Eingeschriebene Postsendungen 1872-1902

Briefe, Postkarten, Drucksachen und Warenproben  (zusammenfassend Briefsendungen genannt) sowie gewöhnliche Pakete und Sendungen mit Zustellungsurkunde oder mit Nachnahme  konnten als Einschreiben versandt werden. Dafür wurde einheitlich ein zusätzliches Porto von 2 Sgr, 7 Kr bzw. 20 Pfg erhoben. Bis auf wenige Ausnahmen, die unten genannt werden, blieben die Bestimmungen zu den Einschreiben für den gesamten Zeitraum einheitlich und nur die Kennzeichnungen auf den Briefen wurden mit der Zeit verändert.  Wertsendungen durften nicht als Einschreiben versandt werden.
Zusätzlich konnte eine Bescheinigung verlangt werden, auf der der Empfänger bestätigte, dass er das Einschreiben erhalten hatte. Für diese Rückscheine (auf alten Formularen auch Recepisse genannt) war zusätzlich die gleiche Gebühr wie bei Einschreiben zu zahlen. Es wurden für die Rückscheine blaue Formulare verwendet; sie wurden eingeschrieben  versandt.
Eingeschrieben wurden ebenso die Postaufträge sowohl verschickt als auch zurück oder zu Protest weiter befördert.


Folgende Besonderheiten sind zu erwähnen:
- 1872-1874 durften  Briefsendungen mit Postvorschuss nicht 'recommandirt' verschickt werden.
- ab 1900 war die Einschreibung von Sendungen mit Zustellungsurkunde nicht mehr erlaubt.
- ab 1892 war es möglich,  Rückscheine für Sendungen mit Wertangabe zu verlangen.

Kennzeichnung der Einschreibsendungen:

Es war vorgeschrieben, Einschreibsendungen mit Stempeln, später mit Aufklebern zu kennzeichnen. Es kommen aber immer wieder Belege vor, auf denen diese Kennzeichnung fehlt. Bei den Zetteln ist oft nicht zu entscheiden, ob sie später abgelöst oder gar nicht erst angebracht wurden.

1.1.1872 - 31.12.1874
Die Sendungen waren mit der Aufschrift "Recommandirt" und ggf. mit "gegen Rückschein" zu versehen. Sie erhielten den schwarzen Stempel Recommandirt oder Chargé auf der Aufschriftseite. 

Während dieser Zeit wurde in Elsass-Lothringen mit verschiedenartigen Aufklebern experimentiert.

1.1.1875 - 31.8.1875
Mit der neuen Postordnung wurde der Begriff "Einschreiben" eingeführt und es wurde vorgeschrieben, dieses Wort auf der Aufschriftseite zu notieren; zusätzlich ggf. das Wort "Rückschein". Es wurden rechteckige  Aufklebezettel eingeführt aus weißem Papier mit rotem Rahmen und dem Text Eingeschrieben und darunter die Buchstaben No mit doppelt unterstrichenem o beides in Rot . Dahinter war die Nummer zu notieren, unter der das Einschreiben beim Aufgabepostamt geführt wurde.


1.9.1875 - 31.12.1882
Die Aufklebezettel wurden zusätzlich oberhalb des Wortes Eingeschrieben mit der Bezeichnung des Aufgabepostamts  in schwarz versehen. Die  fortlaufende Nummer wurde jetzt nicht mehr handschriftlich eingetragen sondern war vorgedruckt. Dabei gab es sowohl Zettel mit roter  als auch mit schwarzer
Nummer.
Eingeschriebene Postsendungen, die aus dem Ausland hereinkamen, erhielten Aufklebezettel, die vor der Bezeichnung des Grenzpostamts die Worte vom Ausland über enthielten.


ab 1.1.1883
Die Aufklebezettel erhielten zusätzlich rechts durch einen roten senkrechten Strich abgetrennt ein großes rotes R. Es gab Postämter, bei denen entsprechend wie bei den Aufgabestempeln die einzelnen Annahmeplätze noch durch kleine Buchstaben unterschieden wurden (z. B. Zwickau (Sa.) 1. b)


Alle Aufklebezettel wurden bogenweise an die Postämter ausgeliefert, aus denen dann die einzelnen Aufklebezettel auszuschneiden waren. Später gab es auch Aufklebezettel, die wie Briefmarken gezähnt waren.