Porto und Gebühren im Briefpostverkehr mit Frankreich
1872-1900
für  das Gebiet der Reichspost


Es werden folgende Sendungsarten betrachtet: Briefe, Postkarten, Warenproben, Drucksachen, Handels- und Geschäftspapiere sowie Briefe mit Wertangabe und die Versendung recommadirt/eingeschrieben auch mit Rückschein.

I. 1.1.1872 - 14.5.1872

Es gelten die Portosätze und Gebühren aus der NDP-Zeit fort. Dies gilt auch für das jetzt zum Reichspostgebiet gehörende Baden. Für Elsass-Lothringen gelten noch die besonderen Bestimmungen aus dem Postkrieg mit Frankreich.


II. 15.5.1872 - 31.12.1875

Der Postvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Frankreich vom 12.2.1872 betrifft Briefe, Postkarten, Drucksachen, Warenproben, Handels-und Geschäftspapiere sowie Briefe mit Wertangaben. Der Vertrag wurde auf deutscher Seite am 15.5.1872 in Kraft gesetzt, auf französischer Seite aber erst am 25.5.1872.
Die Regelungen gelten nicht nur für das Reichspostgebiet, sondern auch für Bayern und Württemberg. Sendungen von und nach Algerien werden wie Sendungen von und nach Frankreich behandelt.
Ab 1.1.1875 ist für 1 Gr. 10 Pf. zu setzen. Bei einem Rest  des Gesamtportos unter 1 Gr. in Höhe von ¾ Gr. ist dafür 8 Pf. zu zahlen, für ¼ Gr. 3 Pf.

1. Briefe
Briefe können frankiert und unfrankiert abgesandt werden.
Das Porto beträgt für je 10 g ohne Gewichtsbeschränkung:

Deutschland -> Frankreich

Frankreich -> Deutschland

frankiert

3 Gr. / 9 Kr.

40 Cent.

unfrankiert

60 Cent.

5 Gr. / 18 Kr.


Im Grenzverkehr zwischen zwei Postanstalten, die nicht mehr als 30 km entfernt liegen:

Deutschland -> Frankreich

Frankreich -> Deutschland

frankiert

2½ Gr.

30 Cent.

unfrankiert

40 Cent.

3 Gr. 



2. Postkarten
Für Postkarten gelten die gleichen Portosätze wie für Briefe.

3. Drucksachen
Porto für je 50 g  bis 1 kg  ¾ Gr. bzw. 3 Kr. oder 10 Cent.
Für Drucksachen nach Frankreich gelten die innerdeutschen Versendungsbedingungen.

4. Warenproben
Porto bis 50 g 3 Gr. bzw. 9 Kr. oder 40 Cent., ab 1.6.1874 1½ Gr. bzw. 6 Kr. oder 20 Cent.
für jede weitere 50 g bis 250 g ¾ Gr. bzw. 3 Kr. oder 10 Cent.

5. Handels- oder Geschäftspapiere
Porto bis 50 g 3 Gr. bzw. 9 Kr. oder 40 Cent.
für jede weitere 50 g bis 1 kg ¾ Gr. bzw. 3 Kr. oder 10 Cent.

Drucksachen, Warenproben und Handels- oder Geschäftspapiere müssen frankiert werden. Unzureichend frankierte Sendungen werden wie unfrankierte Briefe behandelt. Das Nachschussporto wird unter Anrechnung der Frankatur auf halbe Groschen gerundet.

Recommandation ist bei Briefen, Postkarten, Drucksachen, Warenproben und Handels- oder Geschäftspapieren gestattet. Recommandirte Sendungen müssen frankiert sein. Die Gebühr beträgt für Sendungen aus Frankreich 50 Cent., für Sendungen aus Deutschland die interne Recommandationsgebühr.

Rückscheine für recommandirte Sendungen unterliegen der im Ursprungsland festgelegten Gebühr.

6. Briefe mit Wertangabe
Briefe mit Wertangabe müssen frankiert und recommandirt versendet werden. Dem Porto für frankierte Briefe, ist die Recommandationsgebühr und eine Versicherungsgebühr hinzuzufügen. Diese beträgt bei Versendung aus Deutschland pro 20 Taler 1 Gr. bzw. 3½ Kr., aus Frankreich pro 100 Fr. 20 Cent. Der Brief soll nicht mehr als 250 g wiegen, der angegebene Wert 2700 Taler, bzw. 4725 Gulden oder 10000 Fr. nicht übersteigen.

III. 1.1.1876 - 31.3.1900

Mit dem Eintritt Frankreichs in den Allgemeinen  Postverein galten im Verkehr mit Frankeich und Algerien die Portotaxen und Gebühren des Postvereins.
Dies sind für die hier betrachteten Sendungsarten folgende:

Briefe: je 15 g 20 Pf.
Postkarten: 10 Pf.
Drucksachen bis 1000 g: je 50 g 5 Pf.
Geschäftspapiere bis 1000 g: je 50 g  5 Pf., ab 1.4.1879 mindestens 20 Pf.
Warenproben bis 250 g:  je 50 g 5 Pf., ab 1.4.1879 mindestens 10 Pf.
Einschreibgebühr:  20 Pf.
Rückschein: 20 Pf.


Diese Angaben gelten für frankierte Sendungen. Außer gewöhnlichen Briefen müssen alle Sendungen frankiert sein. Für unfrankierte Briefe aus Frankreich je 15 g 40 Pf.

Briefe mit Wertangabe:
Bis  31.3.1879: Für den eingeschriebene Brief  musste wie bisher eine Versicherungsgebühr von 10 Pf. pro 60 Mark entrichtet werden. Der Meistbetrag betrug 8100 Mark.
Ab 1.4.1879 wurde im Weltpostverein die Versendung von Wertbriefen einheitlich geregelt. Danach war zusätzlich für einen eingeschriebenen Brief eine Versicherungsgebühr von 8 Pfg. je 160 Mark zu entrichten. Die Versicherungsgebühr wurde ggf. auf 5 bzw. 10 Pf. aufgerundet. Der Meistbetrag betrug 8000 Mark.