Vorschriften zu Postsendungen
 
Die Porto- und Gebührensätze sind getrennt aufgeführt.

Quellen
Postreglement  vom 30. November 1871 (gültig ab 1.1.1872)
Postordnung vom 18. Dez. 1874 (gültig ab 1.1.1875)
Postordnung vom 8 März 1879 (gültig ab 1.4. 1879)
Postordnung vom 11. Juni 1892 (Gültig ab 1.7.1892 bis 31. 3. 1900)
jeweils mit Änderungen (s. auch Literatur)

Die Bestimmungen zu den einzelnen Postsendungen oder Sendungsarten haben sich im Laufe der etwa 30 Jahre verändert und auch die Begriffe wurden oft gewechselt. Dies aus den einzelnen Postreglements und ihren mehrfachen Änderungen sowie ergänzenden Anweisungen immer herauszusuchen ist mühsam. Ich habe daher versucht, für die wichtigsten Begriffe die Bestimmungen zusammenzufassen. Wer sich jedoch ein ganz genaues Bild machen möchte, kommt um ein genaueres Studium der Postordnungen nicht herum.


Außenseite
Brief
Correspondenzkarte - Postkarte
Drucksache
Warenprobe
Begleitadresse zu Paketen - Post-Paketadresse
Sendungen mit Wertangabe
dringende Paketsendungen
Recommandierte Sendungen - Einschreiben
Postanweisung
Postvorschuss - Nachnahme
Postmandat - Postauftrag
Express - Eilboten
Behändigungsschein - Zustellungsurkunde
Bahnhofsbrief
Laufschreiben
Rohrpost
Portofreiheiten
Unzureichend frankierte Postsendungen
Nachsendung
unbestellbare Briefe