Porto und Gebühren für die Briefpost in das Europäische Ausland
(noch unvollständig)

Unter Briefpost werden hier Briefe, Postkarten, Drucksachen, Warenproben und Postanweisungen verstanden.

Soweit die Gebührensätze aus den Quellen des DASV (s. Literatur) ermittelbar sind, werden sie unter Angabe der Verfügung im Amtsblatt (V57/67 = Verfügung Nr. 57 aus 1867 (Preußen oder NDP/DR))  oder des Postvertrages genannt. Im übrigen beruhen die Angaben (vorläufig) auf  Beiträgen aus den Rundbriefen der ArGe NDP oder von W. Steffen.
Die vor dem 1.1.1868 abgeschlossenen Vereinbarungen wurden nicht für das Norddeutsche Postgebiet abgeschlossen. Für die Zeit bis zum Abschluss der neuen Postverträge gelten die alten Regelungen weiter, die für die früheren Postgebiete teilweise unterschiedlich waren. Ein vollständiger Überblick ist im Folgenden noch nicht erreicht.

Die Gebühren sind für folgende Länder angegeben:
Belgien, Dänemark mit Färöer und Island, Frankreich mit Algerien, GriechenlandGroßbritannien und Irland mit Gibraltar, Helgoland und Malta, Italien, KirchenstaatNiederlande, Norwegen, Portugal, RumänienRusslandSchweden, Schweiz, Serbien, Spanien und Türkei
Die Gebühren für den Wechselverkehr mit Österreich-Ungarn, Bayern, Württemberg, Baden, Liechtenstein und Luxemburg sind dort nachzulesen.
Für Monaco und  Andorra gelten die Gebühren Frankreichs, für San Marino die Italiens.

Die Gewichtsangaben erfolgen in Loth oder in Gramm (g).
Es entsprechen  6/10 Loth = 10 Gramm (g) , 1 Loth = 16²/3 g, 2½ Loth = 41²/3 g,
15 Loth = 250 g.


Die Portoangaben erfolgen in Silbergroschen (Sgr.) für das Thaler-Gebiet und in Kreuzern (Kr.) für das Gulden-Gebiet.

Belgien
Es gelten Sonderregelungen für den Grenzverkehr.

vor 1.9.1868 (V62/63)

Briefe
Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth:
aus dem Rheinland, aus Westfalen, Birkenfeld, Waldeck und Pyrmont 2 Sgr.
aus dem übrigen Preußen und dem Postvereinsgebiet 3 Sgr  bzw. 12 Kr.
Zuschlagporto für den unfrankierten Brief: 10 Centimes.
Briefporto für schwerere Briefe je Loth: ein einfacher Portosatz.
Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken.

Drucksachen (3/65) frankiert ½ Sgr. je 2½ Loth
Warenproben
(3/65) frankiert ¾ Sgr je 2½ Loth

Recommandation ist zulässig. Sendungen mit Recommandation müssen frankiert sein. Die Gebühr beträgt 2 Sgr. bzw. 7 Kr.
Die Rückscheingebühr beträgt ebenfalls 2 Sgr. bzw. 7 Kr.

Expresssendungen müssen recommandirt verschickt werden.
Die Expressgebühr für die Zustellung im Postort beträgt 3 Sgr. im Voraus, sonst 60 Cts. pro Meile vom Adressaten. 

Portofreiheit
Portofreiheit gilt für
  • die regierenden Fürsten und ihre Familien
  • die Korrespondenz zwischen der preußischen Gesandschaft in Belgien und den General-Prokuratoren und den Präsidenten  der Rheinischen Gerichtshöfe für juristische Akten
  • die Korrespondenz zwischen Post-, Telegrafen- und  staatlichen Eisenbahnverwaltungen
  • die Rückscheine
  • die Korrespondenz zur Sicherung  der Ausführung von Handels- und Schifffahrtsverträgen

seit 1.9.1868 (V152/68)

Briefe

Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth: 2 Sgr. bzw. 7 Kr.
Briefporto für den einfachen unfrankierten Brief bis 1 Loth: 40 Centimes.
Briefporto für schwerere Briefe je Loth: ein einfacher Portosatz.

Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken.

Postkarten (seit 1.5.1871,  V111/71) frankiert
Porto wie einfache Briefe

Drucksachen müssen frankiert sein. Unzureichend frankierte Drucksachen werden wie unfrankierte Briefe behandelt, unter Anrechnung der verwendeten Freimarken.
Porto je 2½  Loth ½ Sgr. bzw. 2 Kr.

Warenproben wie Drucksachen.

Recommandation ist zulässig. Sendungen mit Recommandation müssen frankiert sein. Die Gebühr beträgt 2 Sgr. bzw. 7 Kr.
Die Rückscheingebühr beträgt ebenfalls 2 Sgr. bzw. 7 Kr.

Expresssendungen
Die Expressgebühr für die Zustellung im Postort beträgt 2½ Sgr. bzw. 9 Kr. Diese kann vom Absender oder vom Empfänger gezahlt werden. Bei Zustellung außerhalb des Ortsbereichs wird die Gebühr vor Ort festgestellt und vom Empfänger verlangt.

Portofreiheit wie oben

seit 1.11.1869 (V176/69)

Postanweisungen bis 100 Francs 4 Sgr bzw. 14 Kr-, bis 200 Francs  das doppelte

Dänemark

gilt nicht für Island, Faröer, Grönland und die Kolonien
Es gelten Sonderregelungen für Schleswig-Holstein, Lübeck und Hamburg sowie für Grenz-Postanstalten s. Grenzverkehr.

vor dem 1.5.1868 (71/65)

Briefporto für den einfachen frankierten Brief 3 Gr. bzw. 12 Kr. , unfrankiert 16 Schilling

Drucksachen, Warenproben
¾ Sgr. pro 2½ Loth im Voraus

Recommandation
sgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Die Sendungen müssen frankiert sein.
Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.

seit 1.5.1868 (V77/68)

Briefe
Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth: 2 Sgr. bzw. 7 Kr.
Briefporto für den einfachen unfrankierten Brief bis 1 Loth: 16 Schilling.
Briefporto für schwerere Briefe bis 15 Loth: doppelter Betrag für einfache Briefe
Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken. Bruchteile des zu ergänzenden Portos werden auf ganze Schillinge aufgerundet.

Postkarten (ab 1.1.1871 V253/70) frankiert
Porto wie einfache Briefe

Drucksachen  bis 250g
Porto ¾ Sgr. bzw. 3 Kr. pro 2½ Loth, jedoch nicht mehr als das doppelte Briefporto. Sendungen müssen frankiert sein.
Unzureichend frankierte Drucksachen werden wie unfrankierte Briefe behandelt unter  Anrechnung der verwendeten Freimarken.

Warenpoben
wie Drucksachen

Recommandation
sgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Die Sendungen müssen frankiert sein.
Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.

Expresssendungen sind nur nach Postorten möglich. Die Gebühr beträgt 2 Sgr. Porto und Gebühr sind im Voraus zu entrichten.

Postanweisungen bis 50 Thlr.  4 Sgr. bzw. 14 Kr.

Portofreiheit
Portofreiheit gilt für
  • die regierenden Fürsten und ihre Familien
  • Staatsdienstangelegenheiten
Färöer und Island
seit 14.5.1870 (63/70)

Briefe
Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth: 3 Sgr. bzw. 10 Kr.
Briefporto für schwerere Briefe bis 15 Loth: doppelter Betrag für einfache Briefe
Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verklebten Freimarken. Bruchteile des zu ergänzenden Portos werden auf ganze Schillinge aufgerundet.

Drucksachen und Warenproben bis 250g
Porto 1¼ Sgr. pro 2½ Loth, jedoch nicht mehr als das doppelte Briefporto. Sendungen müssen frankiert sein.
ab 1.8.1873 je 50 g

Recommandationsgebühr 2 Sgr bzw. 7 Kr. 


Frankreich mit Algerien
Im Grenzverkehr gelten Sonderregelungen

1. (V68/58) Vertrag mit Preußen (gilt auch  für die unter preußischer Postverwaltung stehenden Gebiete: Birkenfeld, Anhalt (Bernburg, Cöthen,Dessau), Enklave Allstedt, Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen, sowie für Sachsen, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg (ohne Birkenfeld und Lübeck), Braunschweig und Sachsen-Altenburg), seit Übernahme der Post durch Preußen 1.1.1867 auch für Schleswig-Holstein (V140/66)

Briefe
aus den Reg. Bez. Aachen, Cöln, Trier, Coblenz und Düsseldorf, sowie Birkenfeld 
Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 6/10 Loth (10 g):  3½ Sgr. 
Briefporto für schwerere Briefe  je 6/10 Loth:  der einfache Portosatz
aus den übrigen oben genannten Gebieten 
Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 6/10 Loth:  4½ Sgr.
Briefporto für schwerere Briefe  je 6/10 Loth:  der einfache Portosatz

Postkarten (ab 1.1.1871 V253/70) frankiert
Porto wie einfache Briefe

Drucksachen und  Warenproben
Porto 3/4 Sgr. pro 2 4/10 Loth (40 g)  nur frankiert.

Recommandationsgebühr für Briefe im Voraus 4 Sgr.
Rückschein 2 Sgr.

Portofreiheit gilt  für Staatsienst-Angelegenheiten.

2. Vertrag 1861 mit Thurn und Taxis
aus Hamburg, Lübeck und Bremen
Briefporto für den frankierten Brief je 10 g:  4½ Sgr.
aus dem übrigen Postgebiet
Briefporto für den frankierten Brief je 10 g: 3½ Sgr. bzw. 12 Kr .

s. auch  Briefpostverkehr mit Frankreich

Gibraltar


Griechenland
seit 3.5.1868 (V81/68) Spedition über Österreich
Briefe
Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth: 5 Sgr. bzw. 18 Kr.
Briefporto für schwerere  Briefe je 1 Loth  das einfache Porto zusätzlich
Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verklebten Freimarken.

Drucksachen und Warenproben frankiert
Porto 1 Sgr. bzw. 4 Kr. pro 2½ Loth

Recommandationsgebühr 2 Sgr.  bzw. 7 Kr., Frankierungszwang
Rückschein 2 Sgr. bzw. 7 Kr.


Großbritannien und Irland

vor 1.7.1870

1.(137/62) Vertrag mit Preußen für das Postvereinsgebiet über Belgien

Brief
porto je Loth frankiert 5 Sgr. unfrankiert 8 Pence
Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verklebten Freimarken.

Recommandation
sgebühr  2 Sgr. Gesamtgebühr im Voraus

Drucksachen (Bücherpakete), Correkturen bis 3 Pfund frankiert wie im Inland

2. Transit durch Frankreich  (V68/58)

Briefe
Briefporto: Norddeutsches Porto  + je 7½ Gramm 2½ Sgr.

seit 1.7.1870 (V87/70)

Briefe
Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth: 2½ Sgr. bzw. 9 Kr.
Briefporto für den einfachen unfrankierten Brief bis 1 Loth: 6 Pence 
Briefporto für schwerere  Briefe je 1 Loth ein weiterer Portosatz
Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verklebten Freimarken. Bruchteile des zu ergänzenden Portos werden auf halbe Penny aufgerundet.

Postkarten (ab 1.1.1871 V253/70) frankiert
Porto wie einfache Briefe

Drucksachen und Warenproben

Porto 3/4 Sgr. bzw. 3 Kr. pro 2½  Loth 
Unzureichend frankierte Drucksachen und Warenproben werden mit einem Zuschlag des doppelten Fehlportos belegt.

Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr. Frankierungszwang

Portofreiheit gilt nur für Postdienst-Angelegenheiten.

seit 1.2.1871 (V12/71)

Postanweisungen bis 70 Thlr. oder 122½ Gulden
bis 25 Thlr. oder 43¾ Gulden  7½ Sgr. bzw. 27 Kr.
bis 50 Thlr. oder 87½ Gulden 15 Sgr. bzw. 53 Kr.
darüber hinaus 22½ Sgr. bzw. 1 Fl. 19 Kr.

Helgoland

seit 1.7.1866 Vertrag zwischen Hamburg und Großbritannien
Sendungen von Hamburg nach Helgoland per Schiff oder ersatzweise von Hamburg über Land nach Ritzebüttel und dann per Schiff von Cuxhaven nach Helgoland
Währung: 5 Mark Hamburger Courant = 2 Thaler, 1 Mark = 16 Schilling, 4 Schilling = 3 Sgr.
Briefsendungen bis 15 Loth:
Briefporto für den frankierten Brief pro Loth 2 Schilling, unfrankiert 3 Schilling
Recommandationsgebühr 3 Schilling
Rückschein 3 Schilling
Drucksachen unter Kreuzband, Warenproben frankiert je 2½ Loth ½ Schilling
Postanweisungen bis 125 Mark
bis 62½ Mark 3 Schilling
bis 125 Mark 4 Schilling
Postvorschuss bis 125 Mark
Briefgebühr + Vorschussgebühr
Vorschussgebühr
bis 62½ Mark 3 Schilling
bis 125 Mark 4 Schilling
Geldsendungen (Bargeld oder Kassenscheine) bis 1000 Mark
Porto für bis zu 125 Mark 8 Schilling, bis 250 Mark 12 Schilling, für jede weitere 250 Mark 12 Schilling zusätzlich
Postanweisungen, Vorschuss- und Geldsendungen entweder vollständig frankiert oder unfrankiert

Portofreiheit für Staatsdienst-Angelegenheiten

Porto aus dem Postvereinsgebiet für Briefsendungen, Drucksachen und Warenproben nach Helgoland: das Porto nach Hamburg zusätzlich.


ab 1.2.1868 (V16/68)
Briefe
Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth 2½ Sgr. bzw. 9 Kr.
Briefporto für schwerere frankierte Briefe  2 Sgr + 1½ Sgr pro Loth bzw. 7 Kr + 6 Kr pro Loth

Drucksachen und Warenproben je 2½ Loth  2/3 Sgr. bzw. 3 Kr.

Es bestehen Sondertarife für die Briefpost aus Bremen nach Helgoland.

Italien
vor 1.4.1869
einfacher Brief über Österreich 3 Sgr. bzw. 12 Kr.


seit 1.4.1869 (V50/69) 

Briefe
Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth:  3 Sgr. bzw. 10 Kr.
Briefporto für den einfachen unfrankierten Brief bis 1 Loth: 60 Centesimi 
Briefporto für schwerere Briefe je 1 Loth der einfache Portosatz
Briefporto  für Briefe aus den Hohenzollernschen Landen: einfacher Portosatz 5 Kr.
Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken.

Drucksachen
Porto ½ Sgr. bzw. 2 Kr. je 2½ Loth im Voraus zu zahlen.
Porto für Sendungen aus den Hohenzollernschen Landen: 1 Kr. pro 2½ Loth.
Unzureichend frankierte Drucksachen werden wie unfrankierte Briefe behandelt.

Warenproben wie Drucksachen

Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.
Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.

Portofreiheit gilt für
  • die regierenden Fürsten und ihre Familien
  • Postdienst-Angelegenheiten.
Kirchenstaat

vor  1.6.1869
einfacher Brief über Österreich 3 Sgr. bzw. 12 Kr.
seit 1.6.1869 (V86/69)
Briefe
Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 15 g:  3 Sgr.  bzw. 10 Kr.
Briefporto für den einfachen unfrankierten Brief bis 15 g: 60 Centesimi
Briefporto für schwerere Briefe bis 250 Gramm  je 15 g  der einfache Portosatz
Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken.

Drucksachen und Zeitungen
Porto bis 250 g  ½ Sgr.  bzw. 2 Kr. je 2½ Loth im Voraus zu zahlen.

Warenproben wie Drucksachen

Unzureichend frankierte Drucksachen und Warenproben werden wie unfrankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken.

Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.
Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.

Portofreiheit gilt nur für Postdienst-Angelegenheiten.

Malta
seit 28.10.1870 (V198/70)
Versendung über Brindisi

Briefe
Briefporto frankiert je Loth 4¾ Sgr. bzw. 17 Kr.

Drucksachen und Warenproben  1¼ Sgr. bzw. 4 Kr.  pro 2½ Loth

Niederlande ohne Kolonien
Im Grenzverkehr gelten Sonderregelungen

vor  1.10.1868 (V115/63) Vertrag 1863  mit Preußen gilt für das Gebiet des Deutschen Postvereins, zunächst ohne Hannover (s. u.)

Briefe
Briefporto frankiert je 15 g
für den 1. Taxrayon (Rheinprovinz, Westfalen, Birkenfeld, Waldeck und Pyrmont)*)  2 Sgr.
für das übrige Postgebiet 3 Sgr. bzw. 12 Kr.
Zuschlag für unfrankierte Briefe: 5 Cents.
Unterfrankierte Briefe werden wie unfrankierte behandelt unter Anrechnung des frankierten Portos.

Recommandationsgebühr im Voraus 2 Sgr bzw. 7 Kr.
Rückscheingebühr im Voraus 2 Sgr bzw. 7 Kr.

Wertbriefe
1. Briefporto
2. Recommandationsgebühr
3. Wertporto 3 Pf. pro 10 Thaler

Warenproben, Muster, Drucksachen  und Correcturbogen je 40g ¾ Sgr.

Portofreiheit
gilt für
  • die regierenden Fürsten und ihre Familien ohne Beschränkung des Gewichts
  • Staatsdienst-Angelegenheiten
*) Zusätzlich die ehemals hannoverschen Orte westlich der Linie Bremervörde, Zeven, Rotenburg, Nienburg, Leese (einschließlich dieser Orte) gemäß V30/67 (Ablösung des Postvertrages Hannover-Niederlande) ab 1.4.1867, ebenso Bremen und Oldenburg

seit 1.10.1868 (V175/68)

Briefe
Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth: 2 Sgr. bzw. 7 Kr.
Briefporto für den einfachen unfrankierten Brief  bis 15 g: 20 Cents 
Briefporto für schwerere Briefe je 1 Loth: der einfache Portosatz
Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verklebten Freimarken (Aufrundung auf  5 Cents).


Postkarten (ab 1.1.1871 V253/70) frankiert
Porto wie einfache Briefe

Wertbriefe
1. Briefporto
2. Assekuranzgebühr  ½ Sgr. pro 20 Thaler, mindestens 2 Sgr. bzw. 7 Kr.

Drucksachen  bis 250 g  ¾ Sgr. bzw. 3 Kr. für je 2½ Loth  im Voraus zu zahlen

Warenproben
wie Drucksachen

Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.
Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.

Expressbestellung
im Ortsbestellbezirk 2 ½ Sgr. bzw. 9 Kr. vom Adressaten oder Empfänger zu bezahlen
in den Landbestellbezirk die ortsübliche Gebühr

Portofreiheit gilt für
  • die regierenden Fürsten und ihre Familien ohne Beschränkung des Gewichts
  • Staatsdienst-Angelegenheiten
seit 1.12.1868 (V219/68)

Postanweisungen bis 25 Thlr 2 Sgr. bis 50 Thlr. 4 Sgr.


Norwegen
vor  15.4.1868
für den einfachen Brief 6 Sgr. bzw. 22 Kr.

seit 15.4.1868 (V68/68)
Briefe

Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth: 3½ Sgr.*)
Briefporto für den einfachen unfrankierten Brief  bis 1 Loth:  14 Schillinge 
Briefporto für schwerere Briefe je 1 Loth: der einfache Portosatz
Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken.

Postkarten (ab 1.1.1871 V253/70) frankiert
Porto wie einfache Briefe

Drucksachen
 bis 15 Lothh 1 Sgr. bzw. 4 Kr. für je 2½ Loth frankiert

Warenproben wie Drucksachen

Unzureichend frankierte Drucksachen und Warenproben werden wie unfrankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken.

Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.
Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.

Postanweisungen
bis 30 Thlr.  4Sgr. bzw. 14 Kr.

Portofreiheit gilt für
  • die regierenden Fürsten und ihre Familien ohne Beschränkung des Gewichts
  • Staatsdienst-Angelegenheiten


*) folgende Ermäßigungen:

ab 9.7.1869

Briefe
Briefporto für frankierte Briefe 3 Sgr. bzw. 10 Kr . pro Loth


Portugal einschließlich Madeira und Azoren
seit 1.7.1867 (V78/67)

Briefe

Briefporto für den frankierten Brief je 6/10 Loth:  6 Sgr. bzw. 21 Kr.
Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verklebten Freimarken.

Postkarten (ab 1.1.1871 V253/70) frankiert
Porto wie einfache Briefe

Drucksachen 

Porto  2 Sgr.bzw. 7 Kr. je 2½ Loth im Voraus zu zahlen.

Warenproben  wie Drucksachen


Portofreiheit gilt für
  • Postdienst-Angelegenheiten.
Rumänien
seit 1.7.1869 (V103/69)

Briefe
Briefporto für den frankierten Brief je 1 Loth: 2 Sgr. bzw. 7  Kr.

Postkarten (seit 1.1.1871 V253/70) frankiert
Porto wie einfache Briefe
seit 15.3.1874 (V58/74)
Porto 1 Sgr. bzw. 4 Kr. , Postkarten mit Rückantwort  2 Sgr. bzw. 7 Kr.

Drucksachen
und Warenproben ¾ Sgr.  bzw. 3 Kr. je 2½ Loth  bis 250 g
seit 30.11.1872 (V265/72)  je 50 g bis 500g

Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.
Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.

Expressbestellung nach Orten mit Postanstalt  2½ Sgr. bzw. 9 Kr.
Russland
Es gelten Sonderregelungen im Grenzverkehr.
seit 13.1.1866  (V1/65)

Briefe
Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis  1 Loth: 4 Sgr. bzw. 14 Kr.
Briefporto für schwerere Briefe je 1 Loth:  der einfache Portosatz

Unzureichend frankierte Briefe werden wie unfrankierte behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken.

Drucksachen
unter Band und  ½ Sgr. bzw. 2 Kr. je 2½ Loth  frankiert
offene Karten mit gedrucktem Inhalt nach großen Städten Russlands frankiert ½ Sgr.

Warenproben
wie Drucksachen bis 15 Loth

Recommandation
sgebühr 2 Sgr.
Rückscheingebühr 2 Sgr.

Expressbestellung nach großen Städten Russlands 4 Sgr.

Schweden
vor 1.4.1869 Postvertrag mit Preußen (1864) , (V34/65 und (V91/65) für das Postvereinsgebiet

Briefe (bis 250g schwer)*)
Briefporto frankiert  je 15 g 4½ Sgr. bzw. 16 Kr., unfrankiert 54 Öre
Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken 

*)Rundbrief 99/2016 ArGe NDP:
Sonderregelungen für Schleswig-Holstein bei Versendung über Dänemark:
Briefe je 15 g 3 Sgr.
Sonderregelung für Hamburg bei Versendung über Dänemark
Briefe je 15 g bis 30.4.1868 3½ Sgr. danach 3 Sgr.

Drucksachen und Warenproben
Porto bis 250 Gramm  1 Sgr. bzw. 4 Kr. je 40 g  im Voraus zu zahlen.

Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.
Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.

Portofreiheit gilt für
  • die regierenden Fürsten und ihre Familien (Preußen und Schweden)
  • Postdienst-Angelegenheiten.

seit 1.4.1869 (V54/69)
Briefe
Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth:  3 Sgr. bzw. 10 Kr. 
Briefporto für den einfachen unfrankierten Brief bis 1 Loth: 45 Oere
Briefporto für schwerere Briefe je 15 g:  der einfache Portosatz
Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken 

Postkarten (ab 1.1.1871 V253/70) frankiert
Porto wie einfache Briefe

Drucksachen und Zeitungen

Porto bis 250 Gramm  1 Sgr. bzw. 4 Kr. je 2½ Loth im Voraus zu zahlen.


Warenproben wie Drucksachen

Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.
Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.

Expressbestellung nach Orten mit Postanstalt: Gebühr 2½ Sgr. bzw. 9 Kr.

Postanweisungen bis 80 Reichsthaler (schwedisch)  4 Sgr. bzw. 14 Kr.

Portofreiheit gilt für
  • die regierenden Fürsten und ihre Familien
  • Postdienst-Angelegenheiten.
Schweiz
vor 1.9.1868
für den einfachen Brief
in den 1. schweizer  Rayon (bis 10 Meilen hinter die Grenze) 4 Sgr. bzw. 12 Kr.
sonst  5 Gr. bzw. 15 Kr.

seit 1.9.1868 (V153/68)

Briefe
Briefporto für den einfachen frankierten Brief bis 1 Loth: 2 Sgr. bzw. 7 Kr.
Briefporto für den einfachen unfrankierten Brief  bis 1 Loth: 50 Rappen
Briefporto für schwerere Briefe bis 15 Loth  den doppelten Betrag für den einfachen Brief
Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verklebten Freimarken.


Postkarten (ab 1.1.1871 V253/70) frankiert
Porto wie einfache Briefe
seit 1.1.1873 (V278/72) 1 Sgr. bzw. 3 Kr.

Drucksachen
 bis 250 g ½ Sgr. bzw. 2 Kr. für je 2½ Loth  im Voraus
ab 1.10.1872 (V221/72) je 50g, darüber hinaus bis 500g 3 Sgr. bzw. 11 Kr.

Warenproben wie Drucksachen bis 250g

Recommandationsgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.
Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.

Expressbestellung
im Ortsbestellbezirk 2½ Sgr. bzw. 9 Kr. (30 Rappen) vom Adressaten oder Empfänger zu bezahlen
in den Landbestellbezirk die ortsübliche Gebühr

Postanweisungen bis 187½ Franken
bis 93¾ Franken 4 Sgr. bzw. 14 Kr.
daüber hinaus 6 Sgr. bzw. 21 Kr.

Portofreiheit gilt für
  • Staatsdienst-Angelegenheiten 

Serbien
seit 1.10.1869 (V164/69)

Briefe
Briefporto für den frankierten Brief je  1 Loth: 1½ Sgr. bzw. 5 Kr.
Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verklebten Freimarken.

Drucksachen und Warenproben ½ Sgr. bzw. 2 Kr.  je 2½ Loth bis 15 Loth

Recommandation
sgebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.
Rückscheingebühr 2 Sgr. bzw. 7 Kr.

Expressbestellung nach Orten mit Postanstalt für recommandierte Briefe  zusätzlich 3 Sgr. bzw. 11 Kr.


Spanien
seit 1.1.1867 (V135/66) - 31.5.72
Briefe
Briefporto für den frankierten Brief je 6/10 Loth:  6 Sgr.
Unzureichend frankierte Briefe werden wie nicht frankierte Briefe behandelt unter Anrechnung der verwendeten Freimarken

Postkarten (ab 1.1.1871 V253/70) frankiert
Porto wie einfache Briefe

Drucksachen und
Warenproben
Porto 1 Sgr. je 2½ Loth im Voraus zu zahlen.

Portofreiheit gilt für
  • Postdienst-Angelegenheiten.
Türkei nur Konstantinopel (deutsches Postamt)