B        Postfracht vom Deutschen Reich nach Portugal über Hamburg (See)

           01.01.1875 – 30.09.1907

B1        Über Hamburg 01.01.1875 – 26.03.1878

         Pakete nach Portugal über Hamburg sind bis 50 kg mit oder ohne Wertangabe zu den Landungshäfen

            Lissabon und Porto in Portugal möglich. Bis zum Taxgrenzpunkt Hamburg befördert die Deutsche

            Reichspost und ab Hamburg ein Spediteur. Mit demselben Dampfschiff, mit welchem die Sendung

            befördert wird, geht an den Adressaten ein Avis- (Ankündigungs-)Brief mit, in dem mitgeteilt wird,

            wo das Paket abzuholen ist. Die Pakete sind bis zum Landungshafen zu frankieren, die Kosten für

            einen Transport bis zu einem entfernteren Bestimmungsort sind vom Empfänger zu tragen. Bei

            sperrigen Paketen ist ein Aufschlag auf den Gewichtstarif ab Hamburg von 100% anzusetzen.   Pakete

            bis 1 kg werden nicht als sperrig betrachtet.

            Zunächst ist der Gewichtstarif bis Hamburg zu berechnen:

 

Tabelle 1a    Deutscher Pakettarif 01.01.1875 – 31.07.1914

(Württemberg erst ab 01.01.875, Bayern erst ab 01.01.1876)

„Sperrig“ ab 07.05.1888:  + 50%;

Periode

01.01.1875 – 31.07.1914

Entfernung km

≤75             ≤150           ≤375           ≤750           ≤1125         >1125

Pakete bis 5kg

0,25M        0,50M         0,50M         0,50M         0,50M        0,50M                                       

            bis 6kg

0,30M        0,60M         0,70M         0,80M         0,90M        1,00M

Über 6kg je kg

0,05M        0,10M         0,20M         0,30M         0,40M        0,50M

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                Im Falle einer Versicherungsgebühr sind folgende Gebühren bis Hamburg hinzuzurechnen:

           

Tabelle 1b      Deutsche Versicherungsgebühr 01.01.1875 – 31.07.1914

je 300 M

0,05 M

Mindestgebühr: 0,10 M

 

 

 

            Der Gewichtstarif ab Hamburg direkt oder über England bis zu den Portugiesischen Landungshäfen

            Lissabon und Porto beträgt:

           

Tab. 2                                        Ab Hamburg nach Portugal  01.01.1875 – 24.03.1877

nach

≤ 2,5 kg

>2,5 – 5 kg

>5 – 7 kg

>7 – 10 kg

>10kg je 2,5 kg mehr

 

M

M

M

M

M

Lissabon ü. Hamburg direkt

8,00

9,00

10,00

11,00

1,00

Ab 25.11.1875 Lissabon ü. Hamburg direkt, nur für Tabak u.Zigarren

12,50

13,50

14,50

16,00

1,25

Lissabon über England 1)

10,00

11,00

12,00

13,00

1,00

Porto (oder Oporto)

16,00

17,50

19,00

20,50

2,50

Sperrige Pakete: +100%, Pakete bis 1kg werden nicht als Sperrig gerechnet.

1) FürPakete ü. England ist bis 01.04.1875 ein Konsulats-Certifikat erforderlich, das der Absender bezahlen muss: 3,50 M

 

                Für die Berechnung einer Versicherungsgebühr sind 0,75% des angegebenen Wertes anzusetzen

            (auch bei Tabak und Zigarren). Bei Gold, Pretiosen, Juwelen, ab 02.04.1876 auch Wertpapieren muss

            geprüft werden, ob folgender Werttarif  höher ausfällt als die Berechnung mit Gewichtstarif  plus

            Versicherungsgebühr: 

            bis 01.04.1876 nach Lissabon: 1,75% und nach Porto: 2,25%;

            ab 2.4.1876  wie gehabt, außer über Hamburg direkt nach Lissabon: 2,00%.

            Sollte dieser Werttarif höher ausfallen, dann ist dieser für die Versandkosten Hamburg bis

            Portugal anzusetzen. Die Versandkosten sind auf den nächsthöheren durch 5 Pf. teilbaren Betrag

            aufzurunden.

 

B2       Über Hamburg 27.03.1878 – 16.01.1884

            Gegenüber dem Kapitel B1 ändert sich Folgendes:

            Es wird zu allen größeren Städten transportiert, mit der Ausnahme, dass bis 19.07.1883 folgende Orte

            ausgenommen werden: diejenigen, die nördlich der Linie Madrid Lissabon liegen, in diesem Bereich

            bleibt es bis 19.07.1883 bei den in B1 beschriebenen Möglichkeiten. Ab 20.07.1883 werden Pakete

            zu allen größeren Städten transportiert. Bei den Gewichtstarifen haben sich nur die Tarife nach

            Lissabon über Hamburg direkt geändert, siehe Tabelle 3. Ab 27.03.1878 kann der Absender die

            Kosten ab Landungshafen oder Hauptpostamt  bis zum Empfänger per Franko-Zettel übernehmen.

            Bei Sperrigen Paketen ist ab 01.04.1881 auf den Gewichtstarif  ab Hamburg nur noch ein Zuschlag

            von 50% anzusetzen.

            Pakete mit Tabak und Zigarren sind nur über Hamburg direkt zugelassen.

 

Tab. 3                                      Über Hamburg direkt nach Lissabon 27.03.1878 – 02.12.1884 

nach

≤ 2,5 kg

>2,5 – 5 kg

>5 – 7 kg

>7 – 10 kg

>10kg je 2,5 kg mehr

 

M

M

M

M

M

Lissabon ü. Hamburg direkt

 (Tabak und Zigarren, s. Tab.2)

6,50

7,50

9,00

11,00

1,00

Sperrige Pakete bis 31.03.1881: +100%, ab 01.04.1881: +50%, Pakete bis 1kg werden nicht als Sperrig gerechnet.

 

            Versicherungsgebühren, siehe  B1.

 

B3       Über Hamburg 03.12.1884 – 14.06.1891  

            Pakete nach Portugal über Hamburg sind bis 50 kg mit oder ohne Wertangabe zu den Landungshäfen

            Lissabon und Porto und allen größeren Postämtern in Portugal möglich. Bis zum Taxgrenzpunkt

            Hamburg befördert die Deutsche Reichspost und ab Hamburg ein Spediteur. Die Pakete sind bis zum

            Landungshafen zu frankieren. Die Kosten für einen Transport bis zu einem entfernteren  Bestim-

            mungsort sind in der Regel vom Empfänger zu tragen. Wünscht der Absender die Kosten bis zum

            Bestimmungsort zu übernehmen, so ist der Sendung ein Frankozettel beizufügen.

            Bei sperrigen Paketen ist ein Aufschlag auf den Gewichtstarif ab Hamburg  von 50% anzusetzen.

                Pakete bis 1 kg werden nicht als sperrig betrachtet.

            Zunächst sind der Gewichtstarif und die Versicherungsgebühren bis Hamburg zu berechnen:

            siehe Tab.1a, 1b.

            Der Gewichtstarif ab Hamburg direkt oder über England bis zu den Portugiesischen Landungshäfen

            Lissabon und Porto beträgt:

           

 Tab. 4                                    Ab Hamburg nach Portugal  03.12.1884 – 14.06.1891

nach

≤ 3 kg

>3 – 5 kg

>5 – 10 kg

>10kg je 2,5 kg mehr

 

M

M

M

M

Lissabon oder Porto ü. Hamburg direkt

2,50

5,00

7,50

1,00

Ab 25.11.1875 Lissabon ü. Hamburg direkt, nur für Tabak u.Zigarren bis 30.04.1886

12,50

13,50

14,50

1,25

Lissabon über England

10,00

11,00

12,00

1,00

Porto über England

16,00

17,50

19,00

2,50

Sperrige Pakete: +50%, Pakete bis 1kg werden nicht als Sperrig gerechnet.

 

            Für die Berechnung einer Versicherungsgebühr sind 0,75% des angegebenen Wertes anzusetzen

            (auch bei Tabak und Zigarren), bei Porto über England: 1,00%. Bei Gold, Pretiosen, Juwelen, ab

            02.04.1876 auch Wertpapieren muss geprüft werden, ob folgender Werttarif  höher ausfällt als die

            Berechnung mit Gewichtstarif  plus Versicherungsgebühr: 

            bis 01.04.1876 nach Lissabon: 1,75% und nach Porto: 2,25%;

            Sollte dieser Werttarif höher ausfallen, dann ist dieser für die Versandkosten Hamburg bis

            Portugal anzusetzen. Die Versandkosten sind auf den nächsthöheren durch 5 Pf. teilbaren Betrag

            aufzurunden.

 

B4       Über Hamburg 15.06.1891 – 17.10.1894

            Gegenüber B3 entfallen die Tarife über England und die Versicherungsgebühren werden

            vereinheitlicht.

 

Tab. 5                                     Ab Hamburg nach Portugal  15.06.1891 – 17.10.1894

nach

≤ 3 kg

>3 – 5 kg

>5 – 10 kg

>10kg je 2,5 kg mehr

 

M

M

M

M

Lissabon oder Porto ü. Hamburg direkt

2,50

5,00

7,50

1,00

Sperrige Pakete: +50%, Pakete bis 1kg werden nicht als Sperrig gerechnet.

 

                Für die Berechnung einer Versicherungsgebühr sind 0,75% des angegebenen Wertes anzusetzen

            Bei Gold, Pretiosen, Juwelen, Wertpapieren muss geprüft werden, ob folgender Werttarif  höher

            ausfällt als die Berechnung mit Gewichtstarif  plus             Versicherungsgebühr:  1,75%.

            Sollte dieser Werttarif höher ausfallen, dann ist dieser für die Versandkosten Hamburg bis

            Portugal anzusetzen. Die Versandkosten sind auf den nächsthöheren durch 5 Pf. teilbaren Betrag

            aufzurunden.

            Ab 05.07.1892 sind bei der Berechnung der Versicherungsgebühren und des Werttarifs jede

            angefangenen 100 M als volle 100 M zu rechnen.   

 

 

B5       Über Hamburg 18.10.1894 – 14.03.1899

            Gegenüber B4 nur Gewichtstarif  Hamburg Lissabon bzw. Porto verändert:

               

Tab. 6                                     Ab Hamburg nach Portugal  18.10.1894 – 14.03.1899

nach

≤ 3 kg

>3 – 5 kg

>5 – 7 kg

>7 – 10 kg

>10kg je 2,5 kg mehr

 

M

M

M

M

M

Lissabon oder Porto ü. Hamburg direkt

2,50

5,00

6,50

7,50

1,00

Sperrige Pakete: +50%; bis 31.12.1899 werden Pakete bis 1kg werden nicht als Sperrig gerechnet.

 

B6       Über Hamburg 15.03.1899 – 26.04.1901

            Gegenüber B4 nur Gewichtstarif  Hamburg Lissabon bzw. Porto und Teile der  Versicherungsgebüh-

            ren verändert:

               

Tab. 6                                     Ab Hamburg nach Portugal  15.03.1899 – 26.04.1901 1)

nach

≤ 3 kg

>3 – 5 kg

>5 – 7 kg

>7 – 10 kg

>10kg je 2,5 kg mehr 2)

 

M

M

M

M

M

Lissabon oder Porto ü. Hamburg direkt

2,00

3,00

4,00

6,00

1,00

Sperrige Pakete: +50%;

1) Wegen der in Portugal aufgetretenen Pest entstehen Zusatzkosten, müssen vom 26.08.1899 – 10.09.1899   Frankozettel beigefügt

    werden

2) Bei Paketen über 10kg wird für eine Kosulatsfaktur eine Konsulatsgebühr von 10,00 M vom Absender fällig.

           

            Für die Berechnung einer Versicherungsgebühr sind 0,75M je 100 M des angegebenen Wertes

            anzusetzen. Bei Gold, Pretiosen, Juwelen, Wertpapieren muss geprüft werden, ob folgender Werttarif

            höher ausfällt als die Berechnung mit Gewichtstarif  plus Versicherungsgebühr:  1,75M je 100 M.

            Sollte dieser Werttarif höher ausfallen, dann ist dieser für die Versandkosten Hamburg bis

            Portugal anzusetzen.

            Bei einem angegebenen Wert über 200 M und bei Gewichten über 10 kg sind Konsulatsfakturen

            erforderlich. Die hierfür zu entrichtende Konsulatsgebühr beträgt 10,00 M.

 

B7       Über Hamburg 27.04.1901 – 30.09.1907

            Gegenüber B6 nur Gewichtstarif  Hamburg Lissabon bzw. Porto verändert:

               

Tab. 6                                     Ab Hamburg nach Portugal  27..04.1901 – 30.09.1907

nach

≤ 3 kg

>3 – 5 kg

>5 – 7 kg

>7 – 10 kg

>10kg je 2,5 kg mehr 2)

 

M

M

M

M

M

Lissabon oder Porto ü. Hamburg direkt

2,50

3,75

5,00

6,00

1,00

Sperrige Pakete: +50%;

2) Bei Paketen über 10kg wird für eine Kosulatsfaktur eine Konsulatsgebühr von 10,00 M vom Absender fällig.