Post-Paketadresse Pakete mussten seit 1855 mit einem Begleitbrief versehen sein, der die Anschrift des Empfängers und weitere Angaben über die Beschaffenheit des Paketes, die Signatur und ggfs. eine Wertangabe enthielt. Dieser Begleitbrief wurde dem Empfänger ausgehändigt. Das Paket wurde dann gegen Vorlage des Begleitbriefes an der Poststation ausgeliefert. Die Identifikation von Begleitbrief und Paket erfolgte über einen Aufklebezettel, auf dem das Absenderpostamt und eine fortlaufende Nummer gedruckt waren. Dieser wurde sowohl auf dem Begleitbrief als auch auf dem Paket aufgeklebt. Seit 1870 konnten auch Korrespondenzkarten als Begleitbriefe versendet werden. Ab 1.1.1874 traten Post-Paketadressen (PPa) an die Stelle der bisherigen Begleitbriefe. Diese wurden zunächst amtlich aus gelbem Steifpapier hergestellt. Die Herstellung durch Privatunternehmer wurde aber gleichzeitig gestattet. Zunächst mussten die Privatdrucke mit den offiziellen Formularen identisch sein und durften nur gedruckte Absenderangaben enthalten, deren Zudruck auch auf den offiziellen Formularen erlaubt war. Später beschränkte man sich darauf, dass alle Angaben und Texte entsprechend vorhanden waren. Die Gebühren für die Pakete wurden - wie schon seit 1865 auf den Begleitbriefen - auf den PPa verklebt. Für die ersten zwei Marken war dafür ein Platz auf dem Formular vorgesehen. Die weiteren Marken waren auf die Erläuterungen der Rückseite zu kleben. Pakete durften auch in besonderer Form als Wertpakete, per Einschreiben und per Nachnahme verschickt werden. Diese Angaben waren wie bei Briefsendungen auf den PPa zu vermerken. Die PPa enthielten einen Abschnitt, der für den Empfänger bestimmt war. Er wurde auf Wunsch des Empfängers abgetrennt. Der Rest verblieb im Besitz der Post. Das Format wurde 1874 geändert und betrug 184 : 112 mm. Ab 1873 wurde ein Sperrgutzuschlag eingeführt, der 50% der Paketgebühren nicht überschreiten durfte und ggfs. auf 5 Pfg.-Beträge abgerundet wurde. An vielen Orten wurde mit der Zeit ein privater Fahrdienst eingerichtet, der den Kunden der Post, die Pakete ins Haus brachte. Es entwickelten sich vielerlei Tarife und man bemühte sich während der 60er Jahre um eine Vereinheitlichung der Gebühren: das Bestellgeld. Dieses war aber erst 1875 einheitlich für alle Bereiche - Ortsbestellbezirk und Landbestellbezirk - geregelt. Die Abwicklung der Paketzustellung wurde zunächst auch weiter nicht von der Post organisiert, sondern war eine zusätzliche Aufgabe und Einnahmequelle der jeweiligen Leiter der Postämter. |