Postanweisung


Zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs wurde zum 1.1.1865 im Preußischen Postbezirk die Postanweisung eingeführt. Die Formblätter wurden zunächst kostenlos, ab 1868 gegen Gebühr an die Kunden abgegeben und konnten dann mit Absenderzudrucken versehen werden. Auf dem Empfängerabschnitt (zunächst als Coupon ab 1.1.1875 als Abschnitt bezeichnet) konnten Mitteilungen vermerkt werden. Dem Absender wurde  ein Einlieferungsschein über den eingezahlten Betrag ausgehändigt. Die Gebühren wurden durch Frankierung beglichen.
Die Postanweisungen wurden dem Empfänger per Post ausgehändigt. Dieser konnte dann gegen Quittierung auf dem Formular das Geld (und den Abschnitt) in Empfang nehmen. Für den Landestellbezirk gab es schon früh Regelungen, die den Landbriefträgern erlaubte, die Barbeträge gegen ein Bestellgeld ins Haus zu bringen.  Ab 1872 wurde dafür ein Bestellgeld von 1 SGr. festgelegt. Ab  Juli 1872 wurde auch ein Bestellgeld für den Ortsbestellbezirk von 1/2 SGr. festgelegt, ab 1.1.1875 5 Pfg, aber erst 1900 wurde die Post zur Abtragung des Geldes verpflichtet.
Seit 1868 waren auch Postanweisungen ins Ausland möglich, soweit das durch bilaterale Postverträge vereinbart wurde.
Die Formulare wurden jeweils für den Norddeutschen Bund und die Deutsche Reichspost umgestaltet und die Wertangabe von Thaler zum 1.1.1875 dann in Mark und Pfennig ersetzt.
1880 wurden neue Postanweisungsformulare mit eingedruckter 20 Pfg. Marke (Serie Pfennig) in Blaudruck herausgegeben, 1893 ebenfalls mit eingedruckter Marke der Serie Krone-Adler und  1899 wegen Änderung der Gebühren ein Formular mit einer 10 Pfg. Marke (Serie Germania) in Rotdruck. Es war jeweils Platz für das Einkleben einer weiteren Marke vorgesehen.
Der Höchstbetrag, der mit einer Postanweisung überwiesen werden konnte, war seit 1867 auf 50 Thaler festgesetzt, der Betrag wurde zum 1.1.1875 auf 300 Mark, 1879 auf 400 Mark und 1892 auf 800 Mark heraufgesetzt.