I.B     Postfracht vom Deutschen Reich nach Italien über Österreich

             01.01.1875 – 27.03.1875   

 I.B.1

 

1.

 


2.

3.

4.

 

 

 

5.

 

 

6.

  

Es sind vorwiegend 2 Wege für Postfracht über Österreich möglich über Innsbruck oder über Wien  (Über Triest s. III.B)

 Bedingungen

Leitwege : entweder über Innsbruck mit Taxgrenzpunkt Ala

                  oder über Wien mit Taxgrenzpunkt Görz;

Maximales Gewicht:  50 kg;

Wertangabe unbegrenzt;

Sendungen können unfrankiert oder frankiert bis zum Bestimmungsort abgesandt werden. Wenn ein Ort in den Ortslisten nicht enthalten ist, ist er Tarif bis zur nächst-gelegenen Eisenbahnstation anzusetzen und für die weitere Beförderungsstrecke ein Frankozettel  beizufügen.

Sendungen nach Orten auf Sizilien müssen bis Genua (= Genova) frankiert werden

Postlagernde Sendungen sind mit „bureau restant“ oder „en gare“ oder „ferma in statione“  zu adressieren.

Der Tarif setzt sich zusammen aus dem deutsch-österreichischen Gewichtstarif, 
s. I.B.2, der Deutsch-Österreichischen Versicherungsgebühr, s. I.B.2, dem Italienischen Gewichts- oder Werttarif , und einer Reihe von Italienischen Zuschlägen und Gebühren, s. I.B.3


I.B.2 Deutsche Anteile an Tarifen bis zum Tax-Grenzpunkt und Gebühren

 

 

I.B.3

 

 

1.

 

 

2.

 

Tarife für Postfracht vom Deutschen Reich nach Italien über Österreich 01.01.1875 – 27.03.1875

Der Tarif setzt sich zusammen aus folgenden zu addierenden Komponenten:

Deutsch-Österreichischer Gewichtstarif bis zum Taxgrenzpunkt, über Innsbruck bis Ala

und über Wien bis Görz, siehe Tabellen I.B.2.1;

Deutsch-Österreichische Versicherungsgebühr, siehe Tabellen I.B.2.1 ;

3.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6.

 

7.

 

 

8.

Italienischer Gewichts- oder Werttarif, wobei bei Paketen mit Wertangabe nur ein Tarif anzusetzen ist, und zwar der höhere von beiden. Die Italienischen Gewichts- und Werttarife sind unter I.B.3.3 erfasst und zwar die Orte in alphabetischer Reihenfolge jeweils unter A die Tarife über Ala und unter G die Tarife über Görz. Unter G sind die Ortsnamen nicht aufgeführt, es muss jeweils unter A abgezählt werden, in welcher Zeile der Ort steht, dann findet man in derselben Zeile unter G die zugehörigen Daten.

Ist ein Ort nicht in den Listen aufgeführt, muss im Fall, dass das Paket franko laufen soll, bis zur nächst-gelegenen Bahnstation frankiert werden und für die Reststrecke ein Franko-Zettel beigefügt werden. Die Tarife sind in Österreichischen Gulden und Neu-Kreuzern angegeben. Diese müssen nach Addition von anderen Gebühren (s. 4., 5.) in Neu-Kreuzern auf 2 Neu-Kreuzer aufgerundet und in Deutsche Reichsmark und Pfennige umgerechnet werden, es gilt:

    1,00 Fl (Österreichische Gulden) = 100 Kr. (Österreichische  Neu-Kreuzer) 

 = 2,00 M (Reichsmark) = 200 Pf. (Reichspfennige).

Die Summe aller Beträge in Reichsmark ist auf den nächsten durch 5 Pf. teilbaren Betrag aufzurunden. Bei mehreren Paketen auf einer Paketkarte ist jedes Paket einzeln zu berechnen und zu runden und dann erst zu summieren.

Die Tabellen I.B.3.3 enthalten im Teil G, neben den Tarifen über Görz die Bestellgebühren im jeweiligen Ort und gelten sowohl für Ala wie für Görz. Diese sind immer vom Absender zu entrichten, es sei denn das Paket wird „bureau restant“, „en gare“, oder „ferma in statione“ (im deutschen Reich postlagernd) versandt.

Bei Paketen mit Wertangabe wird in aller Regel die Bestellgebühr für normale Pakete angewandt, ausschließlich für Pakete mit barem Geld oder Wertpapieren ist die Bestellgebühr „für Geldsendungen“ anzusetzen.

Bei einigen Orten, die direkt an der Grenze liegen sind nur die Bestellgebühren als Italienischer Anteil zu frankieren oder bei einigen Orten, die bis zur nächsten Bahnstation zu frankieren sind, müssen die Bestellgebühren frankiert werden, diese in den Ortslisten I.B.3.3 mit erfasst sind.

Vom Absender ist bei Franko-Versand noch ein italienischer Steuerzuschlag zu frankieren, der in Abhängigkeit von dem italienischen Tarifanteil nach folgender Tabelle zu berechnen ist:

Gewichts- oder Werttarif

Steuer

Gewichts- oder Werttarif

Steuer

Fl.

Fl.

Fl.

Fl.

bis 0,74

0,02

5,90 – 6,60

0,18

0,76 – 1,48

0,04

6,62 – 7,34

0,20

1,50 – 2,20

0,06

7,36 – 8,08

0,22

2,20 – 2,94

0,08

8,10 – 8,80

0,24

2,96 – 3,68

0,10

8,82 – 9,54

0,26

3,70 – 4,40

0,12

9,56 – 10,28

0,28

4,42 – 5,14

0,14

10,30 – 11,00

0,30

5,16 – 5,88

0,16

>11,00

entsprechend

vorstehende Beträge addieren,

alle 11 Fl. = 0,30 Fl

 

Die statistische Gebühr von 10 Italienischen Centimes wird vom Empfänger eingezogen und kann nicht frankiert werden.

Bei unfrankierten Sendungen („Porto-Paketen“) wird in Italien eine Stempelgebühr von 2 Neu-Kreuzern verlangt und der  Kostenbeitrag für die zollamtliche Abfertigung an der Grenze angerechnet.

Bei „Franko“-Paketen sollen auf der Begleitadresse (später Paketkarte) die Tarifanteile in Neukreuzer und in Reichsmark im Gebührenbaum angeschrieben werden.