Der vergebliche Versuch eines Arztes sein Honorar einzutreiben



Herr Dr. A. Stüler, praktischer Arzt in Ohrdruf, schreibt eine auf den 9. April 1896 datierte Rechnung an den Obermahler Frank in Höhe von 5 Mark für ärztliche Bemühungen im Jahre 1894 und schickt sie am 8.4. in einem verschlossenen Umschlag als Ortsbrief  mit 5 Pfg (47c) frankiert per Post an den  Patienten. (s. Stempel auf der Marke mit rechtem Rand: OHRDRUF * * a -8.4.96. 10-11N.)



Er erhält ihn mit dem Bleistiftvermerk 'verzogen Kalck bei Cöln a/Rhein' zurück und adressiert ihn um nach Cöln und ergänzt das Porto um eine weitere 5 Pf. Marke (47c). Die Post akkzeptiert diese Auffrankierung wie für eine Nachsendung, obwohl eine neue Postsendung entstanden ist, und sendet den Brief nach Cöln (Stempel OHRDRUF * * a -9.4.96. 8-9V.).



 In Cöln wird der Brief noch am gleichen Tag auf dem Postamt 1 entgegengenommen (Stempel CÖLN *(RHEIN) 1 p -9.4.96 9-10N.), man sieht sich aber außer Stande den Brief zuzustellen (s. gelber Klebezettel). Daher schickt man ihn wieder zurück wo er am 12. 4. wieder in Ohrdruf ankommt. Die Rechnung im Briefumschlag verschwindet also unbezahlt in den Akten des Arztes.