G1
Postfracht
vom Deutschen Reich nach Spanien über Hamburg (See)
01.01.1875
– 31.07.1914 G1.1 Über
Hamburg
01.01.1875 – 26.03.1878 Pakete nach Spanien über Hamburg sind bis 50 kg mit oder ohne Wertangabe bis zu einer Reihe von Landungshäfen oder Hauptpostämter in Spanien möglich. Bis zum Taxgrenzpunkt Hamburg beför- dert die Deutsche Reichspost und ab Hamburg ein Spediteur. Mit demselben Dampfschiff, mit wel- chem die Sendung befördert wird, geht an den Adressaten ein Avis- (Ankündigungs-)Brief mit, in dem mitgeteilt wird, wo das Paket abzuholen ist. Die Pakete sind bis zum Landungshafen zu frankieren, die Kosten für einen Transport bis zu einem entfernteren Bestimmungsort sind vom Empfänger zu tragen. Bei sperrigen Paketen ist ein Aufschlag auf den Gewichtstarif ab Hamburg von 100% anzusetzen. Pakete bis 1 kg werden nicht als sperrig betrachtet. Zunächst ist der Gewichtstarif bis Hamburg zu berechnen:
Der Gewichtstarif ab Hamburg über England bis zu folgenden Spanischen Landungshäfen und Hauptpostämtern: Alicante, Badajoz, Barcelona, Bilbao, Burgos, Cadiz, Corunna, Granada, Irun, Madrid, Malaga, San Sebastian, Santander, Saragossa, Sevilla, Valencia, Vigo:
Ab 08.11.1875 wurde eine Verbindung mit direktem Hamburger Schiff zu folgenden Orten eingerichtet: Barcelona, Cadiz, Malaga, Sevilla (ab 9.11.1883 Franko Cadiz), ab 2.4.1876 Madrid (Franko bis Cadiz),
Für die Berechnung einer Versicherungsgebühr ist 1% des angegebenen Wertes anzusetzen. Bei Gold, Pretiosen, Juwelen, Wertpapieren muss geprüft werden, ob folgender Werttarif höher ausfällt als die Berechnung mit Gewichtstarif plus Versicherungsgebühr: 2,25% vom angegebenen Wert über England oder Hamburg direkt und ab 2.4.1876 2,00% über Hamburg direkt. Sollte dieser Werttarif höher ausfallen, dann ist dieser für die Versandkosten Hamburg bis Spanien anzusetzen. Die Versandkosten sind auf den nächsthöheren durch 5 Pf. teilbaren Betrag aufzurunden. G1.2 Über
Hamburg 27.03.1878 – 16.01.1884 Gegenüber dem Kapitel G1.1 ändert sich Folgendes: Es wird zu allen größeren Städten transportiert, mit der Ausnahme, dass bis 19.07.1883 folgende Orte ausgenommen werden: diejenigen, die westlich der Linie San Sebastian - Madrid und nördlich der Linie Madrid Lissabon liegen, in diesem Bereich bleibt es bis 19.07.1883 bei den in G1.1 angegebenen Orten. Bei den Tarifen über Spanien ändert sich zunächst nichts, außer, dass ab27.03.1878 der Absender die Kosten ab Landungshafen oder Hauptpostamt bis zum Empfänge r per Franko-Zettel übernehmen kann. Bei Sperrigen Paketen ist ab 01.04.1881 auf den Gewichtstarif
ab Hamburg nur noch ein Zuschlag von
50% anzusetzen. G1.3 Über
Hamburg 17.01.1884-02.12.1884 Gegenüber dem Kapitel G1.1 und G.1.2 ändert sich Folgendes: Die Strecken ab Hamburg direkt werden auf Santander und von dort weiter ausgeweitet:
Ab 22.4.1884 wird die Versicherungsgebühr für diese Strecken von 1,00% auf 0,75% gesenkt. G1.4 Über
Hamburg 03.12.1884 – 14.06.1891
Pakete nach Spanien über Hamburg sind bis 50 kg mit oder ohne Wertangabe bis zu einer Reihe von Landungshäfen und allen größeren Postämtern in Spanien möglich. Bis zum Taxgrenzpunkt Hamburg befördert die Deutsche Reichspost und ab Hamburg ein Spediteur. Die Pakete sind bis zum Landungshafen oder großen Haupt-Postämtern zu frankieren, die Kosten für einen Transport bis zu einem entfernteren Bestimmungsort sind in der Regel vom Empfänger zu tragen. Wünscht der Absender die Kosten bis zum Bestimmungsort zu übernehmen, so ist der Sendung ein Frankozettel beizufügen. Bei sperrigen Paketen ist ein Aufschlag auf den Gewichtstarif ab Hamburg von 50% anzusetzen. Pakete bis 1 kg werden nicht als sperrig betrachtet. Zunächst sind der Gewichtstarif und die Versicherungsgebühren bis Hamburg zu berechnen: siehe Tab.1a, 1b. Der Gewichtstarif ab Hamburg über England bis zu folgenden Spanischen Landungshäfen und Hauptpostämtern: Alicante, Badajoz, Barcelona, Bilbao, Burgos, Cadiz, Corunna, Granada, Irun, Madrid, Malaga, San Sebastian, Santander, Saragossa, Sevilla, Valencia, Vigo:
Der Gewichtstarif mit direktem Hamburger Schiff zu folgenden Orten: Barcelona, Cadiz, Madrid (Franko bis Cadiz), Malaga, Sevilla (Franko Cadiz)
Die Strecken ab Hamburg direkt nach oder über Santander und von dort weiter ausgeweitet:
Bei Gold, Pretiosen, Juwelen, Wertpapieren muss geprüft werden, ob folgender Werttarif höher ausfällt als die Berechnung mit Gewichtstarif plus Versicherungsgebühr: Beim weg über England: 2,25% beim Weg über Hamburg direkt:2,00%. Sollte dieser Werttarif höher ausfallen, dann ist dieser für die Versandkosten Hamburg bis Spanien anzusetzen. Die Versandkosten sind auf den nächsthöheren durch 5 Pf. teilbaren Betrag aufzurunden. G1.5 Über
Hamburg 15.06.1891 – 29.11.1895 Pakete nach Spanien über Hamburg sind bis 50 kg mit oder ohne Wertangabe bis zu einer Reihe von Landungshäfen und allen größeren Postämtern in Spanien möglich. Bis zum Taxgrenzpunkt Hamburg befördert die Deutsche Reichspost und ab Hamburg ein Spediteur. Die Pakete sind bis zum Landungshafen zu frankieren, die Kosten für einen Transport bis zu einem entfernteren Bestim- mungsort sind in der Regel vom Empfänger zu tragen. Wünscht der Absender die Kosten bis zum Bestimmungsort zu übernehmen, so ist der Sendung ein Frankozettel beizufügen. Bei sperrigen Paketen ist ein Aufschlag auf den Gewichtstarif ab Hamburg von 50% anzusetzen. Pakete bis 1 kg werden nicht als sperrig betrachtet. Zunächst sind der Gewichtstarif und die Versicherungsgebühren bis Hamburg zu berechnen: siehe Tab.1a, 1b.
Der Gewichtstarif
mit Hamburger
Schiff nach Santander:
2) ab 28.03.1892 >10 kg je 2,5 kg
mehr: 1,00 M Der Gewichtstarif mit direktem Hamburger Schiff:
Bei Gold, Pretiosen, Juwelen, Wertpapieren muss geprüft werden, ob folgender Werttarif höher ausfällt als die Berechnung mit Gewichtstarif plus Versicherungsgebühr: 2,00%. Sollte dieser Werttarif höher ausfallen, dann ist dieser für die Versandkosten Hamburg bis Spanien anzusetzen. Die Versandkosten sind auf den nächsthöheren durch 5 Pf. teilbaren Betrag aufzurunden. G1.6
Über Hamburg 30.11.1895 –
21.09.1897 Pakete nach Spanien über Hamburg sind bis 50 kg mit oder ohne Wertangabe bis zu einer Reihe von Landungshäfen und allen größeren Postämtern in Spanien möglich. Bis zum Taxgrenzpunkt Hamburg befördert die Deutsche Reichspost und ab Hamburg ein Spediteur. Die Pakete sind bis zum Bestimmungsort zu frankieren; für Orte, die nicht aufgeführt sind, ist ein Frankozettel beizufügen. Bei sperrigen Paketen ist ein Aufschlag auf den Gewichtstarif ab Hamburg von 50% anzusetzen. Pakete bis 1 kg werden nicht als sperrig betrachtet. Zunächst sind der Gewichtstarif und die Versicherungsgebühren bis Hamburg zu berechnen: siehe Tab.1a, 1b.
Der Gewichtstarif mit direktem Hamburger Schiff (Elkan & Co):
3) Eine Versicherungsgebühr
kommt nicht zur Erhebung,
wenn der angegebene Wert 3M je 0,5kg nicht übersteigt. Bei Gold, Pretiosen, Juwelen, Wertpapieren muss geprüft werden, ob folgender Werttarif höher ausfällt als die Berechnung mit Gewichtstarif plus Versicherungsgebühr: 2,00 M je 100M. Sollte dieser Werttarif höher ausfallen, dann ist dieser für die Versandkosten Hamburg bis Spanien anzusetzen. Die Versandkosten sind auf den nächsthöheren durch 5 Pf. teilbaren Betrag aufzurunden. G1.7 Über
Hamburg 22.09.1897 – 18.09.1902 Wie G1.6, geänderte Gewichtstarife, geänderte Ortseinteilungen:
G1.8 Über
Hamburg 19.09.1902 – 31.07.1914 Wie G1.7, geänderte Gewichtstarife, geänderte Ortseinteilungen:
Ab 25.07.1911 – 31.07.1914 sind Nachnahmen bis 400 M zulässig. Die Prokuragebühr beträgt 1 Pf. je 1M, Mindestgebühr: 0,20 M. |