Wertbrief Wertbriefe sind zunächst (für den Nordeutschen Bund 1867) Briefe mit einem Kreuzkuvert und 5 Siegeln, in die Bargeld (Münzen so befestigt, dass sich ihre Lage nicht verändern konnte) oder Wertpapiere verschlossen waren. Als Wert war auf der Außenseite der Bargeldwert bzw. der Wiederbeschaffungswert der Wertpapiere zu deklarieren. Eine Übereinstimmung von Inhalt und Deklaration wurde jedoch von der Post nicht überprüft. Der deklarierte Wert durfte den gemeinen Wert jedoch nicht übersteigen. Die strenge Vorschrift über die äußere Form wurde 1873 gelockert: Es war nur noch ein haltbares Kuvert und eine Versiegelung vorgeschrieben, so dass eine Verletzung des Inhaltes ohne äußerlich wahrnehmbare Beschädigung von Kuvert oder Siegel unmöglich war. Ab 1.1.75 musste die Wertangabe in Reichswährung erfolgen. Der Wertbrief war neben der Postanweisung der zweite Weg Bargeld mit der Post zu transferieren. Welcher Weg beschritten wurde, wurde auch durch die Gebühren der Post beeinflusst. Hier waren die Wertbriefe für größere Summen deutlich preiswerter. Andererseits konnten Wertsendungen in vollem Umfang privat zusätzlich versichert werden, wobei in der Regel nur die Verpflichtung bestand, diese Wertsendungen mit einem Teilbetrag des tatsächlichen Wertes als Wertbrief zu deklarieren. Es kann also nicht immer von der Wertdeklaration auf dem Umschlag auf den Wert des Inhalts geschlossen werden. Das Porto setzte sich immer aus einem Anteil für den Brief (nach Gewicht) und einer Gebühr nach Wertstufen unterteilt zusammen. |