Der vergebliche Versuch eines Arztes sein Honorar einzutreiben
Herr Dr. A.
Stüler, praktischer Arzt in Ohrdruf, schreibt eine auf
den 9. April 1896 datierte Rechnung an den Obermahler Frank in
Höhe von 5 Mark für ärztliche Bemühungen im Jahre
1894 und schickt sie am 8.4. in einem verschlossenen Umschlag als
Ortsbrief mit 5 Pfg (47c) frankiert per Post an den
Patienten. (s. Stempel auf der Marke mit rechtem Rand: OHRDRUF * * a -8.4.96. 10-11N.)
Er erhält ihn mit dem
Bleistiftvermerk 'verzogen Kalck bei Cöln a/Rhein' zurück und
adressiert ihn um nach Cöln und ergänzt das Porto um eine
weitere 5 Pf. Marke (47c). Die Post akkzeptiert diese Auffrankierung
wie für eine Nachsendung, obwohl eine neue Postsendung entstanden
ist, und sendet den Brief nach Cöln (Stempel OHRDRUF * * a
-9.4.96. 8-9V.).
In Cöln wird der Brief noch am gleichen Tag auf
dem Postamt 1 entgegengenommen (Stempel CÖLN *(RHEIN) 1 p -9.4.96
9-10N.), man sieht sich aber außer Stande den Brief zuzustellen
(s. gelber Klebezettel). Daher schickt man ihn wieder zurück wo er
am 12. 4. wieder in Ohrdruf ankommt. Die Rechnung im Briefumschlag verschwindet also
unbezahlt in den Akten des Arztes. |