unbestellbare Briefe

Ist der Empfänger am Bestimmungsort nicht zu ermitteln, so wird der Brief als unzustellbar erachtet und zum Aufgabeort zurückgesandt und an den Absender zurückgegeben.

Kann die Postanstalt am Aufgabeort den Absender nicht ermitteln, so wird der Brief an die vorgesetzte Ober-Oistdirektion eingesandt, welche denselben mittelst Stempel als unzustellbar zu bezeichnen und durch Eröffnung den Absender zu ermitteln hat. Die mit der Eröffnung beauftragten, zur Beobachtung strengster Verschwiegenheit besonders verpflichteten Beamten nehmen Kenntnis von der Unterschrift und von dem Ort, müssen sich aber jeder weiteren Durchsicht enthalten. Der Brief wird hiernächst mit einem Dienstsiegel, welches die Inschrift trägt: "Amtlich eröffnet durch die Ober-Postdirektion in N." wieder verschlossen.

Ist der Absender nicht zu ermitteln, werden gewöhnliche Briefe nach Verlauf von drei Monaten, vom Tage ihres Eingangs desselben bei der Ober-Postdirektion gerechnet, vernichtet.