Postkarte


Nach Vorbildern in Österreich wurde ab dem 18.6.1870 die Norddeutsche Correspondenzkarte verkauft und formal ab dem 1.7.1870  zur Versendung mit der Post zugelassen.
Diese Karte mit einem Format von 16,3 : 10,8 cm war der Vorläufer der Postkarte, die dann mit Wirkung vom 1.7.1872 mit der endgültigen Bezeichnung Postkarte zunächst im Format 14,4 : 8,8 cm und dann ab 1.10.1873 im Format 14 : 9 cm  als Ganzsache mit vorgedrucktem Wertstempel und als Formular eingeführt wurde.
Gleichzeitig wurde die private Herstellung der Formulare zugelassen, wenn sie in Größe und Papierstärke der offiziellen Postkarte glich und die Überschrift Postkarte trug.
Bis 1880 überwogen die amtlichen Postkarten mit Wertstempel (Ganzsachen). Erst danach wurden Karten ohne Werteindruck häufiger.
Ansichtspostkarten kamen schon früh Anfang der 70er Jahre vor, werden jedoch erst ab 1895 häufig.

Die Correspondenzkarte enthielt noch Bemerkungen zum Gebrauch auf der Vorderseite. Diese fielen dann aber schon ab August 1872 weg.

Die Postverwaltung sah sich genötigt, im Laufe der Verwendung Vorschriften für die Vorderseite der Postkarte zu erlassen:
1873: Geschäftsempfehlungen auf der Vorderseite sind unzulässig.
1875: Ein Aufkleben von Lichtbildaufnahmen wird nicht gestattet.
1876: Das Aufkleben von Anschriftenzetteln wird erlaubt.
1879: Name und Wohnort des Absenders darf auf der Vorderseite angegeben werden.
          Texte mit der Absicht der Beleidigung oder strafbarer Handlung werden von der Beförderung ausgeschlossen.
          Texte und Aufschriften dürfen nicht beseitigt und ersetzt werden.
1886: Das Anfügen von Warenproben ist unzulässig.
1892: Absenderangaben mit Klebezetteln ist zulässig.
1899: Aufklebungen auf der Rückseite sind zulässig.
Damit reagierte die Postverwaltung einerseits auf Kundenwünsche, andererseits auf festgestellte Auswüchse.