Zusatzfrankatur auf einer Rohrpostkarte



Diese Rohrpostkarte erscheint von ihrer Verwendung her ganz gewöhnlich zu sein:



Herr Homolke schreibt an Herrn Sobotta, dass er nicht kommen kann, weil er verreisen muss. Dabei notiert er zunächst eine falsche Adresse und korrigiert sie durch einen Aufkleber.
Die Karte ist  im Postamt 4 am Stettiner Bahnhof eingegangen, wurde von dort zum nächsten Rohrpostamt 55 (R14) (Ecke Chausseestraße und  Invalidenstraße) gebracht und von dort zum Rohrpostamt 46 (R18) mit Rohrpost befördert. Dieses liegt am Anhalter Bahnhof, ganz in der Nähe des Halleschen Ufers.
Warum also mit 10 Pfg. auffrankiert?  Ich  vermute, dass eine Beklebung von Rohrpostkarten nicht zulässig war und dies vom Postbeamten im Postamt 4 moniert wurde. Daher musste Herr Homolke eine Versendung wir ein Rohrpostbrief akkzeptieren und 10 Pfg. zusätzlich entrichten.
Wer eine bessere Erklärung hat, schreibe mir eine e-mail.