Brief

Das Maximalgewicht eines Briefes beträgt 250g.

1.4.1886:Auf der Außenseite können weitere Angaben und Abbildungen, welche sich auf den Stand, die Firma oder das Geschäft des Absenders beziehen unter der Bedingung hinzugefügt werden, dass sämtliche, nicht die Beförderung betreffenden Vermerke etc. in ihrer Ausdehnung etwa den sechsten Teil des Briefumschlages nicht überschreiten. Auf der Rückseite der Briefumschaläge, und zwar auf der Verschlussklappe, können außerdem solche Zeichen und Abbildungen angebracht werden, welche im Allgemeinen als Ersatz für einen Siegel- oder Stempelabdruck anzusehen sind.

Die zum 1.11.1897 als Ganzsachen mit 10 Pfg. Werteindruck eingeführten Kartenbriefe gelten als normale Briefe.