Rohrpost

Die Rohrpost in Berlin wurde zum 1.12.1876 in Betrieb genommen..

Rohrpostbriefe dürfen die Maße 12 1/2  x 8  cm nicht überschreiten und nicht mehr als 10 g wiegen. Sie dürfen nicht versiegelt werden und keine zerbrechlichen Gegenstände enthalten. Sie werden zum Einlegen in die Briefbehälter gerollt.  Karten  werden geknickt. Es wurden Ganzsachen für den Rohrpostverkehr hergestellt.  Bei Verwendung von normalen Briefen und Karten musste die Vorderseite mit der unterstrichenen Bezeichnung "Rohrpost" versehen werden. Die Gebühren waren im Voraus zu entrichten.

Die Bestellung erfolgte vom Zielpostamt zum Adressaten per Eilboten.

ab 26.12.1876: Rohrpostsendungen können auch nach außerhalb gehen. In diesem Fall werden sie per Rorpost an das dem betreffenden Bahnhof nächstliegende Postamt gesendet und dann per Eilboten zum Bahnhof gebracht. Außerhalb Berlins werden solche Sendungen als normale Postsendungen betrachtet.

ab 3. März 1877: Rohrpostsendungen können auch von außerhalb nach Berlin gesandt werden. Sie werden nach dem Eintreffen in Berln als Rohrpostsendungen behandelt.


Die Sendungen
von oder nach auswärts müsssen neben dem normalen Porto zusätzlich mit dem Porto für die Rohrpostbeförderung versehen sein.