Zustellung in Baden
Das Verfahren zur Zustellung von gerichtlichen Schreiben war in Baden anders organisiert. Die zuzustellenden Schreiben wurden dem für den Adressaten zuständigen Gericht übersandt. Dort war es die Aufgabe eines Gerichtsboten, die Zustellung durchzuführen. Auf einem mitgesandten Zustellungsschein wurde die Zustellung bescheinigt und dieser Schein als normaler Brief an das antragstellende Gericht zurückgesandt.
Das folgende Beispiel zeigt den Zustellungsschein und die Adresse auf dessen Rückseite:

                                                               

Zugestellt wurde eine Ladung des Amtsgerichts Überlingen vom 13.12.1875. Die korrekte Zustellung wurde vom Gerichtsboten in Freiburg am 15.12.1875 bestätigt und der Schein am gleichen Tage ans Amtsgericht in Überlingen zurückgeschickt.

                                                                             

Auch wenn der Zustellungsschein beschädigt ist, macht ihn doch die aufgeklebte 33aa zu etwas Besonderem.