G2     Postfracht vom Deutschen Reich nach Spanien über Belgien, England

           XY.01.1875 – 31.07.1914

 G2.1   Über Belgien und England XY.01.1875 – 30.04.1901

         Pakete nach Spanien über Belgien, England sind bis 50 kg mit oder ohne Wertangabe mittels

            Spediteur (Britische Kontinental Agentur) bis zu folgenden Hafenorten möglich: Bilbao, Cadiz,

            Barcelona. Soll das Paket zu einem anderen Ort in Spanien weitertransportiert werden, dann ist das

            Paket  an einen Spediteur in einem der Hafenorte zu richten. Die Kosten für den Transport bis zum

            Bestimmungsort sind vom Absender mittels  Frankozettels zu tragen.

 

G2.2    Über Belgien und England 01.05.1901 – 31.07.1914

            Pakete nach Spanien über Belgien, England sind bis 50 kg mit oder ohne Wertangabe mittels

            Spediteur (Britische Kontinental Agentur) bis zu folgenden Hafenorten möglich: Bilbao, Cadiz,

            Barcelona. Soll das Paket zu einem anderen Ort in Spanien weitertransportiert werden, dann ist das

            Paket  an einen Spediteur in einem der Hafenorte zu richten. Die Pakete sind bis zur Deutsch-

            Belgischen Grenze (Taxgrenzpunkt Herbesthal) zu frankieren und für den Weitertransport bis zum

            Bestimmungsort ist vom Absender ein Frankozettels beizufügen.

            Den Deutsche Gewichtstarif bis Herbesthal berechnet man nach folgender Tabelle:

           

Tabelle 1a    Deutscher Pakettarif 01.01.1875 – 31.07.1914

 „Sperrig“ ab 07.05.1888:  + 50%;

Periode

01.01.1875 – 31.07.1914

Entfernung km

≤75             ≤150           ≤375           ≤750           ≤1125         >1125

Pakete bis 5kg

0,25M        0,50M         0,50M         0,50M         0,50M        0,50M                                       

            bis 6kg

0,30M        0,60M         0,70M         0,80M         0,90M        1,00M

Über 6kg je kg

0,05M        0,10M         0,20M         0,30M         0,40M        0,50M

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Mindest-Gewichtstarif von 0,50 M (Sperrgut 0,75 M)

            einzuhalten ist.

            Im Falle einer Versicherungsgebühr sind folgende Deutsche Gebühren bis Herbesthal

            hinzuzurechnen:        

Tabelle 1b      Deutsche Versicherungsgebühr 01.01.1875 – 31.07.1914

je 300 M

0,05 M

Mindestgebühr: 0,10 M