1 1.0 1.1 1.2 1.3 1.4.1 1.4.2.1 1.4.2.2 1.4.2.3 1.4.2.4 2 2.0 2.1 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.3.1 2.3.2 2.4.1 2.4.2 |
H
Postfracht vom Deutschen Reich in die asiatische Türkei über Triest durch
Vermittlung des Österreichischen Lloyd 05.07.1892 –
31.07.1914
(Nur Bagdad, Bassora, Fao) Über Triest 05.07.1892 – 11.02.1902 (mit Dampfschiffen des Österreichischen Lloyd) nach: Zu folgenden Orten der asiatischen Türkei: Bagdad, Bassora oder ab 16.11.1895 Fao; Sendungen nach anderen nicht aufgeführten Orten sind an einen Korrespondenten oder Agenten des Österreichsch-Ungarischen Lloyd in einem dieser Ausschiffungshäfen oder in Triest zu richten. Tarife und Gebühren
05.07.1892 - 11.02.1902 Über Triest (mit Dampfschiffen des Österreichischen Lloyd) Die Sendungen können nur frankiert bis Bagdad, Bassorra oder ab 16.11.1895 bisFao abgesandt werden. Gemeinsamer Deutsch-Österreichischer Gewichtstarif ist bis zum Taxgrenzpunkt Triest zu berechnen:
Deutsch-Österreichische Versicherungsgeb: 0,05 M je 300 M, bei einer Mindest-Gebühr von 0,10 M; Gewichtstarife ab Triest bis Bagdad, Bassora 05.07.1892 – 15.11.1895: Für die Weiterbeförderung ab Triest bis zum Ausschiffungshafen ist dem Paket jeweils ein Frankozettel beizugeben, in dem sich der Absender verpflichtet die anfallenden Kosten zu übernehmen. Gewichtstarife ab Triest bis Bagdad, Bassora oder Fao 16.11.1895 –
11.02.1902 : (bitte berücksichtigen, dass Gewichtstarife bei Wert-Paketen >40 M anders berechnet werden.)
1) Ab 01.05.1901 werden bei >40 – 50 kg 12,60 M
verlangt Versicherungsgebühren bei Waarensendungen
16.11.1895 – 11.02.1902 Versicherungsgebühren ab Triest bis Bagdad, Bassora oder Fao mit Wertangabe bis 40 M: Die Versicherungsgebühr ist im Gewichtstarif mit enthalten, es sei denn es wird Versicherungsgebühr für Seegefahr gewünscht: 0,40 M. Versicherungsgebühren ab Triest bis Bagdad, Bassora oder Fao mit Wertangabe über 40 M: Für diese Sendungen gilt ein Gewichtstarif unabhängig vom Gewicht von 20,00 M; Die Versicherungsgebühr ist im Gewichtstarif mit enthalten, es sei denn es wird Versicherungsgebühr für Seegefahr gewünscht: 3,00 M je 200 M bis Bagdad und von 2,26 M je 200 M bis Bassora oder Fao. Summen sind bis auf den nächsten durch 5 Pf. teilbaren Betrag aufzurunden. Versicherungsgebühren bei Geldsendungen nach Bagdad
16.11.1895 –11.02.1902 Für diese Sendungen gilt ein Gewichtstarif von 2,70 M je 200 M, bei einem Mindesttarif von 20,00 M. Die Versicherungsgebühr ist im Gewichtstarif mit enthalten, es sei denn es wird Versicherungsgebühr für Seegefahr gewünscht: 1,50 M je 200 M; Versicherungsgebühren bei Geldsendungen nach Bassora oder Fao 16.11.1895 –
11.02.1902 Für diese Sendungen gilt ein Gewichtstarif von 1,70 M je 200 M, bei einem Mindesttarif von 20,00 M. Die Versicherungsgebühr ist im Gewichtstarif mit enthalten, es sei denn es wird Versicherungsgebühr für Seegefahr gewünscht: 1,00 M je 200 M; Versicherungsgebühren bei Wertsendungen (Uhren,
Preziosen) nach Bagdad 16.11.1895 – 11.02.1902 Für diese Sendungen gilt ein Gewichtstarif von 4,00 M je 200 M, bei einem Mindesttarif von 20,00 M. Die Versicherungsgebühr ist im Gewichtstarif mit
enthalten, es sei denn es wird Versicherungsgebühr für Seegefahr gewünscht:
3,00 M je 200 M; Versicherungsgebühren bei Wertsendungen (Uhren,
Preziosen) nach Bassora oder Fao
16.11.1895 – 11.02.1902 Für diese Sendungen gilt ein Gewichtstarif von 3,00 M je 200 M, bei einem Mindesttarif von 20,00 M. Die Versicherungsgebühr ist im Gewichtstarif mit enthalten, es sei denn es wird Versicherungsgebühr für Seegefahr gewünscht: 2,26 M je 200 M; Über Triest 12.02.1902
– 31.07.1914 (mit Dampfschiffen des Österreichischen Lloyd) über Bombay: Zu folgenden Orten der asiatischen Türkei: Bagdad, Bassora (=Basra = Busrah) oder Fao; Sendungen nach anderen nicht aufgeführten Orten sind an einen Korrespondenten oder Agenten des Österreichsch-Ungarischen Lloyd in einem dieser Ausschiffungshäfen oder in Triest zu richten. Tarife und Gebühren
12.02.1902 - 30.09.1907 Über Triest (mit Dampfschiffen des Österreichischen Lloyd) Die Sendungen können nur frankiert bis Bagdad, Bassorra oder Fao abgesandt werden. Gemeinsamer Deutsch-Österreichischer Gewichtstarif ist bis zum Taxgrenzpunkt Triest, s.1.1; Deutsch-Österreichische Versicherungsgeb: 0,05 M je 300 M, bei einer Mindest-Gebühr von 0,10 M; Gewichtstarife ab Triest bis Bombay 12.02.1902-
30.09.1907:
Gewichtstarife ab Triest bis Bombay 01.10.1907 –
31.07.1914:
Versicherungsgebühren
bis Bombay 12.02.1902 – 31.07.1914 0,08 M je 240M, die Versicherungsgebühr ist für sich
auf den nächsten durch 5 P. teilbaren Betrag aufzurunden. Gewichtstarif
ab Bombay bis Bagdad 12.02.1902 – 31.07.1914 Der Gewichtstarif beträgt 14,00 M; bei Wertangaben >40M gelten andere Gewichtstarife !! Versicherungsgebühren
bei Warensendungen ab Bombay bis Bagdad 10.02.1902 –29.11.1915 Bei Wertangaben bis 40 M ist die Versicherungsgebühr im Gewichtstarif enthalten. Bei Wertangaben >40 M folgender Werttarif: 1,00 M je 200 M, bei einem Mindesttarif von14,00 M; außerdem ist eine feste Gebühr von 7,00 M zu addieren und eine besondere Gebühr von 44,00 M je Kubikmeter bzw. angefangenem Kubikmeter. Bei Geldsendungen wird folgender Werttarif gerechnet: bis 1 400M: 14,00 M; jede weiteren 200 M 2,00 M zusätzlich. Gewichtstarif
ab Bombay bis Basra (=Bassora, =Busrah)
oder Fao 10.02.1902 – 29.11.1915
Versicherungsgebühren
bei Waarensendungen ab Bombay bis Basra oder Fao 12.02.1902 –
31.07.1914 Bei Wertangaben bis 40 M ist die Versicherungsgebühr im Gewichtstarif 2.4.1 enthalten. Bei Wertangaben über
40 M gilt für Wertsendungen und Geldsendungen nur ein Werttarif: 1,00 M je 200 M, bei einem Mindesttarif von14,00 M; |