Rohrpost
Die Rohrpost in Berlin wurde zum 1.12.1876 in Betrieb genommen..
Rohrpostbriefe dürfen die Maße 12 1/2 x 8 cm
nicht überschreiten und nicht mehr als 10 g wiegen. Sie
dürfen nicht versiegelt werden und keine zerbrechlichen
Gegenstände enthalten. Sie werden zum Einlegen in die
Briefbehälter gerollt. Karten werden geknickt. Es
wurden Ganzsachen für den Rohrpostverkehr hergestellt. Bei
Verwendung von normalen Briefen und Karten musste die Vorderseite mit
der unterstrichenen Bezeichnung "Rohrpost" versehen werden. Die
Gebühren waren im Voraus zu entrichten.
Die Bestellung erfolgte vom Zielpostamt zum Adressaten per Eilboten.
ab 26.12.1876: Rohrpostsendungen können auch nach außerhalb
gehen. In diesem Fall werden sie per Rorpost an das dem betreffenden
Bahnhof nächstliegende Postamt gesendet und dann per Eilboten zum
Bahnhof gebracht. Außerhalb Berlins werden solche Sendungen als
normale Postsendungen betrachtet.
ab 3. März 1877: Rohrpostsendungen können auch von
außerhalb nach Berlin gesandt werden. Sie werden nach dem
Eintreffen in Berln als Rohrpostsendungen behandelt.
Die Sendungen von oder nach
auswärts müsssen
neben dem normalen Porto zusätzlich mit dem Porto für die
Rohrpostbeförderung versehen sein.