 darf pro Paketkarte grundsätzlich nur noch ein Paket versandt
werden. Tabelle 1.4. Gebühren für Pakete mit
Einheitstarif nach Island Nachnahme, Eilboten und
dringend waren nach Island nicht zugelassen ! 7)
7)
Ab 17.04.1920 Nachnahme bis 800 M möglich, 1 Pf. je M, Mindestgebühr 20
Pf. 8) Die Gebühr ist jeweils auf eine durch 5 Pf. teilbare Summe
aufzurunden. 2. Postfracht von Bayern (bzw. vom
Deutschen Reich) nach Dänemark (und den zugehörigen Faröer –
Inseln, Island und Grönland)
Bei der Postfracht erfolgt eine Aufteilung des Tarifs von Bayern bis zu einem
Grenzüber-
Gangspunkt und von diesem Grenzübergangspunkt bis
zum Bestimmungsort in Dänemark.
Den Gewichtstarif für Postfrachtstücke von Bayern bis zur Dänischen
Grenze ist unter 2.1.
und die Deutsche Versicherungsgebühr für Wertpakete unter 2.2.beschrieben. Die Postfrachttarife nach Dänemark und den Faröer Inseln (ab 1918 auch nach Grönland) werden in den Kapiteln 3. – 10. den aufeinander folgenden Tarifperioden nach erläutert, und die stark abweichenden Postfrachttarife nach Island in den Kapiteln 11. und
12.. Dabei muss berücksichtigt werden, dass bei Änderungen des Tarifs jeweils 1 – 3 Wochen Übergangszeit eingeräumt wurde, ehe der alte Tarif auf der Paketkarte korrigiert wurde (bei Kursänderungen der Mark gegenüber dem Goldfranken, Korrektur jeweils bereits am Stichtag !). 2.1. Gewichtstarife für den Deutschen Anteil der
Postfracht bis zur Dänischen Grenze.
2.2. Versicherungsgebühr für den Deutschen Anteil bei
Postfracht bis zur Dänischen Grenze
1) bis
500 M : 1,00 M
3. Tarifperiode
Postfracht nach Dänemark und den Faröer
Inseln vom 01.01.1876 –
30.09.1888. 3.1. Bedingungen 3.1.1.
Leitweg über Altona (ab 15.09.1879 über Hamburg 2)
und Taxgrenzpunkt Woyens 3.1.2.
Maximalgewicht 50 kg 3.1.3.
Wert unbegrenzt 3.1.4.
Postvorschuß (bereits wie Nachnahme gehandhabt, ab
01.10.1878 Nachnahme) bis 150 M
möglich, 2 Pf. je 1 M, Minimum 10 Pf., der
Gesamtbetrag ist auf den nächsten durch 5 Pf.
teilbaren Betrag aufzurunden. 3.1.5.
Sendungen können bis zum Bestimmungsort frankiert, unfrankiert versandt, oder
bis zur
Deutschen Ausgangsgrenze frankiert werden. Ab 01.04.1877 kann
Postfracht bis 5 kg nur
frankiert oder nicht frankiert versandt werden, ab 1.4.1880 darf
Postfracht bis 5kg nur
noch frankiert versandt werden. (Unfrankiert: + 0,10M auf Deutschen
Anteil !) 3.1.6.
Ab dem 01.04.1880 wird Eilbestellung in alle Orte mit Poststationen möglich,
Gebühr:
0,25 M. Pakete mit Eilbestellung müssen grundsätzlich frankiert versandt
werden. 3.1.7.
Ab 1.10.1886 Sperrgutzuschlag zum Deutschen und Dänischen Gewichtstarif von
je 50% 3.1.8.
Mittels einer Postbegleitadresse (später Paketkarte) dürfen maximal 3
Postfrachtstücke an
dieselbe Adresse versandt werden. Es ist nicht erlaubt Pakete nach
Einheitstarif und Post-
frachtstücke zusammen mit einer Paketkarte zu
versenden. Bei Wert- und Eilbotenpaketen
muss zu jedem Paket eine eigene Postpaketadresse ausgefertigt werden. 3.2. Tarif für Postfracht auch mit Wert, Postvorschuß Es müssen der Deutsche
und der Dänische Gewichtstarif und bei angegebenem Wert die
Deutsche und die Dänische Versicherungsgebühr addiert werden. 3.2.1.
Deutscher Gewichtstarif bis Woyens,
s. 2.1. 3.2.2.
Der Dänische Gewichtstarif einschließlich den Faröer Inseln berechnet sich folgender-
maßen. Für jedes Paket 12 Öre Grundtarif plus 4 Öre je 0,5 kg. Die Umrechnung
von Öre
in Deutsche Mark wird entsprechend der folgenden Tabelle vorgenommen:
Ein
Beispiel möge den Tarif erläutern:
Postfrachtstück mit 8 kg von München nach Stockholm:
Deutscher Tarif: München - Woyens
750 – 1125 km, 7-8 kg
1,70 M
Dänischer Tarif: unabhängig von der Strecke 12 Öre Grundtarif plus
8×2×4 Öre, zusammen 76 Öre, entspricht nach obiger
Tabelle
0,90 M
Σ 2,60 M 3.2.3.
Postfrachtstück mit Wertangabe: Es müssen die Deutsche und die Dänische Versiche-
rungsgebühr zusammengezählt werden. Deutsche
Versicherungsgebühr s. 2.2., die Dä-
nische Versicherungsgebühr beträgt 8 Öre je 225 M
oder Teil hiervon.
Beispiel: Versicherungsgebühr für 2 150 M:
Deutsche Versicherungsgebühr: 2 150 : 300 =
7,16; 8×5 Pf = 0,40 M
Dänische Versicherungsgebühr: 2 150 : 225 = 9,56;
10×8
Öre = 80 Öre entspricht: 0,95 M
Σ 1,35 M 3.2.4.
Postvorschuß/ Nachnahme s. 3.1.4. 4. Tarifperiode
Postfracht nach Dänemark und den Faröer
Inseln vom 01.10.1888 –
31.03.1891. (Wesentliche Änderungen:
Dänischer Gewichtstarif, Dänische Versicherungsgebühr,
Kurs der Dänischen Krone) 4.1. Bedingungen 4.1.1. Leitweg über
Hamburg 2 und Taxgrenzpunkt Woyens 4.1.2. Maximalgewicht 50 kg 4.1.3. Wert unbegrenzt 4.1.4. Nachnahme bis 150 M (nicht bis 400M
wie bei Paketen < 5kg!) möglich, 2 Pf. je 1 M,
Minimum 10 Pf., der Gesamtbetrag ist auf den nächsten durch 5 Pf.
teilbaren Betrag
aufzurunden. 4.1.5. Pakete bis 5 kg können nur frankiert
versandt werden. Postfracht über 5 kg kann bis
zum Bestimmungsort frankiert oder unfrankiert abgesandt werden. 4.1.6. Eilbestellung ist in alle Orte mit
Poststationen möglich, Gebühr: 0,25 M. Pakete mit Eilbe-
stellung müssen grundsätzlich frankiert versandt
werden. 4.1.7. Für Sperrgut wird ein Zuschlag zum
Deutschen und Dänischen Gewichtstarif von je 50%
verlangt 4.1.8. s.3.1.8. 4.2. Tarif für Postfracht auch mit Wert, Nachnahme
Es
müssen der Deutsche und der Dänische Gewichtstarif und bei angegebenem Wert
die
Deutsche und die Dänische Versicherungsgebühr addiert werden. 4.2.1. Deutscher
Gewichtstarif bis Woyens, s. 2.1. 4.2.2. Der Dänische
Gewichtstarif einschließlich den Faröer Inseln
berechnet sich folgender-
maßen. Für jedes Paket 16 Öre Grundtarif plus 4 Öre je 0,5 kg. Die Umrechnung
von Öre
in Deutsche Mark wird entsprechend der Tabelle 3.2.2.1. auf der nächsten
Seite vorge-
nommen. (Die Verbilligung der Dänischen Krone war
gegenüber der vorherigen Tabelle
so klein, dass z.B. das Deutsche Reich bis zum 31.03.1891 verzichtete, die
Gewichts-
Tarife vom Deutschen Reich nach Schweden zu ändern). 4.2.3. Postfrachtstück mit Wertangabe: Es müssen
die Deutsche und die Dänische Versiche-
rungsgebühr zusammengezählt werden. Deutsche
Versicherungsgebühr s. 2.2.; die Dä-
nische Versicherungsgebühr wird der folgenden
Tabelle in Kronen-Währung entnommen
und muss dann entsprechend Tabelle 4.2.2.1. in die Mark-Währung umgerechnet
werden.
4.2.4.
Nachnahme s. 4.1.4. 4.2.5.
Sperrig s. 4.1.7.
5. Tarifperiode
Postfracht nach Dänemark und den Faröer
Inseln vom 01.04.1891
30.09.1895. (Wesentliche Änderung: Dänische
Versicherungsgebühr, Eilboten- und Nachnahmegebühren) 5.1. Bedingungen 5.1.1. Leitweg über
Hamburg 2 und Taxgrenzpunkt Woyens 5.1.2. Maximalgewicht 50 kg 5.1.3. Wert unbegrenzt 5.1.4. Nachnahme bis 150 M möglich, 2 Pf. je
1 M, Minimum 10 Pf.; ab 01.07.1892 ist auch bei
Postfracht Nachnahme bis 400 M zugelassen, 1 Pf. je 1 M, Minimum 20 Pf., der
Gesamt-
betrag ist jeweils auf den nächsten durch 5 Pf. teilbaren Betrag aufzurunden. 5.1.5. Pakete bis 5 kg können nur frankiert
versandt werden. Postfracht über 5 kg kann bis
zum Bestimmungsort frankiert oder unfrankiert abgesandt werden. 5.1.6. Eilbestellung ist in alle Orte mit
Poststationen möglich, Gebühr: 0,25 M. Ab
01.11.1892 beträgt die Eilbotengebühr 0,40 M. Pakete mit Eilbestellung müssen
ab
01.04.1894 grundsätzlich frankiert versandt werden. 5.1.7. Für Sperrgut wird ein Zuschlag zum
Deutschen und Dänischen Gewichtstarif von je 50%
verlangt 5.1.8. s. 3.1.8. 5.2. Tarif für Postfracht auch
mit Wert, Nachnahme
Es
müssen der Deutsche und der Dänische Gewichtstarif und bei angegebenem Wert
die
Deutsche und die Dänische Versicherungsgebühr addiert werden. 5.2.1. Deutscher
Gewichtstarif bis Woyens, s. 2.1. 5.2.2. Der Dänische
Gewichtstarif einschließlich den Faröer s. 4.2.2. 5.2.3.
Postfrachtstück mit Wertangabe: Es müssen die Deutsche und die Dänische Versiche-
rungsgebühr zusammengezählt werden. Deutsche
Versicherungsgebühr s. 2.2.; die Dä-
nische Versicherungsgebühr wird der folgenden
Tabelle in Kronen-Währung entnommen
und muss dann entsprechend Tabelle 4.2.2.1. in die Mark-Währung umgerechnet
werden.
5.2.4.
Nachnahme s. 5.1.4. 5.2.5.
Sperrig s. 5.1.7. 6. Tarifperiode Postfracht
nach Dänemark, den Faröer Inseln und
Grönland vom 01.10.1895 – 30.09.1902. (Wesentliche Änderung:
Dänischer Gewichtstarif, Dänische Versicherungsgebühr) 6.1. Bedingungen 6.1.1.
Leitweg über Hamburg 2 und Taxgrenzpunkt Woyens 6.1.2.
Maximalgewicht 50 kg 6.1.3.
Wert unbegrenzt 6.1.4. Nachnahme bis 400 M möglich, 1 Pf.
je 1 M, Minimum 20 Pf., der Gesamt-
betrag ist jeweils auf den nächsten durch 5 Pf. teilbaren Betrag aufzurunden. 6.1.5. Pakete bis 5 kg können nur frankiert
versandt werden. Postfracht über 5 kg kann bis
zum Bestimmungsort frankiert oder unfrankiert abgesandt werden. 6.1.6. Eilbestellung ist bis 5 kg in alle Orte
möglich, bei Paketen >5kg nur in Orte mit Post-
stationen; Gebühr: 0,40 M gleichgültig ob Paket
oder nur Paketkarte zugestellt wird.
Pakete mit Eilbestellung müssen grundsätzlich frankiert versandt werden. 6.1.7. Für Sperrgut Zuschlag zum Deutschen und
Dänischen Gewichtstarif von je 50% 6.1.8. Postfracht bis 50 kg nach Grönland ab
01.10.1901 möglich; die Pakete werden an das
Grönländische Handelsamt in Kopenhagen abgeliefert, das diese kostenfrei an
den Adres-
saten liefert. Nachnahme ist nach Grönland nicht
möglich, für Wert- und sonstige Pakete
endet die Verantwortung der Dänischen Post bei Abgabe an das Handelsamt in Kopen-
hagen. 6.2. Tarif für Postfracht auch mit Wert, Nachnahme
Es
müssen der Deutsche und der Dänische Gewichtstarif und bei angegebenem Wert
die
Deutsche und die Dänische Versicherungsgebühr addiert werden. 6.2.1. Deutscher
Gewichtstarif bis Woyens, s. 2.1. 6.2.2. Der Dänische
Gewichtstarif einschließlich den Faröer s. Tabelle
6.2.2.1. nächste Seite.
Nach der Summation von Gewichtstarif und Versicherungsgebühr muss für jedes
Paket
extra auf den nächsten durch 5 Pf. teilbaren Betrag aufgerundet werden. 6.2.3. Postfrachtstück mit Wertangabe: Es müssen
die Deutsche und die Dänische Versiche-
rungsgebühr zusammengezählt werden. Deutsche
Versicherungsgebühr s. 2.2.; die Dä-
nische Versicherungsgebühr kann der folgenden
Tabelle 6.2.3.1. direkt in der
Mark-Währung entnommen werden.
6.2.4.
Nachnahme s. 6.1.4. 6.2.5.
Sperrig s. 6.1.7.
11. Tarifperiode
Postfracht nach Island vom 01.01.1876 – 31.03.1877
(Ab 01.04.1877 s. Tabelle 1.3.) 11.1 Bedingungen 11.1.1.
Leitweg über Altona (ab 15.09.1879 über Hamburg 2,
und ab 1905 bis Mitte 1915 über
Berlin 4, anschließend über Hamburg 7) und Taxgrenzpunkt Woyens
11.1.2.
Maximalgewicht 2,5 kg (ab 01.08.1876 zu Orten der Anlegestellen des Dampfers
aus
Kopenhagen Maximalgewicht 5 kg), nur bei Paketen mit barem Geld bis 8 kg 11.1.3.
Wert unbegrenzt 11.1.4.
Postvorschuß (bereits wie Nachnahme gehandhabt) bis
150 M möglich (nur bis
31.03.1877 !), 2 Pf. je 1 M, Minimum 10 Pf., der Gesamtbetrag ist auf den
nächsten
durch 5 Pf. teilbaren Betrag aufzurunden. 11.1.5.
Sendungen können bis zum Bestimmungsort frankiert, unfrankiert versandt, oder
bis zur
Deutschen Ausgangsgrenze frankiert werden. 11.1.6.
Mittels einer Postbegleitadresse (später Paketkarte) dürfen maximal 3
Postfrachtstücke an
dieselbe Adresse versandt werden. Bei Wert- oder Postvorschußpaketen muss zu jedem
Paket eine eigene Postpaketadresse ausgefertigt werden. 11.2. Tarif für Postfracht auch mit Wert, Postvorschuß Es müssen der Deutsche
und der Dänische Gewichtstarif und bei angegebenem Wert die
Deutsche und die Dänische Versicherungsgebühr addiert
werden. 11.2.1.
Deutscher Gewichtstarif bis Woyens,
s. 2.1. 11.2.2.
Der Dänische-Isländische Gewichtstarif berechnet sich folgendermaßen: für
jedes Paket
25 Öre Grundtarif plus nach Rykjavik und Berufjord 8 Öre je
0,5 kg, oder nach dem In-
neren Islands 41 Öre je 0,5 kg (ab 01.08.1876 nach Rykjavik und Berufjord, den
Anlege-
stellen des Dampfers aus Kopenhagen 10 Öre je 0,5 kg Zusatztarif und ins
Landesinnere
Zusatztarif 40 Öre). Die Umrechnung von Öre in Deutsche Mark wird
entsprechend der
Tabelle 3.2.2.1. vorgenommen. 11.2.3.
Postfrachtstück mit Wertangabe: Es müssen die Deutsche und die Dänische Versiche-
rungsgebühr zusammengezählt
werden. Deutsche Versicherungsgebühr s. 2.2., die Dä-
nisch-Isländische Versicherungsgebühr
beträgt 25 Öre je 225 M oder Teil
hiervon. 11.2.4.
Postvorschuß s. 11.1.4. 12. Tarifperiode Postfracht
nach Island 01.04.1877 - 30.06.1920 für Pakete mit barem
Gelde bis 8 kg, soweit die Gewichtsgrenzen in Tabelle 1.3.
überschritten sind; Pakete mit Wert 01.04.1877 – 30.09.1884 12.1. Bedingungen 12.1.1.
Leitweg über Altona (ab 15.09.1879 über Hamburg 2,
ab 01.10.1906 über Hamburg 7)
und Taxgrenzpunkt Woyens; ab 29.10.1919 sind Pakete
nach Laaland, Falster, Moen,
Fejö und Südseeland über Warnemünde zu leiten. 12.1.2.
Maximalgewicht 8 kg, ausschließlich Pakete mit barem Gelde dürfen bis 8 kg
schwer
sein, Gewichtsgrenzen für andere Pakete siehe Tabelle 1.3. 12.1.3.
Wert unbegrenzt 12.1.4.
Postvorschuß bzw. Nachnahme nicht zugelassen 12.1.5.
Sendungen können bis zum Bestimmungsort frankiert oder unfrankiert versandt
werden,
ab 1.4.1880 darf Postfracht bis 5 kg nur noch frankiert versandt werden. 12.1.6.
Eilbestellung nicht möglich 12.1.7.
Sperrgut nicht möglich Tarif
für Postfracht auch mit Wert Es müssen der Deutsche
und der Dänische Gewichtstarif und bei angegebenem Wert die
Deutsche und die Dänische Versicherungsgebühr addiert werden. 12.2.1.
Deutscher Gewichtstarif bis Woyens,
s. 2.1. 12.2.2.
Der Dänische-Isländische Gewichtstarif besteht aus einem Grundtarif je
Paket und einem
Gewichts-abhängigen Zusatztarif der davon abhängt, ob bei dem Zielort die
Postdampfer
von Kopenhagen anlegen (mit Sicherheit nur Rykjavik)
oder ob Landtransport nötig ist
oder nicht. Bei Landtransport wird in der Zeit vom 10.Oktober bis 10. April
ein Winter-
zuschlag erhoben. Die beiden folgenden Tabellen
beschreiben den Dänisch-Isländischen
Gewichtstarif und die Dänisch –Isländische Versicherungsgebühr. Tabelle 12.2.2.1. Pakete
mit barem Geld bis 8 kg (soweit schwerer als in Tab. 1.3. beschrieben) und Pakete
mit Wert vom 01.04.1877 – 30.09.1884 mit Gewicht entsprechend Tab. 1.3. 01.01.1876 – 30.09.1895
Tabelle 12.2.2.2. Pakete mit barem Geld bis
8 kg (soweit schwerer als in Tab. 1.3. beschrieben) 01.10.1895 – 30.06.1920
Anmerkungen
1) Städte nur mit Anlegestelle für
Postdampfer aus Kopenhagen, mit Sicherheit nur Rykjavik
2) Dieser Zuschlag wurde oft
vom Empfänger bezahlt
3) Bei Sperrgut ab Oktober 1911, 50 % Zuschlag
4) Es konnte nicht geklärt werden, wann genau der Frachtverkehr
wieder aufgenommen und wieder
eingestellt wurde. |