Porto und Gebühren
für Briefsendungen in das Europäische
Ausland vor dem Postvereinsvertrag
Es werden die Gebühren genannt, soweit sie aus den Verfügungen der Postverwaltung hervorgehen. Es werden Verfügungen in den Amtsblättern des
Königlichen Post-Departements (Preußen) 1858 und
1866/67
als Quellen angegeben. Die Verfügungen sind mit
Verfügungsnummer und Jahreszahl der Ausgabe bezeichnet (z. B.
V75/73).der Norddeutschen Post-Verwaltung 1867 - 1871 der Deutschen Reichs-Postverwaltung 1871 - 1875 der Deutschen Reichspost - und Telegraphenverwaltung 1876 - 1879 des Reichs-Postamts 1880 -1899 Die Gebühren sind für folgende Länder angegeben: Belgien, Dänemark mit Färöer und Island, Frankreich mit Algerien, Griechenland, Großbritannien und Irland mit Gibraltar, Helgoland und Malta, Italien, Kirchenstaat, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien, Spanien und Türkei Alle diese Staaten *) sind Gründungsmitglieder des allgemeinen Postvereins. Durch deren Vertrag werden die Gebühren für Briefe, Postkarten, Drucksachen sowie Warenproben und Geschäftspapiere neu einheitlich geregelt. Daher gelten die aufgeführten Gebühren dafür nur bis zum 31.5.1875, für Frankreich bis zum 31.12.1875. Regelungen des Grenzverkehrs und des Wechselverkehrs werden durch den Postvereinsvertrag nicht berührt. Die unten aufgeführten Gebühren für Eilsendungen bleiben auch über den 31.5.1875 hinaus bestehen. Die Gebühren für den Wechselverkehr mit Österreich-Ungarn, Liechtenstein und Luxemburg sind dort nachzulesen. Für Luxemburg gelten ab 1.5.1878 die Postvereinsgebühren (V48/78). Für Monaco und Andorra gelten die Gebühren Frankreichs, für San Marino die Italiens. Die Gewichtsangaben erfolgen zunächst in Loth. Es entsprechen 6/10 Loth = 10 Gramm (g) , 1 Loth = 16²/3 g, 2½ Loth = 41²/3 g, 15 Loth = 250 g. Es wird nicht jeweils angegeben, ab wann das Grammgewicht eingeführt wird. Die Portoangaben erfolgen zunächst in Silbergroschen (Sgr.) für das Taler-Gebiet und in Kreuzern (Kr.) für das Gulden-Gebiet. Umrechnung ab 1.1.1875 1 Sgr. = 10 Pfg. Die jeweiligen Vereinbarungen zwischen den Postverwaltungen gelten für die Nachfolge-Staaten (Preußen -> NDB und NDB -> DR) unverändert weiter. *) In der Verfügung 138/75 zur Erläuterung der Regelungen des Postvereinsvertrages wird zwar der Kirchenstaat als Gründungsmitglied nicht erwähnt, andererseits behauptet, dass die Regelungen für ganz Europa gelten. Somit nehme ich an, dass auch für den Kirchenstaat die Postvereinsregelungen ab 1.6.1875 gelten. Belgien seit 1.9.1868
(V152/68)
Briefe Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth: 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Briefporto für den einfachen unfrankierten Brief bis 1 Loth: 40 Centimes. Briefporto für schwerere Briefe je Loth: ein einfacher Portosatz. Es gelten Sonderregelungen für den Grenzverkehr. Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken. Postkarten (seit 1.5.1871, V111/71) frankiert Porto wie einfache Briefe Postkarten mit Rückantwort ( 1.7.1875, V129/75) 20 Pf. Drucksachen müssen
frankiert sein. Unzureichend frankierte Drucksachen werden wie
unfrankierte Briefe behandelt, unter Anrechnung der verwendeten
Freimarken.
Porto je
2½ Loth ½ Sgr. bzw. 2 Kr.
ab 1.9.1872
(V193/72) je 50 g. Das Maximalgewicht wird von 250 g auf
1 kg erhöht.
Warenproben wie Drucksachen. Recommandation ist zulässig. Sendungen mit Recommandation müssen frankiert sein. Die Gebühr beträgt 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Die Rückscheingebühr beträgt ebenfalls 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Expresssendungen Die Expressgebühr für die Zustellung im Postort beträgt 2½ Sgr. bzw. 9 Kr. Diese kann vom Absender oder vom Empfänger gezahlt werden. Bei Zustellung außerhalb des Ortsbereichs wird die Gebühr vor Ort festgestellt und vom Empfänger verlangt. ab 1.7.1875 (V192/75) Die Expressgebühr ist vom Absender zu zahlen und beträgt 25 Pf. Die darüber hinaus zu zahlende Gebühr für die Zustellung außerhalb des Ortes der Postanstalt ist vom Empfänger zu zahlen. Portofreiheit Portofreiheit gilt für
Dänemark gilt nicht
für Island, Faröer, Grönland und die Kolonien
seit 1.5.1868 (V77/68) Briefe Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth: 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Briefporto für den einfachen unfrankierten Brief bis 1 Loth: 16 Schilling. Briefporto für schwerere Briefe bis 15 Loth: doppelter Betrag für einfache Briefe Es gelten Sonderregelungen für Schleswig-Holstein, Lübeck und Hamburg sowie für Grenz-Postanstalten s. Gremzverkehr. Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken. Bruchteile des zu ergänzenden Portos werden auf ganze Schillinge aufgerundet. Postkarten (ab 1.1.1871 V253/70) frankiert Porto wie einfache Briefe Drucksachen bis 250g Porto ¾ Sgr. bzw. 3 Kr. pro 2½ Loth, jedoch nicht mehr als das doppelte Briefporto. Sendungen müssen frankiert sein. Unzureichend frankierte Drucksachen werden wie unfrankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken. ab 1.8.1873 (V145/73)
Porto ¾ Sgr. bzw. 3 Kr. je 50 g. Die Obergrenze wird von 250 auf 500 g erhöht. Die Begrenzung des Portos auf das doppelte Briefporto fällt weg. ab 5.9.73 (V172/73) Die Begrenzung des Portos für Drucksachen bis 250 g auf das Doppelte des Briefportos wird wieder eingeführt. Schwerere Drucksachen wie bisher. Warenpoben wie Drucksachen Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Die Sendungen müssen frankiert sein. Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Expresssendungen sind nur nach Postorten möglich. Die Gebühr beträgt 2 Sgr. Porto und Gebühr sind im Voraus zu entrichten. Portofreiheit Portofreiheit gilt für
seit 14.5.1870 Briefe
Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth: 3 Sgr. bzw. 10 Kr. Briefporto für schwerere Briefe bis 15 Loth: doppelter Betrag für einfache Briefe Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verklebten Freimarken. Bruchteile des zu ergänzenden Portos werden auf ganze Schillinge aufgerundet. Drucksachen und Warenproben bis 250g Porto 1¼ Sgr. pro 2½ Loth, jedoch nicht mehr als das doppelte Briefporto. Sendungen müssen frankiert sein. ab 1.8.1873 je 50 g
Recommandationsgebühr 2 Sgr bzw. 7 Kr. Frankreich mit Algerien vor 14.5.1872
Im Grenzverkehr
gelten Sonderregelungen
1.
(V68/58) Vertrag mit Preußen (gilt auch
für die unter preußischer
Postverwaltung stehenden Gebiete: Birkenfeld, Anhalt (Bernburg,
Cöthen,Dessau), Enklave Allstedt, Schwarzburg-Rudolstadt und
Schwarzburg-Sondershausen, sowie für Sachsen,
Mecklenburg-Schwerin,
Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg (ohne Birkenfeld und Lübeck),
Braunschweig und Sachsen-Altenburg)
Briefe
aus den Reg. Bez. Aachen, Cöln, Trier, Coblenz und Düsseldorf, sowie Birkenfeld Briefporto
für den einfachen frankierten Brief bis 6/10 Loth (10 g):
3½ Sgr.
Briefporto für schwerere Briefe je 6/10 Loth: der einfache Portosatz aus den
übrigen oben genannten Gebieten
Briefporto
für den einfachen frankierten Brief bis 6/10 Loth:
4½ Sgr.
Briefporto für schwerere Briefe je 6/10 Loth: der einfache Portosatz Postkarten (ab 1.1.1871 V253/70) frankiert Porto wie einfache Briefe Drucksachen und Warenproben Porto 3/4 Sgr. pro 2 4/10 Loth (40 g) nur frankiert. Recommandationsgebühr für Briefe im Voraus 4 Sgr. Rückschein portofrei Portofreiheit
gilt für Staatsienst-Angelegenheiten.
2. Vertrag 1861
mit Thurn und Taxis
aus Hamburg,
Lübeck und Bremen
Briefporto
für den frankierten Brief je 10 g: 4½ Sgr.
aus dem
übrigen Postgebiet
Briefporto
für den frankierten Brief je 10 g: 3½ Sgr. bzw. 12
Kr .
3. aus
Elsass-Lothringen
vom 1.1.1872 -14.5.1872 Briefe je 10 g 2
Groschen
in Frankreich wurden bis 24.5.1872 folgende Nachgebühren
erhoben:Drucksachen je 10 g 1/3 Groschen Recommandationsgebühr 2 Groschen Briefe bis 10 g 25
Centimes, bis 20 g 40 Centimes, bis 50 g 70 Centimes darüber
hinaus je 50 g 50 Centimes zusätzlich
Drucksachen in offenen Umschägen je 10 g 10 Centimes Drucksachen unter Streifband bis 5 g 2 Centimes, daüber hinaus je 5 g 1 Centime zusätzlich Recommandationsgebühr 50 Centimes Die
Nachgebühren konnten durch Verkleben französischer
Marken vermieden werden.
ab 15.5.1872 (V113/72) Briefe Briefporto für den frankierten Brief je 10 g: 3 Sgr. bzw. 9 Kr. keine Gewichtsbegrenzung Im Grenzverkehr gelten Sonderregelungen Postkarten wie einfache Briefe. Drucksachen frankiert Porto 3/4 Sgr. bzw, 3 Kr. pro 50 g bis 1 kg Warenproben frankiert Porto bis 50 g 3 Sgr. bzw. 9 Kr. schwerere Warenproben bis 250 g je 50 g zusätzlich ¾ Sgr. bzw. 3 Kr. ab 1.6.1874 (V125/74) Porto bis 50 g 1½ Sgr. bzw. 6 Kr. , schwerere wie bisher Handels-oder Geschäftspapiere, Korrekturbogen und Manuskripte bis 1 kg frankiert wie Warenproben vor dem 1.6.1874 Unzureichend frankierte Postsendungen werden wie unfrankierte Briefe taxiert mit Abzug der verwendeten Postmarken. Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Gibraltar 15.2.1874 (V39/74)
Beförderung über England Briefe frankiert je 15 g: 6¾ Sgr. bzw. 24 Kr. Recommandationsgebühr 5¼ Sgr. bzw. 18 Kr. Drucksachen 1 Sgr. bzw. 4 Kr. pro 50 g bis 1,5 kg Warenproben wie Drucksachen Griechenland seit 3.5.1868
(V81/68) Spedition über Österreich
Briefe Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth: 5 Sgr. bzw. 18 Kr. Briefporto für schwerere Briefe je 1 Loth das einfache Porto zusätzlich Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verklebten Freimarken. Drucksachen und Warenproben frankiert Porto 1 Sgr. bzw. 4 Kr. pro 2½ Loth Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr., Frankierungszwang Rückschein 2 Sgr. bzw. 7 Kr. seit 16.3.1874
(V66/74) via Italien
Warenproben je 50 g 1¼ Sgr. bzw. 5 Kr. Großbritannien und Irland seit 1.7.1870
(V87/70)
Briefe Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth: 2½ Sgr. bzw. 9 Kr. Briefporto für den einfachen unfrankierten Brief bis 1 Loth: 6 Pence Briefporto für schwerere Briefe je 1 Loth ein weiterer Portosatz Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verklebten Freimarken. Bruchteile des zu ergänzenden Portos werden auf halbe Penny aufgerundet. Postkarten (ab 1.1.1871 V253/70) frankiert Porto wie einfache Briefe Drucksachen und Warenproben Porto 3/4 Sgr. bzw. 3 Kr. pro 2½ Loth (ab 1.7.1872 pro 50g) Unzureichend frankierte Drucksachen und Warenproben werden mit einem Zuschlag des doppelten Fehlportos belegt. Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Frankierungszwang Portofreiheit gilt nur für Postdienst-Angelegenheiten. Helgoland ab 1.2.1868 (V16/68)
-14.6.1873
Briefe Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth 2½ Sgr. bzw. 9 Kr. Briefporto für schwerere frankierte Briefe 2 Sgr + 1½ Sgr pro Loth bzw. 7 Kr + 6 Kr pro Loth Drucksachen und Warenproben je 2½ Loth 2/3 Sgr. bzw, 3 Kr. Es bestehen Sondertarife für die Briefpost aus Hamburg und Bremen nach Helgoland. ab 15.6.1873
(V116/73) Inlandsgebühren
ab 1.7.1879 (V95/79) Gebühren des Weltpostvereins ab 10.8.1890 deutsch, daher Inlandsgebühren Italien seit 1.4.1869
(V50/69) - 31.10.1873
Briefe Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth: 3 Sgr. bzw. 10 Kr. Briefporto für den einfachen unfrankierten Brief bis 1 Loth: 60 Centesimi Briefporto für schwerere Briefe je 1 Loth der einfache Portosatz Briefporto für Briefe aus den Hohenzollernschen Landen: einfacher Portosatz 5 Kr. Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken. Drucksachen Porto ½ Sgr. bzw. 2 Kr. je 2½ Loth im Voraus zu zahlen. Porto für Sendungen aus den Hohenzollernschen Landen: 1 Kr. pro 2½ Loth. Unzureichend frankierte Drucksachen werden wie unfrankierte Briefe behandelt. Warenproben wie Drucksachen Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Portofreiheit gilt für
seit 1.11.1873
(V200/73)
Briefe Briefporto für den frankierten Brief je 15 g: 2½ Sgr. bzw. 9 Kr. Briefporto für den unfrankierten Brief je 15 g: 60 Centesimi Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken. Postkarten frankiert wie einfache Briefe Drucksachen Porto bis 1 kg ½ Sgr. bzw. 2 Kr. je 50 g im Voraus zu zahlen. Warenproben bis 250 g wie Drucksachen Handels- und Geschäftspapiere sowie Manuskripte bis 1 kg je 100 g 2½ Sgr. bzw. 9 Kr. Unzureichend frankierte Drucksachen, Warenproben und Handels- und Geschäftspapiere werden wie unfrankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken. Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Portofreiheit gilt für
seit 1.6.1869
(V86/69)
Briefe Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 15 g: 3 Sgr. bzw. 10 Kr. Briefporto für den einfachen unfrankierten Brief bis 15 g: 60 Centesimi Briefporto für schwerere Briefe bis 250 Gramm je 15 g der einfache Portosatz Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken. Drucksachen und Zeitungen Porto bis 250 g ½ Sgr. bzw. 2 Kr. je 2½ Loth im Voraus zu zahlen. Warenproben wie Drucksachen Unzureichend frankierte Drucksachen und Warenproben werden wie unfrankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken. Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Portofreiheit gilt nur für Postdienst-Angelegenheiten. Malta seit 28.10.1870
(V198/70)
Versendung über Brindisi Briefe Briefporto frankiert je Loth 4¾ Sgr. bzw. 17 Kr. Drucksachen und Warenproben 1¼ Sgr. bzw. 4 Kr. pro 2½ Loth Montenegro seit
1.5.1874 (V106/74)
Briefe Briefporto für den frankierten Brief je 15 g: 1½ Sgr. bzw. 5 Kr. Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verklebten Freimarken. Drucksachen im Voraus zu zahlen. Porto bis 250 g
½ Sgr. bzw. 2 Kr. je 50 g
bis 500g 3 Sgr. bzw. 11 Kr. Warenproben bis 250 g wie Drucksachen Unzureichend frankierte Drucksachen und Warenproben werden wie unfrankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken. Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Eilzustellung in Orte mit Postanstalt 3 Sgr. bzw. 11 Kr. im Voraus zu zahlen Niederlande ohne Kolonien seit 1.10.1868
(V175/68)
Briefe Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth: 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Briefporto für den einfachen unfrankierten Brief bis 15 g: 20 Cents Briefporto für schwerere Briefe je 1 Loth: der einfache Portosatz Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verklebten Freimarken (Aufrundung auf 5 Cents). Im Grenzverkehr gelten Sonderregelungen Postkarten (ab 1.1.1871 V253/70) frankiert Porto wie einfache Briefe Drucksachen bis 250 g ¾ Sgr. bzw. 3 Kr. für je 2½ Loth im Voraus zu zahlen ab 1.9.1972
(V193/72) je 50 g bis 1 kg
Warenproben wie Drucksachen Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Expressbestellung
im Ortsbestellbezirk 2 ½ Sgr. bzw. 9 Kr. vom Adressaten oder Empfänger zu bezahlen in den Landbestellbezirk die ortsübliche Gebühr Portofreiheit gilt für
Norwegen seit 15.4.1868
(V68/68)
Briefe Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth: 3½ Sgr.*) Briefporto für den einfachen unfrankierten Brief bis 1 Loth: 14 Schillinge Briefporto für schwerere Briefe je 1 Loth: der einfache Portosatz Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken. Postkarten (ab 1.1.1871 V253/70) frankiert Porto wie einfache Briefe Drucksachen bis 15 Lothh 1 Sgr. bzw. 4 Kr. für je 2½ Loth frankiert *) Warenproben wie Drucksachen Unzureichend frankierte Drucksachen und Warenproben werden wie unfrankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken. Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Portofreiheit gilt für
*) folgende
Ermäßigungen:
ab 9.7.1869 Briefe Briefporto für frankierte Briefe 3 Sgr. bzw. 10 Kr . pro Loth ab 1.7.1872 (145/72) Briefe
Briefporto für frankierte Briefe je 15 g: 2½ Sgr. bzw. 9 Kr. Drucksachen und Warenproben ¾ Sgr. 3 Kr. für je 50g frankiert ab 15.11.1872 (V249/72) Drucksachen bis 500g Portugal einschließlich Madeira und Azoren seit 1.7.1867
(V78/67) - 30.6.1872
Briefe Briefporto für den frankierten Brief je 6/10 Loth: 6 Sgr. bzw. 21 Kr. Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verklebten Freimarken. Postkarten (ab 1.1.1871 V253/70) frankiert Porto wie einfache Briefe Drucksachen Porto 2 Sgr.bzw. 7 Kr. je 2½ Loth im Voraus zu zahlen. Warenproben wie Drucksachen seit 1.7.1872
(V142/72) - 31.3.73
Briefe Briefporto für den frankierten Brief je 10 g: 3 Sgr. bzw. 9 Kr. Briefporto für den unfrankierten Brief je 10 g: 120 Reis Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken. Drucksachen und Zeitungen Porto 3/4 Sgr.bzw. 3 Kr. je 40 g im Voraus zu zahlen. Warenproben wie Drucksachen seit 1.4.1873
(V56/73)
Briefe Briefporto für den frankierten Brief je 15 g: 3 Sgr. bzw. 9 Kr.*) Briefporto für den unfrankierten Brief je 15 g: 110 Reis Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken. Postkarten frankiert wie einfache Briefe*) Drucksachen und Zeitungen Porto bis 1 kg 3/4 Sgr. bzw. 3 Kr. je 50 Gramm im Voraus zu zahlen. Warenproben bis 250 g wie Drucksachen Handels- und Geschäftspapiere sowie Manuskripte bis 1 kg wie Drucksachen Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Portofreiheit gilt für
*) seit
1.10.1873 (V186/73) Ermäßigung
Briefporto frankiert 2½ Sgr. je 15g Rumänien seit 1.7.1869
(V103/69)
Briefe
Briefporto für den frankierten Brief je 1 Loth: 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Postkarten (seit 1.1.1871 V253/70) frankiert Porto wie einfache Briefe seit 15.3.1874 (V58/74) Porto 1 Sgr. bzw. 4 Kr. , Postkarten mit Rückantwort 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Drucksachen und Warenproben ¾ Sgr. bzw. 3 Kr. je 2½ Loth bis 250 g seit 30.11.1872 (V265/72) je 50 g bis 500g Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Expressbestellung nach Orten mit Postanstalt 2½ Sgr. bzw. 9 Kr. seit 13.1.1866
(V1/65)
Briefe Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth: 4 Sgr. bzw. 14 Kr. Briefporto für schwerere Briefe je 1 Loth: der einfache Portosatz Es gelten Sonderregelungen im Grenzverkehr. Unzureichend frankierte Briefe werden wie unfrankierte behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken. Drucksachen unter Band und ½ Sgr. bzw. 2 Kr. je 2½ Loth frankiert offene Karten mit gedrucktem Inhalt nach großen Städten Russlands frankiert ½ Sgr. Warenproben wie Drucksachen bis 15 Loth Recommandationsgebühr 2 Sgr. Rückscheingebühr 2 Sgr. Expressbestellung nach großen Städten Russlands 4 Sgr. seit 13.7.1872 (V158/72) Ermäßigung: Briefe Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 15 g: 3 Sgr. bzw. 10 Kr. Briefporto für den einfachen unfrankierten Brief bis 15 g: 16 Kopeken Briefporto für schwerere Briefe bis 250 g je 15 g: der einfache Portosatz Drucksachen und Warenproben ½ Sgr. bzw. 2 Kr. je 50g Schweden seit 1.4.1869
(V54/69)
Briefe Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth: 3 Sgr. bzw. 10 Kr. *) Briefporto für den einfachen unfrankierten Brief bis 1 Loth: 45 Oere Briefporto für schwerere Briefe je 15 g: der einfache Portosatz Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken Postkarten (ab 1.1.1871 V253/70) frankiert Porto wie einfache Briefe Drucksachen und Zeitungen Porto bis 250 Gramm 1 Sgr. bzw. 4 Kr. je 2½ Loth im Voraus zu zahlen. *) seit 1.4.1873 (V61/73) Gewichtsstufe 50 g, Maximalgewicht 500 g Warenproben wie Drucksachen Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Expressbestellung nach Orten mit Postanstalt: Gebühr 2½ Sgr. bzw. 9 Kr. Portofreiheit gilt für
*)
Änderungen ab 1.10.1873 (V179/73)
SchweizBriefporto für den einfachen frankierten Brief bis 15 g: 2½ Sgr. bzw. 9 Kr. Postkarten wie einfache Briefe, frankiert Drucksachen und Warenproben je 50 g ¾ Sgr. bzw. 3 Kr., Drucksachen bis 500 g, Warenproben bis 250 g seit 1.9.1868
(V153/68)
Briefe Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth: 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Briefporto für den einfachen unfrankierten Brief bis 1 Loth: 50 Rappen Briefporto für schwerere Briefe bis 15 Loth den doppelten Betrag für den einfachen Brief Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verklebten Freimarken. Im Grenzverkehr gelten Sonderregelungen Postkarten (ab 1.1.1871 V253/70) frankiert Porto wie einfache Briefe seit 1.1.1873 (V278/72) 1 Sgr. bzw. 3 Kr. Drucksachen bis 250 g ½ Sgr. bzw. 2 Kr. für je 2½ Loth im Voraus ab 1.10.1872 (V221/72) je 50g, darüber hinaus bis 500g 3 Sgr. bzw. 11 Kr. Im Grenzverkehr gelten Sonderregelungen Warenproben wie Drucksachen bis 250g Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Expressbestellung im Ortsbestellbezirk 2½ Sgr. bzw. 9 Kr. (30 Rappen) vom Adressaten oder Empfänger zu bezahlen in den Landbestellbezirk die ortsübliche Gebühr Portofreiheit gilt für
Serbien seit 1.10.1869
(V164/69)
Briefe
Briefporto für den frankierten Brief je 1 Loth: 1½ Sgr. bzw. 5 Kr. Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verklebten Freimarken. Drucksachen und Warenproben ½ Sgr. bzw. 2 Kr. je 2½ Loth bis 15 Loth ab 1.1.1873 (V298/72) je 50 g ½ Sgr. bzw. 2 Kr. bis 250g, bis 500 g 3 Sgr. bzw. 11 Kr. Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Expressbestellung nach Orten mit Postanstalt für recommandierte Briefe zusätzlich 3 Sgr. bzw. 11 Kr. Spanien seit 1.1.1867
(V135/66) - 31.5.72
Briefe Briefporto für den frankierten Brief je 6/10 Loth: 6 Sgr. Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken Postkarten (ab 1.1.1871 V253/70) frankiert Porto wie einfache Briefe Drucksachen und Warenproben Porto 1 Sgr. je 2½ Loth im Voraus zu zahlen. seit 1.6.1872 (V118/72) Briefe Briefporto für den frankierten Brief je 15 g: 3 Sgr. bzw. 9 Kr. *) Briefporto für den unfrankierten Brief je 15 g: 60 Centimos Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken (aufgerundet auf 5 Centimos). Postkarten frankiert wie einfache Briefe*) Drucksachen Porto bis 1 kg ¾ Sgr. bzw. 3 Kr. je 50 g im Voraus zu zahlen. Warenproben bis 250 g wie Drucksachen Handels- und Geschäftspapiere sowie Manuskripte bis 1 kg wie Drucksachen Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Portofreiheit gilt für
*) ab 1.10.1873
(V186/73)
Briefporto für frankierte Briefe 2½ Sgr. pro 15 g Türkei nur Konstantinopel (deutsches Postamt) Die
Reichspost
empfielt Sendungen nach anderen türkischen Orten durch einen
Agenten in Konstantinopel besorgen zu lassen. Die Gebühren
für Sendungen über österreichische
Postanstalten in der
Levante sind nicht angegeben.
seit
1.7.1872 (V146/72)
Briefe Briefporto für den frankierten Brief je 15 g: 2½ Sgr. bzw. 9 Kr. Postkarten 1 Sgr. bzw. 4 Kr. Drucksachen Porto bis 500 g ¾ Sgr. bzw. 3 Kr. je 50 g im Voraus zu zahlen. Warenproben bis 250 g wie Drucksachen |