Porto und Gebühren im Briefpostverkehr mit Frankreich
1872-1900
für das Gebiet der
Reichspost
Es werden folgende Sendungsarten betrachtet: Briefe, Postkarten, Warenproben,
Drucksachen, Handels- und Geschäftspapiere sowie Briefe mit Wertangabe
und die Versendung recommadirt/eingeschrieben auch mit Rückschein.
I. 1.1.1872 - 14.5.1872
Es gelten die Portosätze und Gebühren aus der NDP-Zeit fort. Dies gilt auch
für das jetzt zum Reichspostgebiet gehörende Baden. Für Elsass-Lothringen
gelten noch die besonderen Bestimmungen aus dem Postkrieg mit Frankreich.
II. 15.5.1872 - 31.12.1875
Der Postvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Frankreich vom 12.2.1872
betrifft Briefe, Postkarten, Drucksachen, Warenproben, Handels-und
Geschäftspapiere sowie Briefe mit Wertangaben. Der Vertrag wurde auf
deutscher Seite am 15.5.1872 in Kraft gesetzt, auf französischer Seite aber
erst am 25.5.1872.
Die Regelungen gelten nicht nur für das Reichspostgebiet, sondern auch für
Bayern und Württemberg. Sendungen von und nach Algerien werden wie Sendungen
von und nach Frankreich behandelt.
Ab 1.1.1875 ist für 1 Gr. 10 Pf. zu setzen. Bei einem Rest des
Gesamtportos unter 1 Gr. in Höhe von ¾ Gr. ist dafür 8 Pf. zu
zahlen, für ¼ Gr. 3 Pf.
1. Briefe
Briefe können frankiert und unfrankiert abgesandt werden.
Das Porto beträgt für je 10 g ohne Gewichtsbeschränkung:
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Deutschland
-> Frankreich
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Frankreich
-> Deutschland
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frankiert
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3
Gr. / 9 Kr.
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40
Cent.
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unfrankiert
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60
Cent.
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5
Gr. / 18 Kr.
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Im Grenzverkehr zwischen zwei Postanstalten, die nicht mehr als 30 km
entfernt liegen:
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Deutschland
-> Frankreich
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Frankreich
-> Deutschland
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frankiert
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2½
Gr.
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30
Cent.
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unfrankiert
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40
Cent.
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3 Gr.
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2. Postkarten
Für Postkarten gelten die gleichen Portosätze wie für Briefe.
3. Drucksachen
Porto für je 50 g bis 1 kg ¾ Gr. bzw. 3 Kr. oder 10 Cent.
Für Drucksachen nach Frankreich gelten die innerdeutschen
Versendungsbedingungen.
4. Warenproben
Porto bis 50 g 3 Gr. bzw. 9 Kr. oder 40 Cent., ab 1.6.1874 1½ Gr. bzw. 6 Kr.
oder 20 Cent.
für jede weitere 50 g bis 250 g ¾ Gr. bzw. 3 Kr. oder 10 Cent.
5. Handels- oder Geschäftspapiere
Porto bis 50 g 3 Gr. bzw. 9 Kr. oder 40 Cent.
für jede weitere 50 g bis 1 kg ¾ Gr. bzw. 3 Kr. oder 10 Cent.
Drucksachen, Warenproben und Handels- oder Geschäftspapiere müssen frankiert
werden. Unzureichend frankierte Sendungen werden wie unfrankierte Briefe
behandelt. Das Nachschussporto wird unter Anrechnung der Frankatur auf halbe
Groschen gerundet.
Recommandation ist bei Briefen, Postkarten, Drucksachen, Warenproben
und Handels- oder Geschäftspapieren gestattet. Recommandirte Sendungen müssen
frankiert sein. Die Gebühr beträgt für Sendungen aus Frankreich 50 Cent., für Sendungen aus Deutschland die interne
Recommandationsgebühr.
Rückscheine für recommandirte Sendungen unterliegen der im
Ursprungsland festgelegten Gebühr.
6. Briefe mit Wertangabe
Briefe mit Wertangabe müssen frankiert und recommandirt versendet werden. Dem
Porto für frankierte Briefe, ist die Recommandationsgebühr und eine
Versicherungsgebühr hinzuzufügen. Diese beträgt bei Versendung aus
Deutschland pro 20 Taler 1 Gr. bzw. 3½ Kr., aus
Frankreich pro 100 Fr. 20 Cent. Der Brief soll nicht mehr als 250 g wiegen,
der angegebene Wert 2700 Taler, bzw. 4725 Gulden oder 10000 Fr. nicht
übersteigen.
III. 1.1.1876 - 31.3.1900
Mit dem
Eintritt Frankreichs in den Allgemeinen Postverein galten im Verkehr
mit Frankeich und Algerien die Portotaxen und Gebühren des Postvereins.
Dies sind für die hier betrachteten Sendungsarten folgende:
Briefe:
je 15 g 20 Pf.
Postkarten: 10 Pf.
Drucksachen bis 1000 g: je 50 g 5 Pf.
Geschäftspapiere bis 1000 g: je 50 g 5 Pf., ab 1.4.1879
mindestens 20 Pf.
Warenproben bis 250 g: je 50 g 5 Pf., ab 1.4.1879 mindestens 10
Pf.
Einschreibgebühr: 20 Pf.
Rückschein: 20 Pf.
Diese Angaben gelten für frankierte Sendungen. Außer gewöhnlichen Briefen
müssen alle Sendungen frankiert sein. Für unfrankierte Briefe aus Frankreich
je 15 g 40 Pf.
Briefe mit Wertangabe:
Bis 31.3.1879: Für den eingeschriebene Brief musste wie
bisher eine Versicherungsgebühr von 10 Pf. pro 60 Mark entrichtet werden. Der
Meistbetrag betrug 8100 Mark.
Ab 1.4.1879 wurde im Weltpostverein die Versendung von Wertbriefen einheitlich
geregelt. Danach war zusätzlich für einen eingeschriebenen Brief eine
Versicherungsgebühr von 8 Pfg. je 160 Mark zu entrichten. Die
Versicherungsgebühr wurde ggf. auf 5 bzw. 10 Pf. aufgerundet. Der Meistbetrag
betrug 8000 Mark.
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