Porto und Gebühren für Briefsendungen in das Europäische Ausland vor dem Postvereinsvertrag

Es werden die Gebühren genannt, soweit sie aus den Verfügungen der Postverwaltung hervorgehen.
Es werden Verfügungen in den Amtsblättern
des Königlichen Post-Departements (Preußen) 1858 und 1866/67
der Norddeutschen Post-Verwaltung 1867 - 1871
der Deutschen Reichs-Postverwaltung 1871 -  1875
der Deutschen Reichspost - und Telegraphenverwaltung 1876 - 1879
des  Reichs-Postamts 1880 -1899
als Quellen angegeben. Die Verfügungen sind mit Verfügungsnummer und Jahreszahl der Ausgabe bezeichnet (z. B.  V75/73).

Die Gebühren sind für folgende Länder angegeben:
Belgien, Dänemark mit Färöer und Island, Frankreich mit Algerien, GriechenlandGroßbritannien und Irland mit Gibraltar, Helgoland und Malta, Italien, Kirchenstaat, MontenegroNiederlande, Norwegen, Portugal, RumänienRusslandSchweden, Schweiz, Serbien, Spanien und Türkei
Alle diese Staaten *) sind Gründungsmitglieder des allgemeinen Postvereins. Durch deren Vertrag werden die Gebühren für Briefe, Postkarten, Drucksachen sowie Warenproben und Geschäftspapiere neu einheitlich geregelt. Daher gelten die aufgeführten Gebühren dafür nur bis zum 31.5.1875, für Frankreich bis zum 31.12.1875.
Regelungen des Grenzverkehrs und des Wechselverkehrs werden durch den Postvereinsvertrag nicht berührt. Die unten aufgeführten Gebühren für Eilsendungen bleiben auch über den 31.5.1875 hinaus bestehen.
Die Gebühren für den Wechselverkehr mit Österreich-Ungarn, Liechtenstein und Luxemburg sind dort nachzulesen.
Für Luxemburg gelten ab 1.5.1878 die Postvereinsgebühren (V48/78).
Für Monaco und  Andorra gelten die Gebühren Frankreichs, für San Marino die Italiens.

Die Gewichtsangaben erfolgen zunächst in Loth.
Es entsprechen  6/10 Loth = 10 Gramm (g) , 1 Loth = 16²/3 g, 2½ Loth = 41²/3 g,
15 Loth = 250 g.

Es wird nicht jeweils angegeben, ab wann  das Grammgewicht eingeführt wird.
Die Portoangaben erfolgen zunächst in Silbergroschen (Sgr.) für das Taler-Gebiet und in Kreuzern (Kr.) für das Gulden-Gebiet.
Umrechnung ab 1.1.1875  1 Sgr. = 10 Pfg.

Die jeweiligen Vereinbarungen zwischen den Postverwaltungen gelten für die Nachfolge-Staaten (Preußen -> NDB und NDB -> DR) unverändert weiter.

*) In der Verfügung 138/75 zur Erläuterung der Regelungen des Postvereinsvertrages wird zwar der Kirchenstaat als Gründungsmitglied nicht erwähnt, andererseits behauptet, dass die Regelungen für ganz Europa gelten. Somit nehme ich an, dass auch für den Kirchenstaat die Postvereinsregelungen ab 1.6.1875 gelten.

Belgien

seit 1.9.1868 (V152/68)

Briefe

Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth: 2 Sgr. bzw. 7 Kr.
Briefporto für den einfachen unfrankierten Brief bis 1 Loth: 40 Centimes.
Briefporto für schwerere Briefe je Loth: ein einfacher Portosatz.
Es gelten Sonderregelungen für den Grenzverkehr.
Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken.

Postkarten (seit 1.5.1871,  V111/71) frankiert
Porto wie einfache Briefe

Postkarten mit Rückantwort ( 1.7.1875, V129/75) 20 Pf.

Drucksachen müssen frankiert sein. Unzureichend frankierte Drucksachen werden wie unfrankierte Briefe behandelt, unter Anrechnung der verwendeten Freimarken.
Porto je 2½  Loth ½ Sgr. bzw. 2 Kr.
ab 1.9.1872 (V193/72)  je 50 g. Das Maximalgewicht wird von 250 g auf  1 kg erhöht.

Warenproben wie Drucksachen.

Recommandation ist zulässig. Sendungen mit Recommandation müssen frankiert sein. Die Gebühr beträgt 2 Sgr. bzw. 7 Kr.
Die Rückscheingebühr beträgt ebenfalls 2 Sgr. bzw. 7 Kr.

Expresssendungen
Die Expressgebühr für die Zustellung im Postort beträgt 2½ Sgr. bzw. 9 Kr. Diese kann vom Absender oder vom Empfänger gezahlt werden. Bei Zustellung außerhalb des Ortsbereichs wird die Gebühr vor Ort festgestellt und vom Empfänger verlangt.
ab 1.7.1875 (V192/75)
Die Expressgebühr ist vom Absender zu zahlen und beträgt 25 Pf.  Die darüber hinaus zu zahlende Gebühr für die Zustellung außerhalb des Ortes der Postanstalt ist vom Empfänger zu zahlen.

Portofreiheit
Portofreiheit gilt für
  • die regierenden Fürsten und ihre Familien
  • die Korrespondenz zwischen der preußischen Gesandschaft in Belgien und den General-Prokuratoren und den Präsidenten  der Rheinischen Gerichtshöfe für juristische Akten
  • die Korrespondenz zwischen Post-, Telegrafen- und  staatlichen Eisenbahnverwaltungen
  • die Rückscheine
  • die Korrespondenz zur Sicherung  der Ausführung von Handels- und Schifffahrtsverträgen


Dänemark

gilt nicht für Island, Faröer, Grönland und die Kolonien
seit 1.5.1868 (V77/68)

Briefe
Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth: 2 Sgr. bzw. 7 Kr.
Briefporto für den einfachen unfrankierten Brief bis 1 Loth: 16 Schilling.
Briefporto für schwerere Briefe bis 15 Loth: doppelter Betrag für einfache Briefe
Es gelten Sonderregelungen für Schleswig-Holstein, Lübeck und Hamburg sowie für Grenz-Postanstalten s. Gremzverkehr.
Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken. Bruchteile des zu ergänzenden Portos werden auf ganze Schillinge aufgerundet.

Postkarten (ab 1.1.1871 V253/70) frankiert
Porto wie einfache Briefe

Drucksachen  bis 250g
Porto ¾ Sgr. bzw. 3 Kr. pro 2½ Loth, jedoch nicht mehr als das doppelte Briefporto. Sendungen müssen frankiert sein.
Unzureichend frankierte Drucksachen werden wie unfrankierte Briefe behandelt unter  Anrechnung der verwendeten Freimarken.
ab 1.8.1873 (V145/73)
Porto ¾  Sgr. bzw. 3 Kr. je 50 g. Die Obergrenze wird von 250 auf 500 g erhöht. Die Begrenzung des Portos auf das doppelte Briefporto fällt weg.
ab 5.9.73 (V172/73)
Die Begrenzung des Portos für Drucksachen bis 250 g auf das Doppelte des Briefportos wird wieder eingeführt. Schwerere Drucksachen wie bisher.

Warenpoben
wie Drucksachen

Recommandation
sgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Die Sendungen müssen frankiert sein.
Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.

Expresssendungen sind nur nach Postorten möglich. Die Gebühr beträgt 2 Sgr. Porto und Gebühr sind im Voraus zu entrichten.

Portofreiheit
Portofreiheit gilt für
  • die regierenden Fürsten und ihre Familien
  • Staatsdienstangelegenheiten
Färöer und Island
seit 14.5.1870

Briefe
Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth: 3 Sgr. bzw. 10 Kr.
Briefporto für schwerere Briefe bis 15 Loth: doppelter Betrag für einfache Briefe
Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verklebten Freimarken. Bruchteile des zu ergänzenden Portos werden auf ganze Schillinge aufgerundet.

Drucksachen und Warenproben bis 250g
Porto 1¼ Sgr. pro 2½ Loth, jedoch nicht mehr als das doppelte Briefporto. Sendungen müssen frankiert sein.
ab 1.8.1873 je 50 g

Recommandationsgebühr 2 Sgr bzw. 7 Kr. 


Frankreich mit Algerien
vor 14.5.1872
Im Grenzverkehr gelten Sonderregelungen

1. (V68/58) Vertrag mit Preußen (gilt auch  für die unter preußischer Postverwaltung stehenden Gebiete: Birkenfeld, Anhalt (Bernburg, Cöthen,Dessau), Enklave Allstedt, Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen, sowie für Sachsen, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg (ohne Birkenfeld und Lübeck), Braunschweig und Sachsen-Altenburg)

Briefe
aus den Reg. Bez. Aachen, Cöln, Trier, Coblenz und Düsseldorf, sowie Birkenfeld 
Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 6/10 Loth (10 g):  3½ Sgr. 
Briefporto für schwerere Briefe  je 6/10 Loth:  der einfache Portosatz
aus den übrigen oben genannten Gebieten 
Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 6/10 Loth:  4½ Sgr.
Briefporto für schwerere Briefe  je 6/10 Loth:  der einfache Portosatz

Postkarten (ab 1.1.1871 V253/70) frankiert
Porto wie einfache Briefe

Drucksachen und  Warenproben
Porto 3/4 Sgr. pro 2 4/10 Loth (40 g)  nur frankiert.

Recommandationsgebühr für Briefe im Voraus 4 Sgr.
Rückschein portofrei

Portofreiheit gilt  für Staatsienst-Angelegenheiten.

2. Vertrag 1861 mit Thurn und Taxis
aus Hamburg, Lübeck und Bremen
Briefporto für den frankierten Brief je 10 g:  4½ Sgr.
aus dem übrigen Postgebiet
Briefporto für den frankierten Brief je 10 g: 3½ Sgr. bzw. 12 Kr .

3. aus Elsass-Lothringen
vom 1.1.1872 -14.5.1872
Briefe je 10 g 2 Groschen
Drucksachen je 10 g 1/3 Groschen
Recommandationsgebühr 2 Groschen
in Frankreich wurden bis 24.5.1872 folgende Nachgebühren erhoben:
Briefe bis 10 g 25 Centimes, bis 20 g 40 Centimes, bis 50 g 70 Centimes darüber hinaus je 50 g 50 Centimes zusätzlich
Drucksachen in offenen Umschägen je 10 g 10 Centimes
Drucksachen unter Streifband bis 5 g 2 Centimes, daüber hinaus je 5 g 1 Centime zusätzlich
Recommandationsgebühr 50 Centimes
Die Nachgebühren konnten durch Verkleben französischer Marken vermieden werden.

ab 15.5.1872 (V113/72)



Briefe
Briefporto für den frankierten Brief je 10 g:  3 Sgr. bzw. 9 Kr.
keine Gewichtsbegrenzung
Im Grenzverkehr gelten Sonderregelungen

Postkarten wie einfache Briefe.

Drucksachen  frankiert
Porto 3/4 Sgr. bzw, 3 Kr. pro 50 g bis 1 kg 

Warenproben frankiert
Porto bis 50 g 3 Sgr. bzw. 9 Kr.
schwerere Warenproben bis 250 g je 50 g zusätzlich ¾ Sgr. bzw. 3 Kr.
ab 1.6.1874 (V125/74)
Porto bis 50 g 1½ Sgr. bzw. 6 Kr. , schwerere wie bisher

Handels-oder Geschäftspapiere, Korrekturbogen und Manuskripte bis 1 kg frankiert
wie Warenproben vor dem 1.6.1874

Unzureichend frankierte Postsendungen werden wie unfrankierte Briefe taxiert mit Abzug der verwendeten Postmarken.

Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.
Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.

Portofreiheit gilt nur für Postdienst-Angelegenheiten.

s. auch Briefporto nach Frankreich

Gibraltar
15.2.1874 (V39/74)
Beförderung über England

Briefe
frankiert je 15 g: 6¾ Sgr. bzw. 24 Kr.

Recommandationsgebühr 5¼ Sgr.  bzw. 18 Kr.

Drucksachen  1 Sgr.  bzw. 4 Kr. pro 50 g bis 1,5 kg

Warenproben wie Drucksachen

Griechenland
seit 3.5.1868 (V81/68) Spedition über Österreich
Briefe
Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth: 5 Sgr. bzw. 18 Kr.
Briefporto für schwerere  Briefe je 1 Loth  das einfache Porto zusätzlich
Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verklebten Freimarken.

Drucksachen und Warenproben frankiert
Porto 1 Sgr. bzw. 4 Kr. pro 2½ Loth

Recommandationsgebühr 2 Sgr.  bzw. 7 Kr., Frankierungszwang
Rückschein 2 Sgr. bzw. 7 Kr.

seit 16.3.1874 (V66/74) via Italien
Warenproben je 50 g 1¼ Sgr. bzw. 5 Kr.


Großbritannien und Irland
seit 1.7.1870 (V87/70)

Briefe
Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth: 2½ Sgr. bzw. 9 Kr.
Briefporto für den einfachen unfrankierten Brief bis 1 Loth: 6 Pence 
Briefporto für schwerere  Briefe je 1 Loth ein weiterer Portosatz
Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verklebten Freimarken. Bruchteile des zu ergänzenden Portos werden auf halbe Penny aufgerundet.

Postkarten (ab 1.1.1871 V253/70) frankiert
Porto wie einfache Briefe

Drucksachen und Warenproben

Porto 3/4 Sgr. bzw. 3 Kr. pro 2½  Loth (ab 1.7.1872 pro 50g)
Unzureichend frankierte Drucksachen und Warenproben werden mit einem Zuschlag des doppelten Fehlportos belegt.

Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Frankierungszwang

Portofreiheit gilt nur für Postdienst-Angelegenheiten.

Helgoland
ab 1.2.1868 (V16/68) -14.6.1873

Briefe
Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth 2½ Sgr. bzw. 9 Kr.
Briefporto für schwerere frankierte Briefe  2 Sgr + 1½ Sgr pro Loth bzw. 7 Kr + 6 Kr pro Loth

Drucksachen und Warenproben je 2½ Loth  2/3 Sgr. bzw, 3 Kr.

Es bestehen Sondertarife für die Briefpost aus Hamburg und Bremen nach Helgoland.

ab 15.6.1873 (V116/73) Inlandsgebühren

ab 1.7.1879 (V95/79) Gebühren des Weltpostvereins

ab 10.8.1890 deutsch, daher Inlandsgebühren

Italien
seit 1.4.1869 (V50/69) - 31.10.1873

Briefe
Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth:  3 Sgr. bzw. 10 Kr.
Briefporto für den einfachen unfrankierten Brief bis 1 Loth: 60 Centesimi 
Briefporto für schwerere Briefe je 1 Loth der einfache Portosatz
Briefporto  für Briefe aus den Hohenzollernschen Landen: einfacher Portosatz 5 Kr.
Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken.

Drucksachen
Porto ½ Sgr. bzw. 2 Kr. je 2½ Loth im Voraus zu zahlen.
Porto für Sendungen aus den Hohenzollernschen Landen: 1 Kr. pro 2½ Loth.
Unzureichend frankierte Drucksachen werden wie unfrankierte Briefe behandelt.

Warenproben wie Drucksachen

Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.
Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.

Portofreiheit gilt für
  • die regierenden Fürsten und ihre Familien
  • Postdienst-Angelegenheiten.

seit 1.11.1873 (V200/73)
Briefe
Briefporto für den frankierten Brief je 15 g:  2½ Sgr. bzw. 9 Kr.
Briefporto für den unfrankierten Brief je 15 g: 60 Centesimi 
Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken.

Postkarten  frankiert wie einfache Briefe

Drucksachen 
Porto bis 1 kg ½ Sgr. bzw. 2 Kr. je 50 g im Voraus zu zahlen.

Warenproben bis 250 g wie Drucksachen

Handels- und Geschäftspapiere sowie Manuskripte bis 1 kg je 100 g  2½ Sgr. bzw. 9 Kr.

Unzureichend frankierte Drucksachen, Warenproben und Handels- und Geschäftspapiere werden wie unfrankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken.

Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.
Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.

Portofreiheit gilt für
  • Postdienst-Angelegenheiten.
Kirchenstaat
seit 1.6.1869 (V86/69)
Briefe
Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 15 g:  3 Sgr.  bzw. 10 Kr.
Briefporto für den einfachen unfrankierten Brief bis 15 g: 60 Centesimi
Briefporto für schwerere Briefe bis 250 Gramm  je 15 g  der einfache Portosatz
Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken.

Drucksachen und Zeitungen
Porto bis 250 g  ½ Sgr.  bzw. 2 Kr. je 2½ Loth im Voraus zu zahlen.

Warenproben wie Drucksachen

Unzureichend frankierte Drucksachen und Warenproben werden wie unfrankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken.

Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.
Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.

Portofreiheit gilt nur für Postdienst-Angelegenheiten.

Malta
seit 28.10.1870 (V198/70)
Versendung über Brindisi

Briefe
Briefporto frankiert je Loth 4¾ Sgr. bzw. 17 Kr.

Drucksachen und Warenproben  1¼ Sgr. bzw. 4 Kr.  pro 2½ Loth

Montenegro
seit 1.5.1874 (V106/74)

Briefe

Briefporto für den frankierten Brief je 15 g:  1½ Sgr. bzw. 5 Kr.
Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verklebten Freimarken.

Drucksachen im Voraus zu zahlen.
Porto bis 250 g  ½ Sgr. bzw. 2 Kr.  je 50 g
           bis 500g 3 Sgr. bzw. 11 Kr.

Warenproben bis 250 g wie Drucksachen

Unzureichend frankierte Drucksachen und Warenproben werden wie unfrankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken.
 
Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.
Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.

Eilzustellung in Orte mit Postanstalt 3 Sgr. bzw. 11 Kr. im Voraus zu zahlen

Niederlande ohne Kolonien
seit 1.10.1868 (V175/68)

Briefe
Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth: 2 Sgr. bzw. 7 Kr.
Briefporto für den einfachen unfrankierten Brief  bis 15 g: 20 Cents 
Briefporto für schwerere Briefe je 1 Loth: der einfache Portosatz
Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verklebten Freimarken (Aufrundung auf  5 Cents).
Im Grenzverkehr gelten Sonderregelungen

Postkarten (ab 1.1.1871 V253/70) frankiert
Porto wie einfache Briefe

Drucksachen
 bis 250 g  ¾ Sgr. bzw. 3 Kr. für je 2½ Loth  im Voraus zu zahlen
ab 1.9.1972 (V193/72)  je 50 g bis 1 kg

Warenproben
wie Drucksachen

Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.
Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.

Expressbestellung
im Ortsbestellbezirk 2 ½ Sgr. bzw. 9 Kr. vom Adressaten oder Empfänger zu bezahlen
in den Landbestellbezirk die ortsübliche Gebühr

Portofreiheit gilt für
  • die regierenden Fürsten und ihre Familien ohne Beschränkung des Gewichts
  • Staatsdienst-Angelegenheiten

Norwegen
seit 15.4.1868 (V68/68)
Briefe

Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth: 3½ Sgr.*)
Briefporto für den einfachen unfrankierten Brief  bis 1 Loth:  14 Schillinge 
Briefporto für schwerere Briefe je 1 Loth: der einfache Portosatz
Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken.

Postkarten (ab 1.1.1871 V253/70) frankiert
Porto wie einfache Briefe

Drucksachen
 bis 15 Lothh 1 Sgr. bzw. 4 Kr. für je 2½ Loth frankiert *)

Warenproben wie Drucksachen

Unzureichend frankierte Drucksachen und Warenproben werden wie unfrankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken.

Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.
Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.

Portofreiheit
gilt für
  • die regierenden Fürsten und ihre Familien ohne Beschränkung des Gewichts
  • Staatsdienst-Angelegenheiten


*) folgende Ermäßigungen:

ab 9.7.1869

Briefe
Briefporto für frankierte Briefe 3 Sgr. bzw. 10 Kr . pro Loth

ab 1.7.1872 (145/72)

Briefe
Briefporto für frankierte Briefe je 15 g:  2½ Sgr. bzw. 9 Kr.

Drucksachen  und Warenproben  ¾ Sgr. 3 Kr. für je 50g frankiert

ab 15.11.1872  (V249/72) Drucksachen bis 500g


Portugal einschließlich Madeira und Azoren
seit 1.7.1867 (V78/67) - 30.6.1872

Briefe

Briefporto für den frankierten Brief je 6/10 Loth:  6 Sgr. bzw. 21 Kr.
Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verklebten Freimarken.

Postkarten (ab 1.1.1871 V253/70) frankiert
Porto wie einfache Briefe

Drucksachen 

Porto  2 Sgr.bzw. 7 Kr. je 2½ Loth im Voraus zu zahlen.

Warenproben  wie Drucksachen

seit 1.7.1872 (V142/72) - 31.3.73
Briefe
Briefporto für den frankierten Brief je 10 g:  3 Sgr.  bzw. 9 Kr.
Briefporto für den unfrankierten Brief je 10 g: 120 Reis 
Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken.

Drucksachen und Zeitungen
Porto  3/4 Sgr.bzw. 3 Kr. je 40 g im Voraus zu zahlen.

Warenproben wie Drucksachen

seit 1.4.1873 (V56/73)
Briefe
Briefporto für den frankierten Brief je 15 g:  3 Sgr. bzw. 9 Kr.*)
Briefporto für den unfrankierten Brief je 15 g: 110 Reis 
Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken.

Postkarten  frankiert wie einfache Briefe*)

Drucksachen und Zeitungen
Porto bis 1 kg 3/4 Sgr. bzw. 3 Kr. je 50 Gramm im Voraus zu zahlen.

Warenproben bis 250 g wie Drucksachen

Handels- und Geschäftspapiere sowie Manuskripte bis 1 kg wie Drucksachen

Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.
Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.

Portofreiheit gilt für
  • Postdienst-Angelegenheiten.
*) seit  1.10.1873 (V186/73) Ermäßigung
Briefporto frankiert 2½  Sgr. je 15g


Rumänien
seit 1.7.1869 (V103/69)

Briefe
Briefporto für den frankierten Brief je 1 Loth: 2 Sgr. bzw. 7  Kr.

Postkarten (seit 1.1.1871 V253/70) frankiert
Porto wie einfache Briefe
seit 15.3.1874 (V58/74)
Porto 1 Sgr. bzw. 4 Kr. , Postkarten mit Rückantwort  2 Sgr. bzw. 7 Kr.

Drucksachen
und Warenproben ¾ Sgr.  bzw. 3 Kr. je 2½ Loth  bis 250 g
seit 30.11.1872 (V265/72)  je 50 g bis 500g

Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.
Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.

Expressbestellung nach Orten mit Postanstalt  2½ Sgr. bzw. 9 Kr.
Russland
seit 13.1.1866  (V1/65)

Briefe
Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis  1 Loth: 4 Sgr. bzw. 14 Kr.
Briefporto für schwerere Briefe je 1 Loth:  der einfache Portosatz
Es gelten Sonderregelungen im Grenzverkehr.
Unzureichend frankierte Briefe werden wie unfrankierte behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken.

Drucksachen
unter Band und  ½ Sgr. bzw. 2 Kr. je 2½ Loth  frankiert
offene Karten mit gedrucktem Inhalt nach großen Städten Russlands frankiert ½ Sgr.

Warenproben
wie Drucksachen bis 15 Loth

Recommandation
sgebühr 2 Sgr.
Rückscheingebühr 2 Sgr.

Expressbestellung nach großen Städten Russlands 4 Sgr.

seit 13.7.1872 (V158/72) Ermäßigung:

Briefe
Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 15 g: 3 Sgr. bzw. 10 Kr.
Briefporto für den einfachen unfrankierten Brief bis 15 g:  16 Kopeken 
Briefporto für schwerere Briefe bis 250 g  je 15 g: der einfache Portosatz

Drucksachen und Warenproben ½ Sgr. bzw. 2 Kr. je 50g



Schweden
seit 1.4.1869 (V54/69)
Briefe
Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth:  3 Sgr. bzw. 10 Kr. *)
Briefporto für den einfachen unfrankierten Brief bis 1 Loth: 45 Oere
Briefporto für schwerere Briefe je 15 g:  der einfache Portosatz
Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken 

Postkarten (ab 1.1.1871 V253/70) frankiert
Porto wie einfache Briefe

Drucksachen und Zeitungen

Porto bis 250 Gramm  1 Sgr. bzw. 4 Kr. je 2½ Loth im Voraus zu zahlen. *)
seit 1.4.1873 (V61/73) Gewichtsstufe 50 g, Maximalgewicht 500 g

Warenproben wie Drucksachen

Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.
Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.

Expressbestellung nach Orten mit Postanstalt: Gebühr 2½ Sgr. bzw. 9 Kr.

Portofreiheit gilt für
  • die regierenden Fürsten und ihre Familien
  • Postdienst-Angelegenheiten.
 *) Änderungen ab 1.10.1873 (V179/73)
Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 15 g: 2½  Sgr. bzw. 9 Kr.
Postkarten wie einfache Briefe, frankiert
Drucksachen und Warenproben je 50 g ¾ Sgr. bzw. 3 Kr., Drucksachen bis 500 g, Warenproben bis 250 g

Schweiz
seit 1.9.1868 (V153/68)

Briefe
Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth: 2 Sgr. bzw. 7 Kr.
Briefporto für den einfachen unfrankierten Brief  bis 1 Loth: 50 Rappen
Briefporto für schwerere Briefe bis 15 Loth  den doppelten Betrag für den einfachen Brief
Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verklebten Freimarken.
Im Grenzverkehr gelten Sonderregelungen

Postkarten (ab 1.1.1871 V253/70) frankiert
Porto wie einfache Briefe
seit 1.1.1873 (V278/72) 1 Sgr. bzw. 3 Kr.

Drucksachen
 bis 250 g ½ Sgr. bzw. 2 Kr. für je 2½ Loth  im Voraus
ab 1.10.1872 (V221/72) je 50g, darüber hinaus bis 500g 3 Sgr. bzw. 11 Kr.
Im Grenzverkehr gelten Sonderregelungen

Warenproben wie Drucksachen bis 250g

Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.
Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.

Expressbestellung
im Ortsbestellbezirk 2½ Sgr. bzw. 9 Kr. (30 Rappen) vom Adressaten oder Empfänger zu bezahlen
in den Landbestellbezirk die ortsübliche Gebühr

Portofreiheit gilt für
  • Staatsdienst-Angelegenheiten 

Serbien
seit 1.10.1869 (V164/69)

Briefe
Briefporto für den frankierten Brief je  1 Loth: 1½ Sgr. bzw. 5 Kr.
Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verklebten Freimarken.

Drucksachen und Warenproben ½ Sgr. bzw. 2 Kr.  je 2½ Loth bis 15 Loth
ab 1.1.1873 (V298/72)  je 50 g  ½ Sgr.  bzw. 2 Kr. bis 250g, bis 500 g 3 Sgr. bzw. 11 Kr.

Recommandation
sgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.
Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.

Expressbestellung nach Orten mit Postanstalt für recommandierte Briefe  zusätzlich 3 Sgr. bzw. 11 Kr.


Spanien
seit 1.1.1867 (V135/66) - 31.5.72
Briefe
Briefporto für den frankierten Brief je 6/10 Loth:  6 Sgr.
Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken

Postkarten (ab 1.1.1871 V253/70) frankiert
Porto wie einfache Briefe

Drucksachen und
Warenproben
Porto 1 Sgr. je 2½ Loth im Voraus zu zahlen.

seit 1.6.1872 (V118/72)

Briefe
Briefporto für den frankierten Brief je 15 g:  3 Sgr. bzw. 9 Kr. *)
Briefporto für den unfrankierten Brief je 15 g: 60 Centimos 
Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken (aufgerundet auf 5 Centimos).

Postkarten frankiert wie einfache Briefe*)

Drucksachen 
Porto bis 1 kg ¾ Sgr. bzw. 3 Kr. je 50 g im Voraus zu zahlen.

Warenproben bis 250 g wie Drucksachen

Handels- und Geschäftspapiere sowie Manuskripte bis 1 kg wie Drucksachen

Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.
Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.

Portofreiheit gilt für
  • Postdienst-Angelegenheiten.
*) ab 1.10.1873 (V186/73)
Briefporto für frankierte Briefe 2½ Sgr. pro 15 g

Türkei
nur Konstantinopel (deutsches Postamt)
Die Reichspost empfielt Sendungen nach anderen türkischen Orten durch einen Agenten in Konstantinopel besorgen zu lassen. Die Gebühren für Sendungen über österreichische Postanstalten in der Levante sind nicht angegeben.
seit  1.7.1872 (V146/72)

Briefe

Briefporto für den frankierten Brief je 15 g:  2½  Sgr. bzw. 9 Kr.

Postkarten   1 Sgr. bzw. 4 Kr.

Drucksachen 
Porto bis 500 g ¾ Sgr.  bzw. 3 Kr. je 50 g im Voraus zu zahlen.

Warenproben bis 250 g wie Drucksachen