Behändigungsschein eines Gerichts in Sachsen

In der äüßeren gefalteten Form weist diese Postsendung nicht auf einen Behändigungsschein hin:

                            

Faltet man das Blatt ( 207 x 335 mm) auseinander so zeigt die Rückseite folgendes Bild:

                             

Dieser Behändigungsschein wurde vom Königlich Sächsischen Gerichtsamt Hainichen ausgefertigt:

                                 

Er betrifft eine Verfügung in R. S. Fischer / Franke in Pappendorf und ist Herrn Wirthschaftsbesitzer Emmrich in Arnsdorf  bei Böhrigen zu behändigen.  Der Behändigungsschein wurde gesiegelt, auf der Rückseite (s. o.) adressiert und mit dem Schreiben der Verfügung abgesandt und wurde im Postamt Böhrigen in Empfang genommen..



















Der Briefträger behändigte in Arnsdorf  den Brief  mit der Verfügung
am  8/10. in Abwesenheit des Adressaten dessen Ehefrau

Sie unterschrieb das Empfangsbekenntniß mit Arnsdorf am 8 Oktober 1878 Wilhelmine Emmrich und der Briefträger unterzeichnete mit Schneider Briefträger






















Dass alles seine Ordnung hatte, bescheinigte dann der Beamte Schwabe am 9.10.1878 der Kais. Postagentur in Böhrigen:



Danach wurde der Behändigungsschein unter Taxierung mit 20 Pf. am 9.10.1878 nach Hainichen zurückgesandt (s. o.), wo er am selben Tag eine Stunde später ankam und auch ausgeliefert wurde, wie der Eingangsstempel des Gerichts bestätigt.

    

Im Gericht wurden die ausgezahlten 20 Pf. Porto in rot auf dem Behändigungsschein vermerkt.