IV.B Postfracht
vom Deutschen Reich nach Italien
über
Belgien (Ostende) und England (London oder Liverpool)
01.01.1875
– 23.08.1889
01.01.1875 – 23.08.1889 war Beförderung über Belgien (Ostende) und England
über London oder Liverpool nur nach folgenden Orten Italiens möglich:
Genua, Livorno, Civitavecchia, Neapel, Messina und Palermo
IV.B.1 1. 2. 3. 4. 5. |
Bedingungen Leitweg : „via Belgien und England“ Maximales Gewicht: 50 kg; Wertangabe und Nachnahme sind nicht möglich; Der Versand ist nur frankiert bis zu einem der beiden Hafenorte London oder Liverpool in England möglich. Der Gewichtstarif mit unterschiedlichen Anteilen an Deutschem, Belgischem, Britischem Gewichtstarif , oder Deutsch-Belgischem und Britischem Gewichtstarif, oder Deutschem und Belgisch-Britischem Gewichtstarif , oder Einheitstarif von Deutsch-Belgisch-Britischem Gewichtstarif , jeweils in Abhängigkeit von der Tarifperiode und dem Gewicht, s. IV.B.2. Für den Tarifanteil von London bzw. Liverpool bis zur jeweiligen Italienischen Stadt muss ein Frankozettel ausgefüllt werden, mit dem sich der Absender verpflichtet den Gewichtstarif nach Rückkehr des Frankozettels zu begleichen. |
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