Drucksache Ursprünglich sind Drucksachen Kreuzbandsendungen. Journale, Zeitungen, periodische Werke, Broschüren, Musikalien, Prospekte und ähnliches wurden mit einem Kreuzband versehen und zu besonderen Tarifen verschickt. Später wurden statt bestimmter Inhalte nur noch das Druckverfahren festgelegt. 1860 wurde in Preußen bestimmt: Alle durch Buchdruck, Lithographie und Metallographie hergestellten Vervielfältigungen, ausgenommen gebundene Bücher, können als Kreuzbandsendungen verschickt werden. Mit der Zeit wurden die Bestimmungen im Norddeutschen Bund und für das Reichspostgebiet erweitert. Es kamen hin hinzu: 1867
Photographien
Man
passte sich also bei gleichem
Grundgedanken dem technischen
Fortschritt an.1871 gebundene Bücher 1877 Preislisten mit eingeklebten Stoffproben (nur bis 1879) 1879 Kupferstiche, Stahlstiche und Holzschnitte 1881 Hektographien (bei Einlieferung von mindestens 20 gleichlautenden Stücken) 1883 ebenso Papyrographien und Chromographien 1884 durch Prägedruck hergestellte Zeichenvorbilder 1886 Papiere in Blindenschrift 1898 weitere Vervielfältigungsverfahren sowie Alben mit Photographien 1865 wurden erstmals in Preußen gedruckte offene Karten im Format der gleichzeitig eingeführten Postanweisung zugelassen. 1868 ersetzte man den Begriff Kreuzbandsendungen durch Drucksachen. Ab 1872 wurden auch auf der Rückseite bedruckte Postkarten als Drucksachen verwendet. Auch sonst wurde mit der Zeit die äußere Form liberalisiert. Zugelassen wurden: 1869
gefaltete
(aber offene) Bögen
1870 Umwicklung mit einer Schnur und Verwendung eines Streifbandes 1871 Bücherzettel in der Form einer Drucksachenkarte 1874 Drucksachen im offenen Briefumschlag 1888 bedruckte Doppelkarten 1890 die Rollenform 45 cm lang, 1 Kg schwer 1897 die Rollenform jetzt 75 cm lang 10cm Durchmesser 1898 Karten, bei denen das Wort Postkarte durchgestrichen ist. auf der Antwortkarte dürfen sich Wertzeichen befinden Bücherzettel als Doppelkarten Weiterhin wurden nachträgliche Zusätze erlaubt, die immer stärker ausgeweitet wurden. Erlaubt wurden: 1860
Innere
Anschrift, Ort und Datum;
auf dem Kreuzband Name oder Firma des Absenders
1867 Anstriche am Rand der Drucksache 1869 Berichtigung von Druckfehlern und Unterstreichungen 1872 Auf Bücherzetteln auch Vermerke über den Einband 1883 Rechnungen zu Büchersendungen 1886 auf Quittungskarten der Alters- und Invalidenversicherungen: Ausfüllung der gedruckten Formulare 1890 bei Drucksachen von Berufsgenossenschaften und Versicherungsanstalten mit deren Absender auf der Vorderseite: Zahlen und Namen einzutragen, Vordrucke zu streichen. 1892 bei Besuchskarten die Anfangsbuchstaben der üblichen Zweckformen einzutragen 1898 Bei Besuchskarten bis zu 5 Worte einzufügen Widmung und Rechnung beizufügen Schließlich gab es immer wieder Einlieferungen, die nicht vorschriftsmäßig oder unzureichend frankiert waren. Ab 1871 galt für diese: Bis 250g wurden sie als Brief behandelt und entsprechend nachtaxiert, über 250g wurden sie nicht befördert. Ab 1879 wurden unfrankierte Drucksachen nicht mehr befördert. Unzureichend frankierte Drucksachen wurden mit doppeltem Restporto - evtl. aufgerundet auf 5 Pfg Beträge - belegt. Als Belege sind vorwiegend die (Drucksachen)Karten erhalten geblieben, aber auch gefaltete Bögen und offene Briefumschläge sowie Streifbänder. |