Brief
Das Maximalgewicht eines Briefes
beträgt 250g.
1.4.1886:Auf der Außenseite
können weitere Angaben und
Abbildungen, welche sich auf den Stand, die Firma oder das
Geschäft des Absenders beziehen unter der Bedingung
hinzugefügt werden, dass sämtliche, nicht die
Beförderung betreffenden Vermerke etc. in ihrer Ausdehnung etwa
den sechsten Teil des Briefumschlages nicht überschreiten. Auf der
Rückseite der Briefumschaläge, und zwar auf der
Verschlussklappe, können außerdem solche Zeichen und
Abbildungen angebracht werden, welche im Allgemeinen als Ersatz
für einen Siegel- oder Stempelabdruck anzusehen sind.
Die zum 1.11.1897 als Ganzsachen mit 10 Pfg. Werteindruck
eingeführten Kartenbriefe gelten als normale Briefe.