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Bild 44
    44: 50 Pfennig

     Varianten: I: a, II: b, ba, c, ca, d





Bestimmung der Farbvariante einer Marke

Eine erste grobe  Übersicht ergeben die folgenden Tabellen:


Zuordnung der Farben zu den Varianten

Farbe
schwärzlich
(dunkel)*
lebhaft - hell
olivgrau, grüngrau

a
a
grauoliv
b
b
b
gelboliv-olivgelb**

b
b
(grau)***oliv
b
b

(grau)***grünlicholiv
b
b

grünoliv-olivgrün
ba
c
c
seegrün

ca
ca
graugrün
d



* (dunkel) bedeutet dunkel oder in der Grundfarbe.
** gemeint ist ein mittlerer Farbton zwischen diesen beiden Farben.
*** auch bei den stärker farbigen b Marken ist noch ein Grauton vorhanden

Hauptverwendungszeiträume der 44

Variante
Verwendungszeitraum
Auflagen
a
1880 -1887
I
b
1.1887-1889
II
ba
11.1888 -1889
II
c
1.1887-1889
II
ca
3.1887 - 1888
II
d
4.1889 -1889
II

Die Trennung der Varianten in Frühauflagen (I) und Spätere Auflagen (II) erfolgt mit dem Jahreswechsel 1886/87. Bis dahin und auch noch im Jahre 1887 erscheinen die Marken der Variante a einheitlich in grau mit leichten oliven oder grünen Tönungen.  Die  Farbenvielfalt  der Späteren Auflagen wird unten genauer beschrieben. Es fällt jedoch auf, dass 1887 die helleren oder lebhafteren Töne (b, c, ca) früher auftreten als die dunkleren b, ba und d.
 

Beschreibung der einzelnen Varianten

Die Beschreibung jeder Variante enthält in der Kopfzeile Michel-Nr. und Michel-Farbbezeichnung sowie das Frühdatum und die Hauptverwendungszeit in Klammern, beide Angaben nach dem Handbuch der Arbeitsgemeinschaft. Es folgen eine oder mehrere farbliche Darstellungen sowie eine kurze Beschreibung, bei der auch der Text von Dr. Salm bzw. dessen Neubearbeitung durch das Handbuch herangezogen wurde. Die vom Handbuch verwendeten Variantenbezeichnungen und Farbbezeichnungen werden jeweils in Klammern und anderer Schrifttype hinzugefügt. Farbbezeichnungen, die Farben des Michel-Farbenführers benennen, sind kursiv gedruckt.

Die Beschreibung beginnt mit den  Frühauflagen (I). Die Späteren Auflagen (II) schließen sich an. 


Frühauflagen I:

44a  (mittel)graugrün 8.1.1880 (1880 - 1887)

Bild 44aBild 44a
Bild 44a dunkelBild 44a graugrün

Die Farben dieser Variante werden durch ein überwiegendes Grau bestimmt, das mit grün oder oliv abgetönt ist und in der Helligkeit etwas schwankt (a. grünlichgrau (Töne) (1880-85); olivgrau (Töne) (1885-87)). Als Farben des Michel Farbenführers kann man olivgrau (Bild 1) und grüngrau (Bild 2) angeben.
Dunkle Marken kommen seltener in den ersten Jahren bis 1884 vor (Bild 3) (a/1. dunkel-grünlichgrau).
Die Farbe graugrün (Bild 4) wird nur selten im Jahre 1884 erreicht (a/2.grüngrau).

Bild 44a (II)

Auffallend blasse Marken (mittelolivgrau) kommen besonders 1886 vor (a/3. fahl-olivgrau). Diese Marken haben oft schon Kennzeichen der Späteren Auflagen, werden aber zu a gerechnet.


Spätere Auflagen II:

Anfang 1887 kommen neben den auslaufenden a Marken zunächst lebhafte bis helle teils grauolive Töne (b) teils grünlich gefärbte Töne heraus (c,ca), die Mitte des Jahres durch kräftigere olive Farbtöne mit grauem Anteil (b) abgelöst werden, aber weiterhin auftreten. Erst sehr spät kommen dann die schwärzlichgrünen Töne ba (Ende 1888) und d (spätes Frühjahr 1889) hinzu.


44b (dunkel)oliv  29.12.86 (1887 -1889)

Bild 44bBild 44b
Bild 44bBild 44b

Die Farben der b Variante sind - bis auf hellere Exemplare im ersten Halbjahr 1887, die nur durch einen etwas höheren Olivanteil von den a Marken zu unterscheiden sind - kräftiger als die a Farben, haben aber immer noch einen Grauschleier.  Die Farbenvielfalt kann mit  grauoliv bis schwärzlichgrauoliv  (Bild 1 und 2), dunkel- bis schwärzlicholiv (Bild 3 und 4),

Bild 44bBild 44b
Bild 44b gelblicholiv












sowie dunkel- bis schwarzgrünlicholiv (Bild 1 und 2) beschrieben werden (b. grau-olivgrün bis dunkel-oliv). Die letzteren sind nur schwer gegen ba und d abzugrenzen. Wenn sie noch einen Rest grau und einen Olivton haben, gehören sie noch zu b.
Zu b gehören auch die wesentlich selteneren stark gelbstichigen Marken mit Farbtönen zwischen gelboliv und olivgelb (Bild 3), sowohl in dunkleren als auch in helleren Tönen (b/1. gelboliv (Töne)). Überwiegt dagegen ein grünlich oliver Farbton so gehören sie zu c.


44ba dunkelgrünoliv  17.11.1888 (1888-89)


Bild 44baAusschnitt 44ba



Die ba Variante ist in der Regel sehr dunkel, hat nur noch einen geringen Olivanteil und kann mit schwarzolivgrün beschrieben werden (b/2. dunkelolivgrün). Alle Marken mit stärkerem Grauanteil oder hohem Olivanteil gehören noch zu b. Die  Abgrenzung gegen die d Marken  ist schwierig. Der Farbauftrag der ba ist in der Regel flüssig, der der d dagegen eher trocken und porös. Bei den d Marken fehlt jeglicher Olivanteil. 

44c lebhaftolivgrün bis lebhaftgrünoliv 28.12.1886 (1887 - 1889)


Bild 44cBild 44cBild 44c


Die c Marken zeigen hauptsächlich ein lebhaftes bis helles etwas stumpfes grün mit mehr oder weniger deutlichem oliven Beiton, der mit hell- bis (lebhaft)- (grünoliv-
olivgrün) beschrieben werden kann, jedoch oft die Intensität dieser Farben nicht erreicht (Bild 1 und 2) (c. resedagrün (gelblich-olivgrün; Töne)). Ein leichter Olivanteil muss immer vorhanden sein, fehlt er, so ist zu prüfen ob eine ca vorliegt. Daneben gibt es auch dunklere Nuancen. Herausgehoben werden ganz blasse Töne (Bild 3) (c/1. matt-reseda).


44ca hellsmaragdgrün  3.3.1887 (1887 - 1888)

Bild 44caBild 44ca44 ca hell-seegrün

Die ca besitzen eine matt grüne Farbe mit einem leichten Blaustich und Grauanteil in sowohl dunkleren (Bild 1) als auch helleren Tönen (Bild 2) (ca. seegrün (dunkel-)). Sie dürfen keinerlei oliv enthalten.  Die Farbe hellsmaragdgrün des Farbenführers ist dagegen grob irreführend. Ganz  blasse Drucke werden besonders herausgehoben (Bild 3) (ca/1. hell-seegrün).


44d dunkelgraugrün  16.4.1889 (1889)


Bild 44dAusschnitt 44d44d beschädigt



Die Farbe dieser Variante ist mit schwärzlichgraugrün ziemlich genau beschrieben (d. schwarzgrün). Ihr Farbauftrag ist trocken und porös (s. Bild 2). Zur Abgrenzung gegen ba s. dort. Bei dieser Marke löst sich die Farbe bei Wässerung leicht in Teilen vollständig ab (s. Bild 3). Solche Marken gelten als beschädigt.


 
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