Porto und Gebühren für die Briefpost in das Europäische Ausland
(noch unvollständig) Unter Briefpost werden hier Briefe, Postkarten, Drucksachen, Warenproben und Postanweisungen verstanden. Soweit die Gebührensätze aus den Quellen des DASV (s. Literatur) ermittelbar sind, werden sie unter Angabe der Verfügung im Amtsblatt (V57/67 = Verfügung Nr. 57 aus 1867 (Preußen oder NDP/DR)) oder des Postvertrages genannt. Im übrigen beruhen die Angaben (vorläufig) auf Beiträgen aus den Rundbriefen der ArGe NDP oder von W. Steffen. Die vor dem 1.1.1868 abgeschlossenen Vereinbarungen wurden nicht für das Norddeutsche Postgebiet abgeschlossen. Für die Zeit bis zum Abschluss der neuen Postverträge gelten die alten Regelungen weiter, die für die früheren Postgebiete teilweise unterschiedlich waren. Ein vollständiger Überblick ist im Folgenden noch nicht erreicht. Die Gebühren sind für folgende Länder angegeben: Belgien, Dänemark mit Färöer und Island, Frankreich mit Algerien, Griechenland, Großbritannien und Irland mit Gibraltar, Helgoland und Malta, Italien, Kirchenstaat, Niederlande, Norwegen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien, Spanien und Türkei Die Gebühren für den Wechselverkehr mit Österreich-Ungarn, Bayern, Württemberg, Baden, Liechtenstein und Luxemburg sind dort nachzulesen. Für Monaco und Andorra gelten die Gebühren Frankreichs, für San Marino die Italiens. Die Gewichtsangaben erfolgen in Loth oder in Gramm (g). Es entsprechen 6/10 Loth = 10 Gramm (g) , 1 Loth = 16²/3 g, 2½ Loth = 41²/3 g, 15 Loth = 250 g. Die Portoangaben erfolgen in Silbergroschen (Sgr.) für das Thaler-Gebiet und in Kreuzern (Kr.) für das Gulden-Gebiet. Belgien
Es gelten Sonderregelungen für den Grenzverkehr.
vor 1.9.1868 (V62/63) Briefe Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth: aus dem Rheinland, aus Westfalen, Birkenfeld, Waldeck und Pyrmont 2 Sgr.
Zuschlagporto für den unfrankierten Brief: 10 Centimes.aus dem übrigen Preußen und dem Postvereinsgebiet 3 Sgr bzw. 12 Kr. Briefporto für schwerere Briefe je Loth: ein einfacher Portosatz. Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken. Drucksachen (3/65) frankiert ½ Sgr. je 2½ Loth Warenproben (3/65) frankiert ¾ Sgr je 2½ Loth Recommandation ist zulässig. Sendungen mit Recommandation müssen frankiert sein. Die Gebühr beträgt 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Die Rückscheingebühr beträgt ebenfalls 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Expresssendungen müssen recommandirt verschickt werden. Die Expressgebühr für die Zustellung im Postort beträgt 3 Sgr. im Voraus, sonst 60 Cts. pro Meile vom Adressaten. Portofreiheit Portofreiheit gilt für
seit 1.9.1868 (V152/68) Briefe Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth: 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Briefporto für den einfachen unfrankierten Brief bis 1 Loth: 40 Centimes. Briefporto für schwerere Briefe je Loth: ein einfacher Portosatz. Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken. Postkarten (seit 1.5.1871, V111/71) frankiert Porto wie einfache Briefe Drucksachen müssen
frankiert sein. Unzureichend frankierte Drucksachen werden wie
unfrankierte Briefe behandelt, unter Anrechnung der verwendeten Freimarken.
Porto je 2½ Loth ½ Sgr. bzw. 2 Kr.
Warenproben wie Drucksachen. Recommandation ist zulässig. Sendungen mit Recommandation müssen frankiert sein. Die Gebühr beträgt 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Die Rückscheingebühr beträgt ebenfalls 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Expresssendungen Die Expressgebühr für die Zustellung im Postort beträgt 2½ Sgr. bzw. 9 Kr. Diese kann vom Absender oder vom Empfänger gezahlt werden. Bei Zustellung außerhalb des Ortsbereichs wird die Gebühr vor Ort festgestellt und vom Empfänger verlangt. Portofreiheit wie oben seit 1.11.1869 (V176/69)
Postanweisungen bis 100 Francs 4 Sgr bzw. 14 Kr-, bis 200 Francs das doppelte Dänemark gilt nicht für Island, Faröer, Grönland und die Kolonien
Es gelten Sonderregelungen für Schleswig-Holstein, Lübeck und Hamburg sowie für Grenz-Postanstalten s. Grenzverkehr. vor dem 1.5.1868 (71/65) Briefporto für den einfachen frankierten Brief 3 Gr. bzw. 12 Kr. , unfrankiert 16 Schilling Drucksachen, Warenproben ¾ Sgr. pro 2½ Loth im Voraus Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Die Sendungen müssen frankiert sein. Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. seit 1.5.1868 (V77/68) Briefe Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth: 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Briefporto für den einfachen unfrankierten Brief bis 1 Loth: 16 Schilling. Briefporto für schwerere Briefe bis 15 Loth: doppelter Betrag für einfache Briefe Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken. Bruchteile des zu ergänzenden Portos werden auf ganze Schillinge aufgerundet. Postkarten (ab 1.1.1871 V253/70) frankiert Porto wie einfache Briefe Drucksachen bis 250g Porto ¾ Sgr. bzw. 3 Kr. pro 2½ Loth, jedoch nicht mehr als das doppelte Briefporto. Sendungen müssen frankiert sein. Unzureichend frankierte Drucksachen werden wie unfrankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken. Warenpoben wie Drucksachen Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Die Sendungen müssen frankiert sein. Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Expresssendungen sind nur nach Postorten möglich. Die Gebühr beträgt 2 Sgr. Porto und Gebühr sind im Voraus zu entrichten. Postanweisungen bis 50 Thlr. 4 Sgr. bzw. 14 Kr. Portofreiheit Portofreiheit gilt für
seit 14.5.1870 (63/70)
Briefe
Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth: 3 Sgr. bzw. 10 Kr. Briefporto für schwerere Briefe bis 15 Loth: doppelter Betrag für einfache Briefe Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verklebten Freimarken. Bruchteile des zu ergänzenden Portos werden auf ganze Schillinge aufgerundet. Drucksachen und Warenproben bis 250g Porto 1¼ Sgr. pro 2½ Loth, jedoch nicht mehr als das doppelte Briefporto. Sendungen müssen frankiert sein. ab 1.8.1873 je 50 g
Recommandationsgebühr 2 Sgr bzw. 7 Kr. Frankreich mit Algerien
Im Grenzverkehr gelten Sonderregelungen
1. (V68/58) Vertrag mit
Preußen (gilt auch für die unter preußischer
Postverwaltung stehenden Gebiete: Birkenfeld, Anhalt (Bernburg,
Cöthen,Dessau), Enklave Allstedt, Schwarzburg-Rudolstadt und
Schwarzburg-Sondershausen, sowie für Sachsen,
Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg (ohne Birkenfeld
und Lübeck), Braunschweig und Sachsen-Altenburg), seit
Übernahme der Post durch Preußen 1.1.1867 auch für
Schleswig-Holstein (V140/66)
Briefe
aus den Reg. Bez. Aachen, Cöln, Trier, Coblenz und Düsseldorf, sowie Birkenfeld Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 6/10 Loth (10 g): 3½ Sgr.
Briefporto für schwerere Briefe je 6/10 Loth: der einfache Portosatz
aus den übrigen oben genannten Gebieten
Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 6/10 Loth: 4½ Sgr.
Briefporto für schwerere Briefe je 6/10 Loth: der einfache Portosatz Postkarten (ab 1.1.1871 V253/70) frankiert Porto wie einfache Briefe Drucksachen und Warenproben Porto 3/4 Sgr. pro 2 4/10 Loth (40 g) nur frankiert. Recommandationsgebühr für Briefe im Voraus 4 Sgr. Rückschein 2 Sgr. Portofreiheit gilt für Staatsienst-Angelegenheiten.
2. Vertrag 1861 mit Thurn und Taxis
aus Hamburg, Lübeck und Bremen
Briefporto für den frankierten Brief je 10 g: 4½ Sgr.
aus dem übrigen Postgebiet
Briefporto für den frankierten Brief je 10 g: 3½ Sgr. bzw. 12 Kr .
s. auch Briefpostverkehr mit Frankreich
Gibraltar Griechenland seit 3.5.1868 (V81/68) Spedition über Österreich
Briefe Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth: 5 Sgr. bzw. 18 Kr. Briefporto für schwerere Briefe je 1 Loth das einfache Porto zusätzlich Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verklebten Freimarken. Drucksachen und Warenproben frankiert Porto 1 Sgr. bzw. 4 Kr. pro 2½ Loth Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr., Frankierungszwang Rückschein 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Großbritannien und Irland vor 1.7.1870 1.(137/62) Vertrag mit Preußen für das Postvereinsgebiet über Belgien Briefporto je Loth frankiert 5 Sgr. unfrankiert 8 Pence Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verklebten Freimarken. Recommandationsgebühr 2 Sgr. Gesamtgebühr im Voraus Drucksachen (Bücherpakete), Correkturen bis 3 Pfund frankiert wie im Inland 2. Transit durch Frankreich (V68/58) Briefe Briefporto: Norddeutsches Porto + je 7½ Gramm 2½ Sgr. seit 1.7.1870 (V87/70) Briefe Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth: 2½ Sgr. bzw. 9 Kr. Briefporto für den einfachen unfrankierten Brief bis 1 Loth: 6 Pence Briefporto für schwerere Briefe je 1 Loth ein weiterer Portosatz Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verklebten Freimarken. Bruchteile des zu ergänzenden Portos werden auf halbe Penny aufgerundet. Postkarten (ab 1.1.1871 V253/70) frankiert Porto wie einfache Briefe Drucksachen und Warenproben Porto 3/4 Sgr. bzw. 3 Kr. pro 2½ Loth Unzureichend frankierte Drucksachen und Warenproben werden mit einem Zuschlag des doppelten Fehlportos belegt. Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Frankierungszwang Portofreiheit gilt nur für Postdienst-Angelegenheiten. seit 1.2.1871 (V12/71) Postanweisungen bis 70 Thlr. oder 122½ Gulden bis 25 Thlr. oder 43¾ Gulden 7½ Sgr. bzw. 27 Kr.
bis 50 Thlr. oder 87½ Gulden 15 Sgr. bzw. 53 Kr. darüber hinaus 22½ Sgr. bzw. 1 Fl. 19 Kr. Helgoland seit 1.7.1866 Vertrag zwischen Hamburg und Großbritannien Sendungen von Hamburg nach Helgoland per Schiff oder ersatzweise von Hamburg über Land nach Ritzebüttel und dann per Schiff von Cuxhaven nach Helgoland Währung: 5 Mark Hamburger Courant = 2 Thaler, 1 Mark = 16 Schilling, 4 Schilling = 3 Sgr. Briefsendungen bis 15 Loth: Briefporto für den frankierten Brief pro Loth 2 Schilling, unfrankiert 3 Schilling Recommandationsgebühr 3 Schilling Rückschein 3 Schilling Drucksachen unter Kreuzband, Warenproben frankiert je 2½ Loth ½ Schilling Postanweisungen bis 125 Mark bis 62½ Mark 3 Schilling
Postvorschuss bis 125 Markbis 125 Mark 4 Schilling Briefgebühr + Vorschussgebühr
Geldsendungen (Bargeld oder Kassenscheine) bis 1000 MarkVorschussgebühr bis 62½ Mark 3 Schilling
bis 125 Mark 4 Schilling Porto für bis zu 125 Mark 8
Schilling, bis 250 Mark 12 Schilling, für jede weitere 250 Mark 12
Schilling zusätzlich
Postanweisungen, Vorschuss- und Geldsendungen entweder vollständig frankiert oder unfrankiertPortofreiheit für Staatsdienst-Angelegenheiten Porto aus dem Postvereinsgebiet für Briefsendungen, Drucksachen und Warenproben nach Helgoland: das Porto nach Hamburg zusätzlich. ab 1.2.1868 (V16/68) Briefe Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth 2½ Sgr. bzw. 9 Kr. Briefporto für schwerere frankierte Briefe 2 Sgr + 1½ Sgr pro Loth bzw. 7 Kr + 6 Kr pro Loth Drucksachen und Warenproben je 2½ Loth 2/3 Sgr. bzw. 3 Kr. Es bestehen Sondertarife für die Briefpost aus Bremen nach Helgoland. Italien vor 1.4.1869
einfacher Brief über Österreich 3 Sgr. bzw. 12 Kr.
seit 1.4.1869 (V50/69) Briefe Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth: 3 Sgr. bzw. 10 Kr. Briefporto für den einfachen unfrankierten Brief bis 1 Loth: 60 Centesimi Briefporto für schwerere Briefe je 1 Loth der einfache Portosatz Briefporto für Briefe aus den Hohenzollernschen Landen: einfacher Portosatz 5 Kr. Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken. Drucksachen Porto ½ Sgr. bzw. 2 Kr. je 2½ Loth im Voraus zu zahlen. Porto für Sendungen aus den Hohenzollernschen Landen: 1 Kr. pro 2½ Loth. Unzureichend frankierte Drucksachen werden wie unfrankierte Briefe behandelt. Warenproben wie Drucksachen Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Portofreiheit gilt für
vor 1.6.1869
einfacher Brief über Österreich 3 Sgr. bzw. 12 Kr.
seit 1.6.1869 (V86/69)
Briefe Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 15 g: 3 Sgr. bzw. 10 Kr. Briefporto für den einfachen unfrankierten Brief bis 15 g: 60 Centesimi Briefporto für schwerere Briefe bis 250 Gramm je 15 g der einfache Portosatz Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken. Drucksachen und Zeitungen Porto bis 250 g ½ Sgr. bzw. 2 Kr. je 2½ Loth im Voraus zu zahlen. Warenproben wie Drucksachen Unzureichend frankierte Drucksachen und Warenproben werden wie unfrankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken. Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Portofreiheit gilt nur für Postdienst-Angelegenheiten. Malta seit 28.10.1870 (V198/70)
Versendung über Brindisi Briefe Briefporto frankiert je Loth 4¾ Sgr. bzw. 17 Kr. Drucksachen und Warenproben 1¼ Sgr. bzw. 4 Kr. pro 2½ Loth Niederlande ohne Kolonien vor 1.10.1868 (V115/63)
Vertrag 1863 mit Preußen gilt für das Gebiet des
Deutschen Postvereins, zunächst ohne Hannover (s. u.)
Briefe Briefporto frankiert je 15 g für den 1. Taxrayon (Rheinprovinz, Westfalen, Birkenfeld, Waldeck und Pyrmont)*) 2 Sgr.
Zuschlag für unfrankierte Briefe: 5 Cents.für das übrige Postgebiet 3 Sgr. bzw. 12 Kr. Unterfrankierte Briefe werden wie unfrankierte behandelt unter Anrechnung des frankierten Portos. Recommandationsgebühr im Voraus 2 Sgr bzw. 7 Kr. Rückscheingebühr im Voraus 2 Sgr bzw. 7 Kr. Wertbriefe 1. Briefporto
2. Recommandationsgebühr 3. Wertporto 3 Pf. pro 10 Thaler Warenproben, Muster, Drucksachen und Correcturbogen je 40g ¾ Sgr. Portofreiheit gilt für
seit 1.10.1868 (V175/68) Briefe Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth: 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Briefporto für den einfachen unfrankierten Brief bis 15 g: 20 Cents Briefporto für schwerere Briefe je 1 Loth: der einfache Portosatz Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verklebten Freimarken (Aufrundung auf 5 Cents). Postkarten (ab 1.1.1871 V253/70) frankiert Porto wie einfache Briefe Wertbriefe 1. Briefporto
Drucksachen bis 250 g ¾ Sgr. bzw. 3 Kr. für je 2½ Loth im Voraus zu zahlen2. Assekuranzgebühr ½ Sgr. pro 20 Thaler, mindestens 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Warenproben wie Drucksachen Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Expressbestellung
im Ortsbestellbezirk 2 ½ Sgr. bzw. 9 Kr. vom Adressaten oder Empfänger zu bezahlen in den Landbestellbezirk die ortsübliche Gebühr Portofreiheit gilt für
seit 1.12.1868 (V219/68)
Postanweisungen bis 25 Thlr 2 Sgr. bis 50 Thlr. 4 Sgr. Norwegen vor 15.4.1868
für den einfachen Brief 6 Sgr. bzw. 22 Kr.
seit 15.4.1868 (V68/68) Briefe Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth: 3½ Sgr.*) Briefporto für den einfachen unfrankierten Brief bis 1 Loth: 14 Schillinge Briefporto für schwerere Briefe je 1 Loth: der einfache Portosatz Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken. Postkarten (ab 1.1.1871 V253/70) frankiert Porto wie einfache Briefe Drucksachen bis 15 Lothh 1 Sgr. bzw. 4 Kr. für je 2½ Loth frankiert Warenproben wie Drucksachen Unzureichend frankierte Drucksachen und Warenproben werden wie unfrankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken. Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Postanweisungen bis 30 Thlr. 4Sgr. bzw. 14 Kr. Portofreiheit gilt für
*) folgende Ermäßigungen:
ab 9.7.1869 Briefe Briefporto für frankierte Briefe 3 Sgr. bzw. 10 Kr . pro Loth Portugal einschließlich Madeira und Azoren seit 1.7.1867 (V78/67)
Briefe Briefporto für den frankierten Brief je 6/10 Loth: 6 Sgr. bzw. 21 Kr. Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verklebten Freimarken. Postkarten (ab 1.1.1871 V253/70) frankiert Porto wie einfache Briefe Drucksachen Porto 2 Sgr.bzw. 7 Kr. je 2½ Loth im Voraus zu zahlen. Warenproben wie Drucksachen Portofreiheit gilt für
seit 1.7.1869 (V103/69)
Briefe
Briefporto für den frankierten Brief je 1 Loth: 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Postkarten (seit 1.1.1871 V253/70) frankiert Porto wie einfache Briefe seit 15.3.1874 (V58/74) Porto 1 Sgr. bzw. 4 Kr. , Postkarten mit Rückantwort 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Drucksachen und Warenproben ¾ Sgr. bzw. 3 Kr. je 2½ Loth bis 250 g seit 30.11.1872 (V265/72) je 50 g bis 500g Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Expressbestellung nach Orten mit Postanstalt 2½ Sgr. bzw. 9 Kr.
Es gelten Sonderregelungen im Grenzverkehr.
Schwedenseit 13.1.1866 (V1/65) Briefe Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth: 4 Sgr. bzw. 14 Kr. Briefporto für schwerere Briefe je 1 Loth: der einfache Portosatz Unzureichend frankierte Briefe werden wie unfrankierte behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken. Drucksachen unter Band und ½ Sgr. bzw. 2 Kr. je 2½ Loth frankiert offene Karten mit gedrucktem Inhalt nach großen Städten Russlands frankiert ½ Sgr. Warenproben wie Drucksachen bis 15 Loth Recommandationsgebühr 2 Sgr. Rückscheingebühr 2 Sgr. Expressbestellung nach großen Städten Russlands 4 Sgr. vor 1.4.1869 Postvertrag mit Preußen (1864) , (V34/65 und (V91/65) für das Postvereinsgebiet
Briefe (bis 250g schwer)*) Briefporto frankiert je 15 g 4½ Sgr. bzw. 16 Kr., unfrankiert 54 Öre Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken *)Rundbrief 99/2016 ArGe NDP: Sonderregelungen für Schleswig-Holstein bei Versendung über Dänemark: Briefe je 15 g 3 Sgr. Sonderregelung für Hamburg bei Versendung über Dänemark Briefe je 15 g bis 30.4.1868 3½ Sgr. danach 3 Sgr. Drucksachen und Warenproben Porto bis 250 Gramm 1 Sgr. bzw. 4 Kr. je 40 g im Voraus zu zahlen. Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Portofreiheit gilt für
seit 1.4.1869 (V54/69) Briefe Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth: 3 Sgr. bzw. 10 Kr. Briefporto für den einfachen unfrankierten Brief bis 1 Loth: 45 Oere Briefporto für schwerere Briefe je 15 g: der einfache Portosatz Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken Postkarten (ab 1.1.1871 V253/70) frankiert Porto wie einfache Briefe Drucksachen und Zeitungen Porto bis 250 Gramm 1 Sgr. bzw. 4 Kr. je 2½ Loth im Voraus zu zahlen. Warenproben wie Drucksachen Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Expressbestellung nach Orten mit Postanstalt: Gebühr 2½ Sgr. bzw. 9 Kr. Postanweisungen bis 80 Reichsthaler (schwedisch) 4 Sgr. bzw. 14 Kr. Portofreiheit gilt für
Schweiz
vor 1.9.1868
für den einfachen Brief
in den 1. schweizer Rayon (bis 10 Meilen hinter die Grenze) 4 Sgr. bzw. 12 Kr.
sonst 5 Gr. bzw. 15 Kr. seit 1.9.1868 (V153/68) Briefe Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth: 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Briefporto für den einfachen unfrankierten Brief bis 1 Loth: 50 Rappen Briefporto für schwerere Briefe bis 15 Loth den doppelten Betrag für den einfachen Brief Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verklebten Freimarken. Postkarten (ab 1.1.1871 V253/70) frankiert Porto wie einfache Briefe seit 1.1.1873 (V278/72) 1 Sgr. bzw. 3 Kr. Drucksachen bis 250 g ½ Sgr. bzw. 2 Kr. für je 2½ Loth im Voraus ab 1.10.1872 (V221/72) je 50g, darüber hinaus bis 500g 3 Sgr. bzw. 11 Kr. Warenproben wie Drucksachen bis 250g Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Expressbestellung im Ortsbestellbezirk 2½ Sgr. bzw. 9 Kr. (30 Rappen) vom Adressaten oder Empfänger zu bezahlen in den Landbestellbezirk die ortsübliche Gebühr Postanweisungen bis 187½ Franken bis 93¾ Franken 4 Sgr. bzw. 14 Kr.
daüber hinaus 6 Sgr. bzw. 21 Kr. Portofreiheit gilt für
Serbien seit 1.10.1869 (V164/69)
Briefe
Briefporto für den frankierten Brief je 1 Loth: 1½ Sgr. bzw. 5 Kr. Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verklebten Freimarken. Drucksachen und Warenproben ½ Sgr. bzw. 2 Kr. je 2½ Loth bis 15 Loth Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Expressbestellung nach Orten mit Postanstalt für recommandierte Briefe zusätzlich 3 Sgr. bzw. 11 Kr. Spanien seit 1.1.1867 (V135/66) - 31.5.72
Briefe Briefporto für den frankierten Brief je 6/10 Loth: 6 Sgr. Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken Postkarten (ab 1.1.1871 V253/70) frankiert Porto wie einfache Briefe Drucksachen und Warenproben Porto 1 Sgr. je 2½ Loth im Voraus zu zahlen. Portofreiheit gilt für
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