G1    Postfracht vom Deutschen Reich nach Spanien über Hamburg (See)

           01.01.1875 – 31.07.1914

G1.1    Über Hamburg 01.01.1875 – 26.03.1878

         Pakete nach Spanien über Hamburg sind bis 50 kg mit oder ohne Wertangabe bis zu einer Reihe von

            Landungshäfen oder Hauptpostämter in Spanien möglich. Bis zum Taxgrenzpunkt Hamburg beför-

            dert die Deutsche Reichspost und ab Hamburg ein Spediteur. Mit demselben Dampfschiff, mit wel-

            chem die Sendung befördert wird, geht an den Adressaten ein Avis- (Ankündigungs-)Brief mit, in

            dem mitgeteilt wird, wo das Paket abzuholen ist. Die Pakete sind bis zum Landungshafen zu

            frankieren, die Kosten für einen Transport bis zu einem entfernteren Bestimmungsort sind vom

            Empfänger zu tragen. Bei sperrigen Paketen ist ein Aufschlag auf den Gewichtstarif ab Hamburg

            von 100% anzusetzen.   Pakete bis 1 kg werden nicht als sperrig betrachtet.

            Zunächst ist der Gewichtstarif bis Hamburg zu berechnen:

 

Tabelle 1a    Deutscher Pakettarif 01.01.1875 – 31.07.1914

(Württemberg erst ab 01.01.875, Bayern erst ab 01.01.1876)

„Sperrig“ ab 07.05.1888:  + 50%;

Periode

01.01.1875 – 31.07.1914

Entfernung km

≤75             ≤150           ≤375           ≤750           ≤1125         >1125

Pakete bis 5kg

0,25M        0,50M         0,50M         0,50M         0,50M        0,50M                                       

            bis 6kg

0,30M        0,60M         0,70M         0,80M         0,90M        1,00M

Über 6kg je kg

0,05M        0,10M         0,20M         0,30M         0,40M        0,50M

 

 

 

 

                 Im Falle einer Versicherungsgebühr sind folgende Gebühren bis Hamburg hinzuzurechnen:    

   

Tabelle 1b      Deutsche Versicherungsgebühr 01.01.1875 – 31.07.1914

je 300 M

0,05 M

Mindestgebühr: 0,10 M

 

 

 

            Der Gewichtstarif ab Hamburg über England bis zu folgenden Spanischen Landungshäfen und

            Hauptpostämtern: Alicante, Badajoz, Barcelona, Bilbao, Burgos, Cadiz, Corunna, Granada, Irun,

            Madrid, Malaga, San Sebastian, Santander, Saragossa, Sevilla, Valencia, Vigo:

           

Tab. 2     Ab Hamburg nach Spanien über England 01.01.1875 – 07.11.1875

 

≤ 2,5 kg

>2,5 – 5 kg

>5 – 7 kg

>7 – 10 kg

>10kg je 2,5 kg mehr

 

M

M

M

M

M

normal

16,00

17,50

19,00

20,50

2,50

 

                Ab 08.11.1875 wurde eine Verbindung mit direktem Hamburger Schiff zu folgenden Orten

            eingerichtet: Barcelona, Cadiz, Malaga, Sevilla (ab 9.11.1883 Franko Cadiz), ab 2.4.1876 Madrid

            (Franko bis Cadiz),

 

Tab. 3     Ab Hamburg direkt nach Spanien 08.11.1875 – 24.03.1877

 

≤ 2,5 kg

>2,5 – 5 kg

>5 – 7 kg

>7 – 10 kg

>10kg je 2,5 kg mehr

 

M

M

M

M

M

normal

11,00

13,00

15,00

17,50

2,00

 

               

Tab. 4  Ab Hamburg direkt nach Spanien 25.03.1877 – 2.12.1884

 

≤ 2,5 kg

>2,5 – 5 kg

>5 – 7 kg

>7 – 10 kg

>10kg je 2,5 kg mehr

 

M

M

M

M

M

normal

10,00

10,00

11,00

12,00

1,00

               

                Für die Berechnung einer Versicherungsgebühr ist 1% des angegebenen Wertes anzusetzen. Bei

            Gold, Pretiosen, Juwelen, Wertpapieren muss geprüft werden, ob folgender Werttarif  höher ausfällt

            als die Berechnung mit Gewichtstarif  plus Versicherungsgebühr:  2,25% vom angegebenen Wert

            über England oder Hamburg direkt und ab 2.4.1876  2,00% über Hamburg direkt.

            Sollte dieser Werttarif höher ausfallen, dann ist dieser für die Versandkosten Hamburg bis

            Spanien anzusetzen. Die Versandkosten sind auf den nächsthöheren durch 5 Pf. teilbaren Betrag

            aufzurunden.

G1.2    Über Hamburg 27.03.1878 – 16.01.1884

            Gegenüber dem Kapitel G1.1 ändert sich Folgendes:

            Es wird zu allen größeren Städten transportiert, mit der Ausnahme, dass bis 19.07.1883 folgende Orte

            ausgenommen werden: diejenigen, die westlich der Linie San Sebastian - Madrid und nördlich der

            Linie Madrid Lissabon liegen, in diesem Bereich bleibt es bis 19.07.1883 bei den in G1.1

            angegebenen Orten. Bei den Tarifen über Spanien ändert sich zunächst nichts, außer, dass

            ab27.03.1878 der Absender die Kosten ab Landungshafen oder Hauptpostamt  bis zum Empfänge

r           per Franko-Zettel übernehmen kann. Bei Sperrigen Paketen ist ab 01.04.1881 auf den Gewichtstarif

            ab Hamburg nur noch ein Zuschlag von 50% anzusetzen.

G1.3    Über Hamburg 17.01.1884-02.12.1884

            Gegenüber dem Kapitel G1.1 und G.1.2 ändert sich Folgendes:

            Die Strecken ab Hamburg direkt werden auf Santander und von dort weiter ausgeweitet:

           

Tab. 6  Ab Hamburg direkt nach Spanien über Santander  25.03.1877 – 02.12.1884

 

 

≤ 2,5 kg

>2,5 – 5 kg

>5 – 7 kg

>7 – 10 kg

>10kg je 2,5 kg mehr

 

 

M

M

M

M

M

nach Santander

nor.

6,00

7,00

9,00

9,00

1,00

ü. Santander n. Madrid

(Franko Madrid)

nor.

9,00

11,00

16,50

16,50

1,50

ü. Santander zu Orten im Nord-westen (Franko Santander)

nor.

6,00

7,00

9,00

9,00

1,00

            Ab 22.4.1884 wird die Versicherungsgebühr für diese Strecken von 1,00% auf 0,75% gesenkt.

 

G1.4    Über Hamburg 03.12.1884 – 14.06.1891  

            Pakete nach Spanien über Hamburg sind bis 50 kg mit oder ohne Wertangabe bis zu einer Reihe von

            Landungshäfen und allen größeren Postämtern in Spanien möglich. Bis zum Taxgrenzpunkt

            Hamburg befördert die Deutsche Reichspost und ab Hamburg ein Spediteur. Die Pakete sind bis zum

            Landungshafen oder großen Haupt-Postämtern zu frankieren, die Kosten für einen Transport bis zu

            einem entfernteren Bestimmungsort sind in der Regel vom Empfänger zu tragen. Wünscht der

            Absender die Kosten bis zum Bestimmungsort zu übernehmen, so ist der Sendung ein Frankozettel

            beizufügen.

            Bei sperrigen Paketen ist ein Aufschlag auf den Gewichtstarif ab Hamburg  von 50% anzusetzen.

                Pakete bis 1 kg werden nicht als sperrig betrachtet.

            Zunächst sind der Gewichtstarif und die Versicherungsgebühren bis Hamburg zu berechnen:

            siehe Tab.1a, 1b.

            Der Gewichtstarif ab Hamburg über England bis zu folgenden Spanischen Landungshäfen und

            Hauptpostämtern: Alicante, Badajoz, Barcelona, Bilbao, Burgos, Cadiz, Corunna, Granada, Irun,

            Madrid, Malaga, San Sebastian, Santander, Saragossa, Sevilla, Valencia, Vigo:

           

Tab. 7     Ab Hamburg nach Spanien über England 03.12.1884 – 14.06.1891

 

≤ 3,0 kg

>3 – 5 kg

>5 – 10 kg

>10kg je 2,5 kg mehr

Versicherungsgebühr

 

M

M

M

M

% des Vers.-Betrages

normal

16,00

17,50

19,00

2,50

1,0

           

            Der Gewichtstarif  mit direktem Hamburger Schiff zu folgenden Orten:

            Barcelona, Cadiz, Madrid (Franko bis Cadiz), Malaga, Sevilla (Franko Cadiz)

 

Tab. 8   Ab Hamburg direkt nach Spanien 03.12.1884 – 14.06.1891

 

≤ 3,0 kg

>3 – 5 kg

>5 – 10 kg

>10kg je 2,5 kg mehr

Versicherungsgebühr

 

M

M

M

M

% des Vers.-Betrages

normal

10,00

10,00

11,00

1,00

1,0

 

            Die Strecken ab Hamburg direkt nach oder über Santander und von dort weiter ausgeweitet:

           

Tab. 9  Ab Hamburg direkt nach Spanien über Santander  03.12.1884 – 14.06.1891

 

 

≤ 3,0 kg

>3 – 5 kg

>5 – 10 kg

>10kg je 2,5 kg mehr

Versicherungsgeb.

 

 

M

M

M

M

% des Vers.-Betrages

nach Santander

nor.

6,00

7,00

9,00

1,00

0,75

ü. Santander n. Madrid

(Franko Madrid)

nor.

9,00

11,00

16,50

1,50

0,75

ü. Santander zu Orten im Nord-westen (Franko Santander)

nor.

6,00

7,00

9,00

1,00

0,75

           

            Bei Gold, Pretiosen, Juwelen, Wertpapieren muss geprüft werden, ob folgender Werttarif  höher

            ausfällt als die Berechnung mit Gewichtstarif  plus Versicherungsgebühr: Beim weg über England:

            2,25% beim Weg über Hamburg direkt:2,00%.  Sollte dieser Werttarif höher ausfallen, dann ist

            dieser für die Versandkosten Hamburg bis Spanien anzusetzen. Die Versandkosten sind auf den

            nächsthöheren durch 5 Pf. teilbaren Betrag aufzurunden.

G1.5    Über Hamburg 15.06.1891 – 29.11.1895

            Pakete nach Spanien über Hamburg sind bis 50 kg mit oder ohne Wertangabe bis zu einer Reihe von

            Landungshäfen und allen größeren Postämtern in Spanien möglich. Bis zum Taxgrenzpunkt

            Hamburg befördert die Deutsche Reichspost und ab Hamburg ein Spediteur. Die Pakete sind bis zum

            Landungshafen zu frankieren, die Kosten für einen Transport bis zu einem entfernteren Bestim-

            mungsort sind in der Regel vom Empfänger zu tragen. Wünscht der Absender die Kosten bis zum

            Bestimmungsort zu übernehmen, so ist der Sendung ein Frankozettel beizufügen.

            Bei sperrigen Paketen ist ein Aufschlag auf den Gewichtstarif ab Hamburg  von 50% anzusetzen.

                Pakete bis 1 kg werden nicht als sperrig betrachtet.

            Zunächst sind der Gewichtstarif und die Versicherungsgebühren bis Hamburg zu berechnen:

            siehe Tab.1a, 1b.

            Der Gewichtstarif  mit  Hamburger Schiff nach Santander:

           

Tab. 10     Ab Hamburg nach Santander  15.06.1891 – 29.11.1895

 

≤ 3,0 kg

>3 – 5 kg

>5 – 10 kg

>10kg je 1,0 kg mehr 2)

Versicherungsgebühr

 

M

M

M

M

% des Vers.-Betrages

normal

5,00

6,50

8,00

1,00

0,75

                    2) ab 28.03.1892  >10 kg je 2,5 kg mehr: 1,00 M

            Der Gewichtstarif mit direktem Hamburger Schiff:

 

                Tab. 11             Ab Hamburg direkt nach Spanien 15.06.1891 - 29.11.1895

 

 

≤ 3,0 kg

>3 – 5 kg

>5 – 10 kg

>10kg je

2,5 kg mehr

Versiche-rungsgeb.

bis

 

M

M

M

M

% des Vers.-Betrages

Bilbao, Coruna, Gijon, Irun, Leon, Madrid, Oviedo, Palencia, Salamanca, San Sebastian, Santiago, Toledo, Valladolid, Vigo, Zamora

nor.

8,00

10,00

12,00

1,20

0,75

Alicante, Barcelona, Cadiz, Cartagena, Malaga, Passages, Tarragona, Valencia

nor.

10,00

10,00

11,00

1,00

0,75

Almeria, Sevilla

nor.

12,00

12,00

13,00

1,00

0,75

 

            Bei Gold, Pretiosen, Juwelen, Wertpapieren muss geprüft werden, ob folgender Werttarif  höher

            ausfällt als die Berechnung mit Gewichtstarif  plus Versicherungsgebühr: 2,00%.  Sollte dieser

            Werttarif höher ausfallen, dann ist dieser für die Versandkosten Hamburg bis Spanien anzusetzen.

            Die Versandkosten sind auf den nächsthöheren durch 5 Pf. teilbaren Betrag aufzurunden.

 

 G1.6   Über Hamburg 30.11.1895 – 21.09.1897

            Pakete nach Spanien über Hamburg sind bis 50 kg mit oder ohne Wertangabe bis zu einer Reihe von

            Landungshäfen und allen größeren Postämtern in Spanien möglich. Bis zum Taxgrenzpunkt

            Hamburg befördert die Deutsche Reichspost und ab Hamburg ein Spediteur. Die Pakete sind bis zum

            Bestimmungsort zu frankieren; für Orte, die nicht aufgeführt sind, ist ein Frankozettel beizufügen.

            Bei sperrigen Paketen ist ein Aufschlag auf den Gewichtstarif ab Hamburg  von 50% anzusetzen.

                Pakete bis 1 kg werden nicht als sperrig betrachtet.

            Zunächst sind der Gewichtstarif und die Versicherungsgebühren bis Hamburg zu berechnen:

            siehe Tab.1a, 1b.

                                        

            Der Gewichtstarif mit direktem Hamburger Schiff  (Elkan & Co):

 

                Tab. 12             Ab Hamburg direkt nach Spanien 15.06.1891 – 21.09.1897

 

 

≤ 3,0 kg

>3 – 5 kg

>5 – 7 kg

>7 – 10 kg

>10kg je

2,5 kg mehr

Versiche-rungsgeb.3)

bis

 

M

M

M

M

M

M je 100M

Santander

 

3,50

4,50

5,00

6,00

1

0,75

Barcelona bzw., Bilbao, Burgos, Castellon,  Coruna, Gijon, Irun, Leon, Madrid, Oviedo, Palencia, Salamanca, San Sebastian, Santiago, Tarragona, Toledo, Valencia, Valladolid, Vigo, Zamora, Zaragossa oder andere Orte Nordspaniens

 

 

n.

 

 

5,00

 

 

6,00

 

 

7,50

 

 

9,00

 

 

1,50

 

 

0,75

Alicante bzw. Barcelona, Cadiz, Cartagena, Malaga, Passages, Tarragona, Valencia

n.

10,00

10,00

11,0

11,00

1,00

0,75

Almeria, Sevilla

n.

12,00

12,00

13,00

13,00

1,00

0,75

                 3) Eine Versicherungsgebühr kommt nicht zur Erhebung, wenn der angegebene Wert 3M je 0,5kg nicht übersteigt.

            Bei Gold, Pretiosen, Juwelen, Wertpapieren muss geprüft werden, ob folgender Werttarif  höher

            ausfällt als die Berechnung mit Gewichtstarif  plus Versicherungsgebühr: 2,00 M je 100M. Sollte

            dieser Werttarif höher ausfallen, dann ist dieser für die Versandkosten Hamburg bis Spanien

            anzusetzen. Die Versandkosten sind auf den nächsthöheren durch 5 Pf. teilbaren Betrag aufzurunden.

 

G1.7    Über Hamburg 22.09.1897 – 18.09.1902

            Wie  G1.6, geänderte Gewichtstarife, geänderte Ortseinteilungen:

           

                Tab. 13             Ab Hamburg direkt nach Spanien 22.09.1897 – 18.09.1902

 

 

≤ 3,0 kg

>3 – 5 kg

>5 – 7 kg

>7 – 10 kg

>10kg je

x kg mehr

Versiche-rungsgeb.3)

bis

 

M

M

M

M

M

M je 100M

Santander

 

2,50

3,50

4,50

6,00

 x=5,   1,00

0,75

 bis Santander, dann weiter mit Eisenbahn:

Bilbao, Burgos, Castellon,  Coruna, Gijon, Irun, Leon, Madrid, Oviedo, Palencia, Salamanca, San Sebastian, Santiago, Tarragona, Toledo, Valencia, Valladolid, Vigo, Zamora, Zaragossa, oder andere Orte Nordspaniens

 

 

n.

 

 

4,00

 

 

5,00

 

 

6,00

 

 

7,00

 

 

 x=2,  1,50

 

 

0,75

bis Barcelona, dann weiter mit Eisenbahn:

Barcelona nach Almansa, Barcelona, Castellon, Tarragona, Valencia, Zaragossa oder andere Orte Westspaniens

 

n.

 

4,00

 

5,00

 

6,00

 

7,00

 

 x=3,  1,50

 

0,75

Alicante, Cadiz, Cartagena, Malaga, Passages, Tarragona, Valencia

n.

10,00

10,00

11,0

11,00

 x=5,   1,00

0,75

Almeria, Huelva, Sevilla

n.

12,00

12,00

13,00

13,00

x=5,   1,00

0,75

 

G1.8    Über Hamburg 19.09.1902 – 31.07.1914

            Wie  G1.7, geänderte Gewichtstarife, geänderte Ortseinteilungen:

 

                            Tab. 14             Ab Hamburg direkt nach Spanien 19.09.1902 – 31.07.1914

 

 

≤ 1,0 kg

>1- 3 kg

>3 – 5 kg

>5 – 7 kg

>7 – 10 kg

>10kg je

5 kg mehr

Versiche-rungsgeb.3)

bis

 

M

M

M

M

M

M

M je 100M

Santander

 

1,00

2,00

3,00

4,00

5,00

1,00

0,75

 bis Santander, dann weiter mit Eisenbahn:

Bilbao, Burgos, Castellon,  Coruna, Gijon, Irun, Leon, Madrid, Oviedo, Palencia, San Sebastian, Toledo, Valladolid, Vigo, Zamora

 

 

n.

 

 

2,50

 

 

3,50

 

 

4,50

 

 

5,50

 

 

6,50

 

 

2,00

 

 

0,75

Barcelona (bis 22.03.1904)

n.

2,00

3,00

4,00

5,00

6,00

1,50

0,75

Barcelona (ab 23.03.1904)

n.

zuvor

2,50

3,25

zuvor

zuvor

zuvor

zuvor

bis Barcelona, dann weiter mit Eisenbahn:

Almansa, Castellon, Denia, Lerida, Tarragona, Valencia, Vinaroz, Zaragossa

 

n.

 

2,50

 

3,75

 

5,00

 

6,50

 

8,00

 

2,00

 

0,75

Alicante, Cadiz, Cartagena, Malaga, Passages, Tarragona, Valencia         (bis 06.11.1904)

n.

4,50

5,00

7,00

11,0

11,00

1,00

0,75

                                        (ab 07.11.1904)

n.

zuvor

zuvor

zuvor

7,50

7,50

zuvor

zuvor

Almeria, Huelva, Sevilla (bis 06.11.1904)

n.

5,50

6,00

8,00

13,00

13,00

1,00

0,75

                                        (ab 07.11.1904)

n.

zuvor

zuvor

zuvor

9,50

9,50

zuvor

zuvor

 

            Ab 25.07.1911 – 31.07.1914 sind Nachnahmen bis 400 M zulässig. Die Prokuragebühr beträgt

            1 Pf. je 1M, Mindestgebühr: 0,20 M.