Porto  für Briefpost von Elsass-Lothringen nach Frankreich
3.10.1870 - 31.12.1871

Für die Zeit vom 3.10.1870 bis zum 25.3.1871 wurde im besetzten Teil Frankreichs eine deutsche Postverwaltung eingerichtet.
Für diesen Zeitraum gelten für Sendungen von Elsass-Lothringen nach den besetzten Teilen Frankreichs die gleichen Taxen wie im Inneren Elsass-Lothringens.
Für Sendungen ins unbesetzte Frankreich und ab 26.3.1871 bis zum 31.12.1871 für Sendungen nach Frankreich galten folgende Sätze:
Für Korrespondenzkarten und Briefe je 10g 20 Centimes, für Drucksachen je 40g 4 Centimes.
Die deutschen Marken für die Post im besetzten Teil Frankreichs wurden von der französischen Post nicht anerkannt. Daher wurde die Briefpost nach Frankreich mit einem Nachporto belegt. Dabei wurden die Briefe zunächst als unfrankiert angesehen. Später wurde nur noch das normale Porto nacherhoben und für Paris gab es für kurze Zeit Ausnahmen. Eine Nachtaxierung konnte durch Doppelfrankierung mit zusätzlichen französischen Marken vermieden werden.
Im Folgenden sollen nur die Taxierungen für einfache Briefe bis 10g angegeben werden. Die weiteren Details lese man bei F. Spalink: "Doppelporto und Doppelfrankierung 1870 bis 1872" (s. Literatur) nach.
3.10. 1870 - 26.2.1871 30 Centimes
Paris 5.2.1871 - 26.2.1871 20 Centimes
27.2.1871 - 31.8.1871  20 Centimes
1.9.1871 - 31.12.1871 25 Centimes

Für die Zeit ab 1.1.1872 s. Europa Briefpost vor UPU -> Frankreich