Belege ohne Marken
1872-1900
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meiner Sammlung1. Ganzsachen Ganzsachen sind Belege mit vorgedruckten Wertstempeln. Es gab sie bei der Deutschen Reichspost ab 1872 als Briefumschläge und Streifbänder - diese bis Dezember 1890 - , ab 1873 als Postkarten (auch als Doppelpostkarten mit anhängender Antwortkarte), ab 1876 als Rohrpostumschläge und -karten, ab 1880 als Postanweisungen und ab 1897 als Kartenbriefe. Daneben konnte man sich seine eigenen Ganzsachen durch die Reichsdruckerei herstellen lassen. Diese Privatganzsachen bilden ein eigenes Sammelgebiet. Eine Aufstellung über die Ganzsachen der Deutschen Reichspost enthält der MICHEL Ganzsachen-Katalog Deutschland. 2. Portofreiheiten Nach dem Gesetz über die Portfreiheiten, das vom Deutschen Reich als Reichsgesetz vom Norddeutschen Bund übernommen wurde, gab es eine Reihe von Personen und Institutionen, die Sendungen entweder ohne Bezahlung von Porto oder Gebühren mit der Post verschicken durften, oder bei denen die Gebühren pauschaliert erhoben wurden. Darüber wird in dem Beitrag über Portovergünstigungen berichtet. 3. 'Barfrankaturen' Einigen großen Postanstalten war es gestattet worden, zur schnelleren Abfertigung von in großen Mengen eingelieferten Postsendungen die zu entrichtenden Porti und Gebühren pauschal und bar zu entrichten. Diese Sendungen wurden mit einem besonderen Aufgabestempel versehen. Üblich waren Einkreisstempel, die zusätzlich durch ein F gekennzeichnet waren, sogenannte Franco-Stempel. Es gibt aber auch andere Formen wie z. B. verschiedene Berliner Stadtpost-Franco-Stempel. Die Franco-Stempel findet man häufig auch in Rot oder Violett. Es war vorgeschrieben, den zu entrichtenden Betrag mit Rotstift auf der Adress-Seite des Belegs zu vermerken. Man kann aber auch z. B. Berliner Stadtpost-Belege ohne diese Vermerke finden. Eine Aufstellung aller Franco-Stempel findet sich in 'Handbuch und Katalog der deutschen Franco-Stempel 1864-1880'. Ingo von Garnier, Constantin Zirz, 3.Aufl. 2010, Schriftenreihe ArGe Norddeutscher Postbezirk. 4. Unfreie Sendungen Vorweg sei erwähnt, dass Postkarten, Drucksachen und Postanweisungen nur mit Briefmarken frankiert oder als Ganzsachen versendet werden durften. Bei den anderen Sendungen konnte der Absender wählen, ob er das Porto selbst zahlen wollte - die Sendung also frei machen wollte - oder es dem Empfänger überlassen wollte, das Porto und die Gebühren zu bezahlen. Die Absicht, das Porto zu entrichten, wurde auf der Sendung durch die Worte frei oder franco ausgedrückt. In diesen Fällen wurden Porto und Gebühren vom Absender entrichtet und in der Regel der Gegenwert in Briefmarken verklebt (Ausnahmen s. Ganzsachen und Franco-Stempel). Sollte der Empfänger die Gebühren entrichten, so fehlte auf der Adress-Seite der Sendung das Wort frei oder franco. Der annehmende Postbeamte zeichnete solche Sendungen mit dem nicht entrichteten Betrag mit blauem Stift oder Tinte aus. Dies wird auch als Taxierung bezeichnet. Hinzuweisen ist darauf, dass bei unfreien Briefen eine zusätzliche Gebühr von 1 Sgr. bzw. 10 Pfg. erhoben wurde - ausgenommen portopflichtige Dienstsachen (s. Portovergünstigungen). Davon zu unterscheiden sind mit Rotstift vermerkte Beträge. Durch diese wurde der vom Absender zu entrichtende Betrag festgestellt und in der Regel durch Briefmarken ausgeglichen. Zusätzlich wurden z. B. bei Paketen die Zustellungsgebühren in der Regel auf der Rückseite des Beleges mit Rotstift durch die Postanstalt des Empfangsortes festgestellt. Dazu zählen auch die Gebühren für die Eilzustellung, soweit sie nicht vom Absender gezahlt wurden. Zusätzlich seien folgende Besonderheiten angemerkt: a) Zustellungsurkunden Das
Verfahren bei Zustellungsurkunden
wird gesondert dargestellt.
b)
RückscheineEinschreiben
mit Rückscheinen wurden in der Regel so frankiert,
dass das Porto für das Einschreiben auf der
Einschreibsendung und das Porto für den
Rückschein auf
dem Rückscheinformular verklebt wurde.
c)
PostaufträgeEs kommt aber auch vor, dass das Gesamtporto auf dem Einscheiben verklebt wurde, dann fehlt auf dem Rückschein jeglicher Portovermerk. Laut
Postordnungen waren die erledigten Postauftragsunterlagen ohne
weiteres Porto an den Absender zurückzusenden. Dies geschah
teilweise in besonderen Briefumschlägen, teilweise auch als
'Postsache', um sie als gebührenfreie Sendungen zu
kennzeichnen.
Das gleiche gilt für die 'zu Protest' weitergeschickten
Postaufträge.
d)
NachnahmenBei
Nachnahmen wurde zunächst ab 1872 sowohl der Betrag
der
Nachnahme als auch die Gebühren getrennt mit Blaustift auf der
Adress-Seite des Belegs vermerkt, oft auch wieder durchgestrichen und
der Gesamtbetrag ausgewiesen, der vom Postboten beim Empfänger
einzuziehen war. Später wurde der Nachnahme-Betrag auf dem
violetten Zettel eingetragen und nur noch die Gebühren
taxiert.
Zuletzt wurden nur noch die Gebühren taxiert.
e)
OrtsendungenBei
Ortssendungen wurden die Gebühren mit Rotstift
taxiert.
f)
mangelhafte FrankierungWährend
mangelhaft frankierte Postkarten und Drucksachen in der
Regel zurückbehalten wurden, wurden Briefe, die im
Briefkasten vorgefunden wurden und deren Frankatur mangelhaft war, mit
Blaustift wie unfrankierte Sendungen nachtaxiert. Hierbei war ebenso
wie bei unfrankierten Briefen eine Zusatzgebühr von 1 Sgr.
bzw. 10
Pfg. zusätzlich anzusetzen.
g)
Weitersendung Alle übrigen Sendungen wurden am Postschalter abgefertigt, so dass hier kaum Fehlfrankaturen vorkommen konnten, es sei denn, der abfertigende Beamte hatte sich bei der Berechnung des Portos versehen und das Empfänger-Postamt hat diese Werte korrigiert. War
der Empfänger verzogen oder an anderer Adresse zu erreichen,
so konnten zusätzliche Gebühren für die
Weitersendung
fällig werden. Diese
wurden dann ebenfalls in blau taxiert.
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