Drucksache


Ursprünglich sind Drucksachen Kreuzbandsendungen. Journale, Zeitungen, periodische Werke, Broschüren, Musikalien, Prospekte und ähnliches wurden mit einem Kreuzband versehen und zu besonderen Tarifen verschickt.
Später wurden statt bestimmter Inhalte nur noch das Druckverfahren festgelegt.
1860 wurde in Preußen bestimmt: Alle durch Buchdruck, Lithographie und Metallographie hergestellten Vervielfältigungen, ausgenommen gebundene Bücher, können als Kreuzbandsendungen verschickt werden. Mit der Zeit wurden die Bestimmungen im Norddeutschen Bund und für das Reichspostgebiet erweitert.
Es kamen hin hinzu:
1867 Photographien
1871 gebundene Bücher
1877 Preislisten mit eingeklebten Stoffproben (nur bis 1879)
1879 Kupferstiche, Stahlstiche und Holzschnitte
1881 Hektographien (bei Einlieferung von mindestens 20 gleichlautenden Stücken)
1883 ebenso Papyrographien und Chromographien
1884 durch Prägedruck hergestellte Zeichenvorbilder
1886 Papiere in Blindenschrift
1898 weitere Vervielfältigungsverfahren sowie Alben mit Photographien
Man passte sich also bei gleichem Grundgedanken dem technischen Fortschritt an.

1865 wurden erstmals in Preußen gedruckte offene Karten im Format der gleichzeitig eingeführten Postanweisung zugelassen. 1868 ersetzte man den Begriff Kreuzbandsendungen durch Drucksachen.
Ab 1872 wurden auch auf der Rückseite bedruckte Postkarten als Drucksachen verwendet.
Auch sonst wurde mit der Zeit die äußere Form liberalisiert.
Zugelassen wurden:
1869 gefaltete (aber offene) Bögen
1870 Umwicklung mit einer Schnur und Verwendung eines Streifbandes
1871 Bücherzettel in der Form einer Drucksachenkarte
1874 Drucksachen im offenen Briefumschlag
1888 bedruckte Doppelkarten
1890 die Rollenform 45 cm lang, 1 Kg schwer
1897 die Rollenform jetzt 75 cm lang 10cm Durchmesser
1898 Karten, bei denen das Wort Postkarte durchgestrichen ist.
          auf der Antwortkarte dürfen sich Wertzeichen befinden
          Bücherzettel als Doppelkarten

Weiterhin wurden nachträgliche Zusätze erlaubt, die immer stärker ausgeweitet wurden.
Erlaubt wurden:
1860 Innere Anschrift, Ort und Datum; auf dem Kreuzband Name oder Firma des Absenders
1867 Anstriche am Rand der Drucksache
1869 Berichtigung von Druckfehlern und Unterstreichungen
1872 Auf Bücherzetteln auch Vermerke über den Einband
1883 Rechnungen zu Büchersendungen
1886 auf Quittungskarten der Alters- und Invalidenversicherungen: Ausfüllung der gedruckten Formulare
1890 bei Drucksachen von Berufsgenossenschaften und Versicherungsanstalten mit deren Absender auf der Vorderseite: Zahlen und Namen einzutragen, Vordrucke zu streichen.
1892 bei Besuchskarten die Anfangsbuchstaben der üblichen Zweckformen einzutragen
1898 Bei Besuchskarten bis zu 5 Worte einzufügen
          Widmung und Rechnung beizufügen

Schließlich gab es immer wieder Einlieferungen, die nicht vorschriftsmäßig oder unzureichend frankiert waren.
Ab 1871 galt für diese: Bis 250g wurden sie als Brief behandelt und entsprechend nachtaxiert, über 250g wurden sie nicht befördert.
Ab 1879 wurden unfrankierte Drucksachen nicht mehr befördert. Unzureichend frankierte Drucksachen wurden mit doppeltem Restporto - evtl. aufgerundet auf 5 Pfg Beträge - belegt.

Als Belege sind vorwiegend die (Drucksachen)Karten erhalten geblieben, aber auch gefaltete Bögen und offene Briefumschläge sowie Streifbänder.