D5  Gebühren   Postfracht Rußland  16.11.1895 – 31.12.1898

Deutscher Anteil  (auf Paketkarte angegebener Wert)

Datum

                   Versicherungsgebühren           

Wert bis

16.11.1895-

31.12.1898

0,05 M je 300 M, Mindestgebühr: 0,10 M

„Wertpakete“

 mit Wertangabe auf der Paketkarte

 bis 120 russ. Pfund =  49,142 kg

bis 20 000 Rubel = 64 000M;

Geldsäcke mit russischen Geldstücken sind nach Rußland (einschließlich Finnland) ohne Einschränkung der Wertangabe bis 60 russ. Pfund = 24,571 kg zulässig.

 

 

Russischer Anteil   (Auf der Paketkarte angegebener Wert) 1 Rubel = 3,20 M

Datum

                   Versicherungsgebühren           

Wert bis

22.10.1882-

31.01.1903

 

0,5 Kopeken je Rubel

0,25 Kopeken je Rubel + feste Gebühr v. 1,50 Rubel je Sendung

0,125 Kopeken je Rubel + feste Gebühr v. 3,50 Rubel je Sendung

(Bruchteile von Kopeken sind auf ganze Kopeken aufzurunden;

bei Umrechnungen in die Markwährung (1 Rubel = 3,20 M) ist auf den nächsthöheren durch 5 Pf. teilbaren Betrag aufzurunden)

600 Rubel

> 600 – 1600 Rubel

> 1600 Rubel

 

 

 

 

Nachnahme-Gebühren

 

Nachnahmen sind in dieser Periode nicht möglich,

Es ist aber gestattet, dass Spediteure ihre baren Auslagen für Transport, Zollgebühren etc. durch Nachnahmen entnehmen. s. C2

 

Eilboten-Gebühren

 

Eilbote in dieser Periode nicht möglich