unbestellbare Briefe
Ist der Empfänger am Bestimmungsort nicht zu ermitteln, so wird
der Brief als unzustellbar erachtet und zum Aufgabeort
zurückgesandt und an den Absender zurückgegeben.
Kann die Postanstalt am Aufgabeort den Absender nicht ermitteln, so
wird der Brief an die vorgesetzte Ober-Oistdirektion eingesandt, welche
denselben mittelst Stempel als unzustellbar zu bezeichnen und durch
Eröffnung den Absender zu ermitteln hat. Die mit der
Eröffnung beauftragten, zur Beobachtung strengster
Verschwiegenheit besonders verpflichteten Beamten nehmen Kenntnis von
der Unterschrift und von dem Ort, müssen sich aber jeder weiteren
Durchsicht enthalten. Der Brief wird hiernächst mit einem
Dienstsiegel, welches die Inschrift trägt: "Amtlich eröffnet
durch die Ober-Postdirektion in N." wieder verschlossen.
Ist der Absender nicht zu ermitteln, werden gewöhnliche Briefe
nach Verlauf von drei Monaten, vom Tage ihres Eingangs desselben bei
der Ober-Postdirektion gerechnet, vernichtet.