C        Postfracht vom Deutschen Reich nach Spanien über Elsaß-Lothringen

           09.04.1876 – 31.07.1914

 

C1       Über Elsaß-Lothringen 01.01.1875 – 25.07.1876

         Pakete nach Portugal über Elsaß-Lothringen sind bis 50 kg ohne oder mit Wertangabe möglich.

            Die Pakete sind bis zur  Französisch-Spanischen Grenze zu frankieren. Hierfür muss für die

            gesamte Strecke bis zur Französisch-Spanischen Grenze ein Frankozettel ausgefüllt werden. Die

            Kosten von der Französisch-Spanischen Grenze bis zum Bestimmungsort sind vom Empfänger zu

            tragen.

 

C2       Über Elsaß-Lothringen 26.07.1876 – 29.04.1881

            Wie C1, der letzte Satz heißt jetzt: Die Postfrachtstücke können nur an einen Korrespondenten in

            Irun oder Madrid adressiert werden, der die Weiterbeförderung nach Portugal übernimmt. Die

            Kosten von der Französisch-Spanischen Grenze an bis zum Empfänger sind vom Empfänger zu

            tragen.

 

 

C3       Über Elsaß-Lothringen 30.04.1881 – 23.11.1883

            Pakete nach Portugal über Elsaß-Lothringen sind bis 50 kg ohne oder mit Wertangabe möglich.

            Die Pakete sind bis zur  Französisch-Spanischen Grenze zu frankieren. Hierfür muss für die

            gesamte Strecke bis zur Französisch-Spanischen Grenze ein Frankozettel ausgefüllt werden. Die

            Kosten von der Französisch-Spanischen Grenze bis zum Empfänger sind vom Empfänger zu

            tragen.

 

C4       Über Elsaß-Lothringen 24.11.1883 – 03.08.1884

            Pakete nach Spanien über Elsaß-Lothringen sind bis 50 kg ohne oder mit Wertangabe möglich.

            Die Pakete sind bis zur  Französisch-Spanischen Grenze zu bezahlen. Hierfür muss für die

            Strecke bis zur Deutsch-Französischen Grenze (Taxgrenpunkt: Avricourt) frankiert werden und für

            die Strecke Deutsch-Französische Grenze bis zur Französisch-Spanischen Grenze ein Frankozettel

            ausgefüllt werden. Die Kosten von der Französisch-Spanischen Grenze bis zum Bahnhof des

            Bestimmungsortes sind vom Empfänger zu tragen. Der Empfänger ist verpflichtet das Paket beim

            Bahnhof abzuholen. Es wird empfohlen dem Empfänger mittels Brief von dem zu erwartenden Paket

            zu informieren.

            Der Deutsche Anteil bis Avricourt kann den folgenden beiden Tabellen entnommen werden:

 

Tabelle 1a    Deutscher Pakettarif 01.01.1875 – 31.07.1914

„Sperrig“ ab 07.05.1888:  + 50%;

Periode

01.01.1875 – 31.07.1914

Entfernung km

≤75             ≤150           ≤375           ≤750           ≤1125         >1125

Pakete bis 5kg

0,25M        0,50M         0,50M         0,50M         0,50M        0,50M                                       

            bis 6kg

0,30M        0,60M         0,70M         0,80M         0,90M        1,00M

Über 6kg je kg

0,05M        0,10M         0,20M         0,30M         0,40M        0,50M

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

            Im Falle einer Versicherungsgebühr sind folgende Gebühren bis Avricourt hinzuzurechnen:

           

Tabelle 1b      Deutsche Versicherungsgebühr 01.01.1876 – 31.07.1914

je 300 M

0,05 M

Mindestgebühr: 0,10 M

 

 

 

            04.08.1884 – 30.06.1885 Strecke über Elsaß-Lothringen für Postfracht nicht möglich.

 

C5       Über Elsaß-Lothringen 01.07.1885 – 31.07.1914

            Pakete nach Portugal über Elsaß-Lothringen sind bis 50 kg ohne oder mit Wertangabe möglich.

            Die Pakete müssen an einen Kommissionär nach Handaye (30 Kommissionäre) oder Cerbère (26

            Kommissionäre) adressiert werden, der die Weiterbeförderung zu einem der zugelassenen Bahnhöfe

            in Portugal vermittelt (Es werden Listen der zugelassenen Kommissionäre und der zugelassenen

            Bahnhöfe angeführt).

            Die Pakete sind bis zur Französisch-Spanischen Grenze zu bezahlen. Hierfür muss für die Strecke bis

            zur Deutsch-Französischen Grenze (Taxgrenpunkt: Avricourt) frankiert werden  und für die Strecke

            Deutsch-Französische Grenze bis zur Französisch-Spanischen Grenze ein Frankozettel ausgefüllt

            werden. Die Kosten für die Kommission von der Französisch-Spanischen Grenze bis zum Bahnhof

            des Bestimmungsortes sind vom Empfänger zu tragen. Der Empfänger ist verpflichtet das Paket beim

            Bahnhof abzuholen. Es wird empfohlen dem Empfänger mittels Brief von dem zu erwartenden Paket

            zu informieren.

            Der Deutsche Anteil bis Avricourt kann den beiden Tabellen 1a, 1b (siehe unter C4) entnommen

            werden.

            Ab 19.01.1887 ist zu berücksichtigen, dass ein Mindest-Gewichtstarif von 0,50 M (Sperrgut 0,75 M)

            einzuhalten ist, Ausnahme: alle Postanstalten in Elsaß-Lothringen sind zur Zone 1 zugehörig einzustufen.