B
Postfracht
vom Deutschen Reich nach Portugal
über Hamburg (See)
01.01.1875
– 30.09.1907
B1 Über
Hamburg 01.01.1875 – 26.03.1878
Pakete nach Portugal über Hamburg sind bis 50 kg mit oder ohne Wertangabe zu den Landungshäfen
Lissabon und Porto in Portugal möglich. Bis zum Taxgrenzpunkt Hamburg befördert die Deutsche
Reichspost und ab Hamburg ein Spediteur. Mit demselben Dampfschiff, mit welchem die Sendung
befördert wird, geht an den Adressaten ein Avis- (Ankündigungs-)Brief mit, in dem mitgeteilt wird,
wo das Paket abzuholen ist. Die Pakete sind bis zum Landungshafen zu frankieren, die Kosten für
einen Transport bis zu einem entfernteren Bestimmungsort sind vom Empfänger zu tragen. Bei
sperrigen Paketen ist ein Aufschlag auf den Gewichtstarif ab Hamburg von 100% anzusetzen. Pakete
bis 1 kg werden nicht als sperrig betrachtet.
Zunächst ist der Gewichtstarif bis Hamburg zu berechnen:
Tabelle 1a Deutscher
Pakettarif 01.01.1875 – 31.07.1914 (Württemberg erst ab
01.01.875, Bayern erst ab 01.01.1876) „Sperrig“
ab 07.05.1888: +
50%; |
|
Periode |
01.01.1875 – 31.07.1914 |
Entfernung km |
≤75
≤150
≤375
≤750
≤1125
>1125 |
Pakete bis 5kg |
0,25M
0,50M
0,50M
0,50M
0,50M
0,50M
|
bis 6kg |
0,30M
0,60M
0,70M
0,80M
0,90M
1,00M |
Über 6kg je kg |
0,05M
0,10M
0,20M
0,30M
0,40M
0,50M |
Im Falle einer Versicherungsgebühr sind folgende Gebühren bis Hamburg hinzuzurechnen:
Tabelle 1b Deutsche
Versicherungsgebühr 01.01.1875 – 31.07.1914 |
||
je
300 M |
0,05
M |
Mindestgebühr:
0,10 M |
Der Gewichtstarif ab Hamburg direkt oder über England bis zu den Portugiesischen Landungshäfen
Lissabon und Porto beträgt:
Tab. 2
Ab Hamburg nach
Portugal 01.01.1875
– 24.03.1877 |
|||||
nach |
≤ 2,5 kg |
>2,5 – 5 kg |
>5 – 7 kg |
>7 – 10 kg |
>10kg je 2,5 kg mehr |
|
M |
M |
M |
M |
M |
Lissabon
ü. Hamburg direkt |
8,00 |
9,00 |
10,00 |
11,00 |
1,00 |
Ab
25.11.1875 Lissabon ü. Hamburg direkt, nur für Tabak u.Zigarren |
12,50 |
13,50 |
14,50 |
16,00 |
1,25 |
Lissabon
über England 1) |
10,00 |
11,00 |
12,00 |
13,00 |
1,00 |
Porto
(oder Oporto) |
16,00 |
17,50 |
19,00 |
20,50 |
2,50 |
Sperrige
Pakete: +100%, Pakete bis 1kg werden nicht als Sperrig gerechnet. |
|||||
1) FürPakete
ü. England ist bis 01.04.1875 ein Konsulats-Certifikat erforderlich, das der
Absender bezahlen muss: 3,50 M |
Für die Berechnung einer Versicherungsgebühr sind 0,75% des angegebenen Wertes anzusetzen
(auch bei Tabak und Zigarren). Bei Gold, Pretiosen, Juwelen, ab 02.04.1876 auch Wertpapieren muss
geprüft werden, ob folgender Werttarif höher ausfällt als die Berechnung mit Gewichtstarif plus
Versicherungsgebühr:
bis 01.04.1876 nach Lissabon: 1,75% und nach Porto: 2,25%;
ab 2.4.1876 wie gehabt, außer über Hamburg direkt nach Lissabon: 2,00%.
Sollte dieser Werttarif höher ausfallen, dann ist dieser für die Versandkosten Hamburg bis
Portugal anzusetzen. Die Versandkosten sind auf den nächsthöheren durch 5 Pf. teilbaren Betrag
aufzurunden.
B2
Über Hamburg 27.03.1878 – 16.01.1884
Gegenüber dem Kapitel B1 ändert sich Folgendes:
Es wird zu allen größeren Städten transportiert, mit der Ausnahme, dass bis 19.07.1883 folgende Orte
ausgenommen werden: diejenigen, die nördlich der Linie Madrid Lissabon liegen, in diesem Bereich
bleibt es bis 19.07.1883 bei den in B1 beschriebenen Möglichkeiten. Ab 20.07.1883 werden Pakete
zu allen größeren Städten transportiert. Bei den Gewichtstarifen haben sich nur die Tarife nach
Lissabon über Hamburg direkt geändert, siehe Tabelle 3. Ab 27.03.1878 kann der Absender die
Kosten ab Landungshafen oder Hauptpostamt bis zum Empfänger per Franko-Zettel übernehmen.
Bei Sperrigen Paketen ist ab 01.04.1881 auf den Gewichtstarif ab Hamburg nur noch ein Zuschlag
von 50% anzusetzen.
Pakete mit
Tabak und Zigarren sind nur über Hamburg direkt zugelassen.
Tab. 3
Über
Hamburg direkt nach Lissabon 27.03.1878 – 02.12.1884 |
|||||
nach |
≤ 2,5 kg |
>2,5 – 5 kg |
>5 – 7 kg |
>7 – 10 kg |
>10kg je 2,5 kg mehr |
|
M |
M |
M |
M |
M |
Lissabon
ü. Hamburg direkt (Tabak und Zigarren, s.
Tab.2) |
6,50 |
7,50 |
9,00 |
11,00 |
1,00 |
Sperrige
Pakete bis 31.03.1881: +100%, ab 01.04.1881: +50%, Pakete bis 1kg
werden nicht als Sperrig gerechnet. |
Versicherungsgebühren, siehe B1.
B3
Über Hamburg 03.12.1884 – 14.06.1891
Pakete nach Portugal über Hamburg sind bis 50 kg mit oder ohne Wertangabe zu den Landungshäfen
Lissabon und Porto und allen größeren Postämtern in Portugal möglich. Bis zum Taxgrenzpunkt
Hamburg befördert die Deutsche Reichspost und ab Hamburg ein Spediteur. Die Pakete sind bis zum
Landungshafen zu frankieren. Die Kosten für einen Transport bis zu einem entfernteren Bestim-
mungsort sind in der Regel vom Empfänger zu tragen. Wünscht der Absender die Kosten bis zum
Bestimmungsort zu übernehmen, so ist der Sendung ein Frankozettel beizufügen.
Bei sperrigen Paketen ist ein Aufschlag auf den Gewichtstarif ab Hamburg von 50% anzusetzen.
Pakete bis 1 kg werden nicht als sperrig betrachtet.
Zunächst sind der Gewichtstarif und die Versicherungsgebühren bis Hamburg zu berechnen:
siehe Tab.1a, 1b.
Der Gewichtstarif ab Hamburg direkt oder über England bis zu den Portugiesischen Landungshäfen
Lissabon und Porto beträgt:
Tab.
4 Ab Hamburg nach
Portugal 03.12.1884
– 14.06.1891 |
||||
nach |
≤ 3 kg |
>3 – 5 kg |
>5 – 10 kg |
>10kg je 2,5 kg mehr |
|
M |
M |
M |
M |
Lissabon
oder Porto ü. Hamburg direkt |
2,50 |
5,00 |
7,50 |
1,00 |
Ab
25.11.1875 Lissabon ü. Hamburg direkt, nur für Tabak u.Zigarren bis 30.04.1886 |
12,50 |
13,50 |
14,50 |
1,25 |
Lissabon
über England |
10,00 |
11,00 |
12,00 |
1,00 |
Porto
über England |
16,00 |
17,50 |
19,00 |
2,50 |
Sperrige
Pakete: +50%, Pakete bis 1kg werden nicht als Sperrig gerechnet. |
Für die Berechnung einer Versicherungsgebühr sind 0,75% des angegebenen Wertes anzusetzen
(auch bei Tabak und Zigarren), bei Porto über England: 1,00%. Bei Gold, Pretiosen, Juwelen, ab
02.04.1876 auch Wertpapieren muss geprüft werden, ob folgender Werttarif höher ausfällt als die
Berechnung mit Gewichtstarif plus Versicherungsgebühr:
bis 01.04.1876 nach Lissabon: 1,75% und nach Porto: 2,25%;
Sollte dieser Werttarif höher ausfallen, dann ist dieser für die Versandkosten Hamburg bis
Portugal anzusetzen. Die Versandkosten sind auf den nächsthöheren durch 5 Pf. teilbaren Betrag
aufzurunden.
B4
Über Hamburg 15.06.1891 – 17.10.1894
Gegenüber B3 entfallen die Tarife über England und die Versicherungsgebühren werden
vereinheitlicht.
Tab. 5
Ab
Hamburg nach Portugal 15.06.1891
– 17.10.1894 |
||||
nach |
≤ 3 kg |
>3 – 5 kg |
>5 – 10 kg |
>10kg je 2,5 kg mehr |
|
M |
M |
M |
M |
Lissabon
oder Porto ü. Hamburg direkt |
2,50 |
5,00 |
7,50 |
1,00 |
Sperrige
Pakete: +50%, Pakete bis 1kg werden nicht als Sperrig gerechnet. |
Für die Berechnung einer Versicherungsgebühr sind 0,75% des angegebenen Wertes anzusetzen
Bei Gold, Pretiosen, Juwelen, Wertpapieren muss geprüft werden, ob folgender Werttarif höher
ausfällt als die Berechnung mit Gewichtstarif plus Versicherungsgebühr: 1,75%.
Sollte dieser Werttarif höher ausfallen, dann ist dieser für die Versandkosten Hamburg bis
Portugal anzusetzen. Die Versandkosten sind auf den nächsthöheren durch 5 Pf. teilbaren Betrag
aufzurunden.
Ab 05.07.1892 sind bei der Berechnung der Versicherungsgebühren und des Werttarifs jede
angefangenen 100 M als volle 100 M zu rechnen.
B5
Über Hamburg 18.10.1894 – 14.03.1899
Gegenüber B4 nur Gewichtstarif Hamburg Lissabon bzw. Porto verändert:
Tab. 6
Ab Hamburg nach Portugal
18.10.1894 – 14.03.1899 |
|||||
nach |
≤ 3 kg |
>3 – 5 kg |
>5 – 7 kg |
>7 – 10 kg |
>10kg je 2,5 kg mehr |
|
M |
M |
M |
M |
M |
Lissabon
oder Porto ü. Hamburg direkt |
2,50 |
5,00 |
6,50 |
7,50 |
1,00 |
Sperrige
Pakete: +50%; bis 31.12.1899 werden Pakete bis 1kg werden nicht als
Sperrig gerechnet. |
B6
Über Hamburg 15.03.1899 – 26.04.1901
Gegenüber B4 nur Gewichtstarif Hamburg Lissabon bzw. Porto und Teile der Versicherungsgebüh-
ren verändert:
Tab. 6
Ab Hamburg nach Portugal
15.03.1899 – 26.04.1901 1) |
|||||
nach |
≤ 3 kg |
>3 – 5 kg |
>5 – 7 kg |
>7 – 10 kg |
>10kg je 2,5 kg mehr 2) |
|
M |
M |
M |
M |
M |
Lissabon
oder Porto ü. Hamburg direkt |
2,00 |
3,00 |
4,00 |
6,00 |
1,00 |
Sperrige
Pakete: +50%; |
|||||
1) Wegen der in Portugal aufgetretenen
Pest entstehen Zusatzkosten, müssen vom 26.08.1899 –
10.09.1899 Frankozettel beigefügt werden |
|||||
2) Bei Paketen über 10kg wird
für eine Kosulatsfaktur
eine Konsulatsgebühr von 10,00 M vom Absender fällig. |
Für die Berechnung einer Versicherungsgebühr sind 0,75M je 100 M des angegebenen Wertes
anzusetzen. Bei Gold, Pretiosen, Juwelen, Wertpapieren muss geprüft werden, ob folgender Werttarif
höher ausfällt als die Berechnung mit Gewichtstarif plus Versicherungsgebühr: 1,75M je 100 M.
Sollte dieser Werttarif höher ausfallen, dann ist dieser für die Versandkosten Hamburg bis
Portugal anzusetzen.
Bei einem angegebenen Wert über 200 M und bei Gewichten über 10 kg sind Konsulatsfakturen
erforderlich. Die hierfür zu entrichtende Konsulatsgebühr beträgt 10,00 M.
B7
Über Hamburg 27.04.1901 – 30.09.1907
Gegenüber B6 nur Gewichtstarif Hamburg Lissabon bzw. Porto verändert:
Tab. 6
Ab
Hamburg nach Portugal 27..04.1901
– 30.09.1907 |
|||||
nach |
≤ 3 kg |
>3 – 5 kg |
>5 – 7 kg |
>7 – 10 kg |
>10kg je 2,5 kg mehr 2) |
|
M |
M |
M |
M |
M |
Lissabon
oder Porto ü. Hamburg direkt |
2,50 |
3,75 |
5,00 |
6,00 |
1,00 |
Sperrige
Pakete: +50%; |
|||||
2) Bei Paketen über 10kg wird
für eine Kosulatsfaktur
eine Konsulatsgebühr von 10,00 M vom Absender fällig. |